Kostenübernahme Heimfahrt

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Nein, mit dem Rundumschlag war ich gemeint.
Wenn die Kostenübernahme für Familienheimfahrten irgendwo schriftlich fixiert ist, ist dieser Anspruch durchsetzbar.
Wenn es diesen Anspruch aber nicht gibt, bleibe ich bei meinem Hinweis: Nicht jammern, wußtet Ihr vorher.
Diesen Anspruch gibt es auch im AVR:
Anlage 7 Ausbildungsverhältnisse
§ 4a Familienheimfahrten
Für Familienheimfahrten vom Ort der Ausbildungsanstalt zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder des Ehegatten und zurück werden der Schülerin/dem Schüler monatlich einmal die notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Eisenbahnverkehr ohne Zuschläge) - für Familienheimfahrten in das Ausland höchstens die entsprechenden Kosten für die Fahrt bis zum inländischen Grenzort - erstattet, wenn der Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder des Ehegatten so weit vom Ort der Ausbildungsanstalt entfernt ist, dass die Schülerin/der Schüler nicht täglich zu diesem Wohnort zurückkehren kann und daher außerhalb wohnen muss. Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten oder Fahrkarten für Berufstätige) sind auszunutzen.
Zu bejammern ist hier lediglich, wie manche Träger tarifrechtliche Vereinbarungen höchstwahrscheinlich Betriebsvereinbarungen zum Nachteil von Mitarbeitern trifft, die der Mitwirkung der MAV/ PR unterliegen.
 
Kann denn eine Betriebsvereinbarung dem geltenden Tarifvertrag widersprechen?
 
Hallo,

ich wohne derzeit in einem kleinen Appartement, aufgrunddessen möchte mir mein Arbeitgeber keine Familienheimfahrten mehr zahlen. Wegen des eigenen Hausstandes.

In dem Tarifvertrag von verdi/TVÖD steht das aber garnicht drin, lediglich in einer internen Betriebsvereinbarung.

Ist es rechtens, dass mir mein AG keine Heimfahrten mehr zu meiner Familie zahlen möchte?

L.G
Ich beziehe mich auf diese Aussage von Mr.T, der eigene Hausstand kann nicht zu einer Ungleichbehandlung führen, zumal keinerlei Einschränkungen in der Art aus dem Tarifvertrag herleitbar ist.
Hier Ist nun tatsächlich der PR / die MAV gefordert, Mr. T, fordere deinen auf, sich hier für dich einzusetzen.
 
Wie ist denn genau die Familienheimfahrt definiert? Den Begriff kenne ich aus dem Steuerrecht:

Familienheimfahrt
Familienheimfahrten sind Fahrten zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort an dem der Beschäftigte seinen eigenen Hausstand führt.
...
Familienheimfahrt

Ich würde sagen, so macht das auch Sinn. Wenn ich mir vorstelle, dass ich am Ausbildungsort einen eigenen Haushalt führe, mir aber trotzdem vom AG monatlich eine Besuchsfahrt zu meinen Eltern finanzieren lasse... . Ich bezweifele, dass das so vorgesehen ist.

Ich gehe davon aus, dass der TVöD auf einen Zweitwohnsitz bei Azubis abzielt. Ein Wohnheimplatz dürfte dem entsprechen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da darauf bestanden wird, diesen als Hauptwohnsitz anzugeben.

Elisabeth
 
Ach Elisabeth, du kannst hier doch nicht steuerrecht mit Tarifrecht einfach vermischen.
 
Ich würde sagen, so macht das auch Sinn. Wenn ich mir vorstelle, dass ich am Ausbildungsort einen eigenen Haushalt führe, mir aber trotzdem vom AG monatlich eine Besuchsfahrt zu meinen Eltern finanzieren lasse... . Ich bezweifele, dass das so vorgesehen ist.

Ich gehe davon aus, dass der TVöD auf einen Zweitwohnsitz bei Azubis abzielt. Ein Wohnheimplatz dürfte dem entsprechen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da darauf bestanden wird, diesen als Hauptwohnsitz anzugeben.

Elisabeth

Also ich wohne im Wohnheim, habe mich umgemeldet und keinen Zweitwohnsitz. Wie schon gesagt bekomme ich eine Heimfahrt im Monat bezahlt. Dafür musste ich allerdings eine Meldebestätigung von meiner Mutter bei der Beantragung für die Erstattung der Heimfahrtkosten mit einreichen. Zwar gibt es bei uns einen Haustarifvertrag, aber wenn ich mich nicht irre, ist es beim TVöD nicht anders.
 
Kann denn eine Betriebsvereinbarung dem geltenden Tarifvertrag widersprechen?

Nein, kann sie nicht! Sie kann nur Regelungen treffen, die für den Beschäftigten besser sind als im Gesetz oder Tarifvertrag geregelt. Ansonsten ist die BV in diesem Punkt ungültig.
 
@Flexi- der Begriff ist net eindeutig geklärt. Es fehlt in dem Paragraphen, dass die Familienheimfahrt unabhängig vom Hauptwohnsitz des Azubis gewährt wird. Somit ist die Auslegung, die sich am Steuerrecht orientiert, möglich. Und damit kann es im Haustarifvertrag konkretisiert werden.

Dumm gelaufen- wie so einiges im TVöD.

Wie schon geschrieben. Es dürfte kaum vo verdi und Co. beabsichtigt gewesen sein, dass jemand, der schon längst mit eigenem Hausstand am Ausbildungsort wohnt, monatlich eine Besuchsfahrt zu seinen Eltern bezahlt bekommt.

