Kostenübernahme Heimfahrt

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Du bist doch Schüler,also brauchst Du doch eh nur die Hälfte bezahlen,weil es für Schüler spezielle Tickets gibt. Mach Dich mal bei Deinem Verkehrsverbund schlau und dann sparst Du ne Menge Geld !!
 
Hallo,

der Anfahrtweg zum Arbeitsplatz/ zur Schule ist Sache des AN...lediglich bei "externen Arbeitseinsätzen" gibt es dei Möglichkeit der Rückerstattung.
 
@jok5030,

das was du meinst, kenn ich, aber bei uns gibts das net, die übernehmen keine kosten auch nicht die hälfte... muss den ganzen betrag von meiner eigenen tasche bezahlen, aber ist halt sehr teuer..
 
Kurzer "Praxiskommentar":
bei uns wird das ohne Murren erstattet.
Wir haben ein Standartformular. Es wird die Start- und die Endbahnhaltestelle (Bus geht auch) eingetragen und daraus wird erreichnet, was man bekommt.
Autofahrer bekommen das selbe wie Bahnfahrer.

Aber auch nur, wenn man hier im Wohnheim wohnt - glaube ich.
 
Hallo espoir,
der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- Besonderer Teil Pflege -
regelt dazu:

Du brauchst folgedessen zunächst mal in Gespräch mit deiner Personalstelle und musst dann einen Antrag stellen, wahrscheinlich ein Reisekostenformular dazu ausfüllen. Der Antrag wird dann von deinem AG entsprechend den obigen Vorgaben geprüft und individuell entschieden.


Hallo,

ich wohne derzeit in einem kleinen Appartement, aufgrunddessen möchte mir mein Arbeitgeber keine Familienheimfahrten mehr zahlen. Wegen des eigenen Hausstandes.

In dem Tarifvertrag von verdi/TVÖD steht das aber garnicht drin, lediglich in einer internen Betriebsvereinbarung.

Ist es rechtens, dass mir mein AG keine Heimfahrten mehr zu meiner Familie zahlen möchte?

L.G
 
Auf die Gefahr hin, virtuell erschlagen zu werden, erlaube ich mir einen Kommentar:
Kollegen und -innen. Ihr habt Euch selbst einen Arbeitsplatz ausgesucht und wußtet, wo der ist. Und wo Ihr wohnt, wißt Ihr auch. Die Monatskartenpreise kann man sehr einfach herausfinden und daher kanntet Ihr die wahrscheinlich auch. Warum soll Euer Arbeitgeber Euch einen Fahrtkostenzuschuß zahlen?
Lebensmittel werden auch immer teurer. Wie wäre es mit dem Slogan "Gratisbrötchen für alle Schüler"?
(Und man soll ja helle Unterwäsche tragen, damit die nicht durch die Arbeitskleidung sichtbar ist. Baumwollschlüpferzuschuß?)
 
Auf die Gefahr hin, virtuell erschlagen zu werden, erlaube ich mir einen Kommentar:
Kollegen und -innen. Ihr habt Euch selbst einen Arbeitsplatz ausgesucht und wußtet, wo der ist. Und wo Ihr wohnt, wißt Ihr auch. Die Monatskartenpreise kann man sehr einfach herausfinden und daher kanntet Ihr die wahrscheinlich auch. Warum soll Euer Arbeitgeber Euch einen Fahrtkostenzuschuß zahlen?
Lebensmittel werden auch immer teurer. Wie wäre es mit dem Slogan "Gratisbrötchen für alle Schüler"?
(Und man soll ja helle Unterwäsche tragen, damit die nicht durch die Arbeitskleidung sichtbar ist. Baumwollschlüpferzuschuß?)

Dies war inhaltlich ein sehr komischer Beitrag. Dies habe ich Unterschrieben - es steht in meinem Arbeitsvertrag. Willst du auch auf Schichtzuschläge verzichten? ISt ja auch nur eine Zahlung. Wirklich was soll so ein Beitrag?
 
Hallo Mr. T!

Jetzt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Du schreibst selber, dass im TvöD nix drin steht bzgl. Kostenerstattung für Heimfahrten, sondern nur in einer internen Betriebsvereinbarung.
Schichtzulagen sind aber Bestandteil des Tarifvertrages.

Und wenn dein AG jetzt nicht für deine Heimfahrten aufkommen möchte, dieses aber in deinem Arbeitsvertrag drin steht, musst du halt mit deinem Arbeitsvertrag zu deinem AG gehen und ihn auf diesen Passus hinweisen.

