@Elisabeth
Es gelten immer die Regeln, die dort stehen, und nicht, die, die irgendwer vergessen hat.
Wenn du nun irgendwelche dinge zwischen die Zeilen interpretierst, so liegst du falsch. Und glaub mir eines, als die regelung kam, haben wir Stunde um Stunde diskutiert, immerhin musste ich für jeden einzelnen Antrag den Kopf hinhalten.
Und mit den Meinungen über Haupt- und Zweitwohnsitz liegst du auch daneben, weil ländermäßig sehr unterschiedlich geregelt.
Wo ich dir recht gebe: Die Tarifparteien haben versäumt, die Details zu regeln.
@alle
Aber so bleibt der Anspruch stehen, ohne wenn und aber:
- einmal im Monat -
- Fahrkosten-Erstattung Ausbildungsort-Elternwohnort
- Maßstab: billigste Möglichkeit öffentl. Verkehrsmittel
- unter Ausnutzung aller Rabatte
- tägliche Heimkehr nicht möglich oder unzumutbar
Dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob der Azubi mit dem eigenen Auto fährt, eine Fahrgemeinschaft bildet oder ob er Erst-oder Zweitwohnsitz hier oder dort hat. Auch sein Familienstand ist unerheblich, ebenso die Größe und Mobiliar der Wohnung.
Wie war das doch noch: Eigene Hausstand misst sich daran, ob jemand einen Tisch, einen Besen und einen Herd hat.....
Siehe auch Originaltexte weiter oben.
Ob nun die Existenz dieser Regelung erfreulich ist oder nicht, die Gewerkschaften waren stolz auf die Errungenschaft zugunsten der Auszubildenden.