Warum bekommt die Azubine im Schwesternwohnheim aber dei heimfahrt bezahlt?
Im Gegensatz zu meinem Beispiel, hat sie ihren Lebensmittelpunkt noch bei den Eltern. Ihr Wohnheimzimmer dürfte wohl kaum einem eigenen Hausstand entsprechen. Es ist keine eigene kleine Wohnung.

Elisabeth
 
@Flexi- der Begriff ist net eindeutig geklärt.

Da steht ganz eindeutig:

Für Familienheimfahrten vom Ort der Ausbildungsanstalt zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder des Ehegatten und zurück werden der Schülerin/dem Schüler monatlich einmal

Ich übersetze: Fahrten zur Familie, d.h. zum Wohnort der Eltern oder Ehegatten werden 1x/Monat...

Da steht nichts vom Zweitwohnsitz oder irgendetwas anderem. Das gibt keinen Diskussionsspielraum.

Ich finds auch nicht richtig (nötig), aber das liegt nicht in meiner Hand. Also gönnen wir es den "Betroffenen"!?
 
Du bist also der Meinung, dass dem Azubi, der sich mittlerweile mit einer eigenen kleinen Wohnung am Ausbildungsort niedergelassen hat und damit bei den Eltern eigentlich nur noch Gast ist, monatlich eine Heimfahrt zu bezahlen?

Es geht um den Begriff "Familienheimfahrt". Der Begriff "Familienheimfahrt" ist bereits anderweitig definiert. Da liegt das Problem. Um hier Mißverständnissen vorzubeugen hätte man eben ausschließen müssen, dass es unerheblich ist, ob da eine Zweitwohung vorhanden ist.

Wohl dem, der einen großzügigen AG hat.

Elisabeth
 
Ich bin nicht der Meinung dass das so sein sollte, sondern der Meinung dass das im TÖVD für AZubis so eingerichtet ist.
 
Man Elisabeth, wieso kannst Du nicht einfach mal einsehen, dass es im TVöD eine Regelung gibt die dem AN (in diesem Fall halt den Azubis) einen richtig guten Vorteil verschaffen. Passt das nicht in Dein Bild von der verhandlungsunfähigen ver.di oder was??
 
@Elisabeth

Es gelten immer die Regeln, die dort stehen, und nicht, die, die irgendwer vergessen hat.
Wenn du nun irgendwelche dinge zwischen die Zeilen interpretierst, so liegst du falsch. Und glaub mir eines, als die regelung kam, haben wir Stunde um Stunde diskutiert, immerhin musste ich für jeden einzelnen Antrag den Kopf hinhalten.
Und mit den Meinungen über Haupt- und Zweitwohnsitz liegst du auch daneben, weil ländermäßig sehr unterschiedlich geregelt.

Wo ich dir recht gebe: Die Tarifparteien haben versäumt, die Details zu regeln.

@alle
Aber so bleibt der Anspruch stehen, ohne wenn und aber:
  • einmal im Monat -
  • Fahrkosten-Erstattung Ausbildungsort-Elternwohnort
  • Maßstab: billigste Möglichkeit öffentl. Verkehrsmittel
  • unter Ausnutzung aller Rabatte
  • tägliche Heimkehr nicht möglich oder unzumutbar
Dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob der Azubi mit dem eigenen Auto fährt, eine Fahrgemeinschaft bildet oder ob er Erst-oder Zweitwohnsitz hier oder dort hat. Auch sein Familienstand ist unerheblich, ebenso die Größe und Mobiliar der Wohnung.
Wie war das doch noch: Eigene Hausstand misst sich daran, ob jemand einen Tisch, einen Besen und einen Herd hat.....:knockin::wut:
Siehe auch Originaltexte weiter oben.

Ob nun die Existenz dieser Regelung erfreulich ist oder nicht, die Gewerkschaften waren stolz auf die Errungenschaft zugunsten der Auszubildenden.
 
...

Wo ich dir recht gebe: Die Tarifparteien haben versäumt, die Details zu regeln.
...

Hmm ob es unbedingt versäumt wurde?
In vielen Gesetzen sind Grauzonen durch nicht genauen Textlaut. Das hat ja auch einen gewissen Charme. In diesem Falle sehe ich das schon nicht so negativ, denn bislang scheint ja noch kein AG das Ganze gerichtlich klären zu wollen. Zumindest habe ich nichts mitbekommen.
 
Wo ich dir recht gebe: Die Tarifparteien haben versäumt, die Details zu regeln. ...

Und das ist bedauerlich für die, denen es vorenthalten wird. Aber hier hat Jörg einen guten Tipp gegeben: Einklagen. Kein Geld dafür vorhanden? Verdi hilft bestimmt gerne- man muss nur Mitglied werden.

Ansonsten gibt es auch noch die Prozesskostenbeihilfe.

Also: nix verschenken, sondern auf sein Anrecht bestehen.

Elisabeth
 
Woher weht denn der Wind heute bei dir??

Gestern bezweifelst noch die Sinnhaftigkeit der Regeln, und heute forderst zu Einklagen auf?

Ich denke, alles zum Thema ist hier im Thread nachzulesen, so dass ich ihn vorerst mal schliesse, bevor neue Nebenschauplätze diskutiert werden, die sich in anderen diversen Threads bereits finden lassen.

Neue erkenntnisse zum Thema: >> PN an mich, dann mach ich wieder auf.
 
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