Hallo espoir,
der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- Besonderer Teil Pflege -
regelt dazu:
Du brauchst folgedessen zunächst mal in Gespräch mit deiner Personalstelle und musst dann einen Antrag stellen, wahrscheinlich ein Reisekostenformular dazu ausfüllen. Der Antrag wird dann von deinem AG entsprechend den obigen Vorgaben geprüft und individuell entschieden.
Auf die Gefahr hin, virtuell erschlagen zu werden, erlaube ich mir einen Kommentar:
Kollegen und -innen. Ihr habt Euch selbst einen Arbeitsplatz ausgesucht und wußtet, wo der ist. Und wo Ihr wohnt, wißt Ihr auch. Die Monatskartenpreise kann man sehr einfach herausfinden und daher kanntet Ihr die wahrscheinlich auch. Warum soll Euer Arbeitgeber Euch einen Fahrtkostenzuschuß zahlen?
Lebensmittel werden auch immer teurer. Wie wäre es mit dem Slogan "Gratisbrötchen für alle Schüler"?
(Und man soll ja helle Unterwäsche tragen, damit die nicht durch die Arbeitskleidung sichtbar ist. Baumwollschlüpferzuschuß?)
Nein Nein, der Zusatz mit der eigenen Wohnung (und das es mir dann nichtmehr gezahlt wird) steht in einer internen Vereinbarung.Hallo Mr. T!
Jetzt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Du schreibst selber, dass im TvöD nix drin steht bzgl. Kostenerstattung für Heimfahrten, sondern nur in einer internen Betriebsvereinbarung.
Schichtzulagen sind aber Bestandteil des Tarifvertrages.
Und wenn dein AG jetzt nicht für deine Heimfahrten aufkommen möchte, dieses aber in deinem Arbeitsvertrag drin steht, musst du halt mit deinem Arbeitsvertrag zu deinem AG gehen und ihn auf diesen Passus hinweisen.
Ansonsten find ich auch, dass I.R. Rigator recht hat, es nur etwas drastisch formuliert hat.
LG opjutti
Ob dirs nun passt oder nicht, es ist nun mal Tarifvertrag, also informiere dich vor deinem Rundschlag hier:Auf die Gefahr hin, virtuell erschlagen zu werden, erlaube ich mir einen Kommentar:
Kollegen und -innen. Ihr habt Euch selbst einen Arbeitsplatz ausgesucht und wußtet, wo der ist. Und wo Ihr wohnt, wißt Ihr auch. Die Monatskartenpreise kann man sehr einfach herausfinden und daher kanntet Ihr die wahrscheinlich auch. Warum soll Euer Arbeitgeber Euch einen Fahrtkostenzuschuß zahlen?
Lebensmittel werden auch immer teurer. Wie wäre es mit dem Slogan "Gratisbrötchen für alle Schüler"?
(Und man soll ja helle Unterwäsche tragen, damit die nicht durch die Arbeitskleidung sichtbar ist. Baumwollschlüpferzuschuß?)
[FONT=Arial,Bold]§ 10a[/FONT]
[FONT=Arial,Bold]Familienheimfahrten[/FONT]
1
Für Familienheimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der
auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum
Wohnort der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten
oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners werden den Auszubildenden monatlich
einmal die im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe
der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig
verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten
zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten,
BahnCard) sind auszunutzen. 2Beträgt die Entfernung mehr als 300
km, können im Bahnverkehr Zuschläge bzw. besondere Fahrpreise (z.B. für ICE)
erstattet werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung
eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen
Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen beträgt.
Vielen Dank,Ob dirs nun passt oder nicht, es ist nun mal Tarifvertrag, also informiere dich vor deinem Rundschlag hier:
Wo ist der Hauptwohnsitz- meint wo bist du gemeldet? Wenn es bei deinen Eltern ist, dürfte es wohl keine Probleme geben.
Anders, wenn du bereits deinen Hauptwohnsitz verlagert hast/musstest- du also am Ausbildungsort polizeilich gemeldet bist und dies auch in deinem Ausweis so vermerkt wurde. Damit hast du einen eigenen Haushalt gegründet. Dabei spielt keine Rolle, wie groß dein Hausstand vor Ort ist.
Elisabeth
Wo ist der Hauptwohnsitz- meint wo bist du gemeldet? Wenn es bei deinen Eltern ist, dürfte es wohl keine Probleme geben.
Anders, wenn du bereits deinen Hauptwohnsitz verlagert hast/musstest- du also am Ausbildungsort polizeilich gemeldet bist und dies auch in deinem Ausweis so vermerkt wurde. Damit hast du einen eigenen Haushalt gegründet. Dabei spielt keine Rolle, wie groß dein Hausstand vor Ort ist.
Elisabeth
Okey, aber wo genau finde ich denn diesen Absatzt/die Regelung?
Jetzt mag ichs aber auch verstehen .
L.G
Unbedingt, der müsste dir dazu einiges sagen können.Bringt es hier was, mich an den betriebsrat zu wenden?
Mr. T, du warst mit dem "Rundschlag" nicht gemeint.Ich wollte hier echt keinen Ärger machen, habe nur eine Frage zum Tarifvertrag und meiner Rechte gestellt.
Nein, es bezeichnet nur den Anfangsort der Bezahlung der Familienheimfahrt. Ausbildungsort ist der Ort, an dem deine Schule ihren Standort hat.Ah okey bedeutet das jetzt also das der Absatz mit dem " vom Ausbildungsort" aussagt, dass ich dort auch wohnen muss oder wie
Hast du das eigentlich gelesen? "[FONT=Arial,Bold]Nein, mit dem Rundumschlag war ich gemeint.
Wenn die Kostenübernahme für Familienheimfahrten irgendwo schriftlich fixiert ist, ist dieser Anspruch durchsetzbar.
Wenn es diesen Anspruch aber nicht gibt, bleibe ich bei meinem Hinweis: Nicht jammern, wußtet Ihr vorher.
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