Ansonsten find ich auch, dass I.R. Rigator recht hat, es nur etwas drastisch formuliert hat.

LG opjutti
 
Hallo Mr. T!

Jetzt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Du schreibst selber, dass im TvöD nix drin steht bzgl. Kostenerstattung für Heimfahrten, sondern nur in einer internen Betriebsvereinbarung.
Schichtzulagen sind aber Bestandteil des Tarifvertrages.

Und wenn dein AG jetzt nicht für deine Heimfahrten aufkommen möchte, dieses aber in deinem Arbeitsvertrag drin steht, musst du halt mit deinem Arbeitsvertrag zu deinem AG gehen und ihn auf diesen Passus hinweisen.

Ansonsten find ich auch, dass I.R. Rigator recht hat, es nur etwas drastisch formuliert hat.

LG opjutti
Nein Nein, der Zusatz mit der eigenen Wohnung (und das es mir dann nichtmehr gezahlt wird) steht in einer internen Vereinbarung.

Im TVÖD steht es aber allgemein ohne diesen Zusatz - was zählt jetzt?
 
Hallo Mr. T.!

Wenn du nirgendwo was schriftliches hast, das dir eine Kostenübernahme in Aussicht stellt, bekommst du auch nix.
Im TvöD ist so ein Passus meines Wissens nicht zu finden.
Da heisst es dann für dich: selber für die Kosten aufkommen.

LG opjutti
 
Auf die Gefahr hin, virtuell erschlagen zu werden, erlaube ich mir einen Kommentar:
Kollegen und -innen. Ihr habt Euch selbst einen Arbeitsplatz ausgesucht und wußtet, wo der ist. Und wo Ihr wohnt, wißt Ihr auch. Die Monatskartenpreise kann man sehr einfach herausfinden und daher kanntet Ihr die wahrscheinlich auch. Warum soll Euer Arbeitgeber Euch einen Fahrtkostenzuschuß zahlen?
Lebensmittel werden auch immer teurer. Wie wäre es mit dem Slogan "Gratisbrötchen für alle Schüler"?
(Und man soll ja helle Unterwäsche tragen, damit die nicht durch die Arbeitskleidung sichtbar ist. Baumwollschlüpferzuschuß?)
Ob dirs nun passt oder nicht, es ist nun mal Tarifvertrag, also informiere dich vor deinem Rundschlag hier:
[FONT=Arial,Bold]
[FONT=Arial,Bold]§ 10a[/FONT]
[FONT=Arial,Bold]Familienheimfahrten[/FONT]​


1
Für Familienheimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der
auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum
Wohnort der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten
oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners werden den Auszubildenden monatlich
einmal die im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe
der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig
verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten
zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten,
BahnCard) sind auszunutzen. 2Beträgt die Entfernung mehr als 300
km, können im Bahnverkehr Zuschläge bzw. besondere Fahrpreise (z.B. für ICE)
erstattet werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung
eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen
Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen beträgt.
[/FONT]​

 
Ob dirs nun passt oder nicht, es ist nun mal Tarifvertrag, also informiere dich vor deinem Rundschlag hier:
Vielen Dank,

was bedeutet das. Also leider kenne ich mich nicht so gut aus mit den Tarifverträgen und dem geltenden Recht dazu.

Nun also ist es erlaubt das die Klinik einfach eine Sonderklausel erstellt, die nur in einem "Merkblatt" zu finden ist?

Bringt es hier was, mich an den betriebsrat zu wenden?

Ich wollte hier echt keinen Ärger machen, habe nur eine Frage zum Tarifvertrag und meiner Rechte gestellt.


Ah okey bedeutet das jetzt also das der Absatz mit dem " vom Ausbildungsort" aussagt, dass ich dort auch wohnen muss oder wie?

Liebe Grüße
 
Wo ist der Hauptwohnsitz- meint wo bist du gemeldet? Wenn es bei deinen Eltern ist, dürfte es wohl keine Probleme geben.

Anders, wenn du bereits deinen Hauptwohnsitz verlagert hast/musstest- du also am Ausbildungsort polizeilich gemeldet bist und dies auch in deinem Ausweis so vermerkt wurde. Damit hast du einen eigenen Haushalt gegründet. Dabei spielt keine Rolle, wie groß dein Hausstand vor Ort ist.

Elisabeth
 
Wo ist der Hauptwohnsitz- meint wo bist du gemeldet? Wenn es bei deinen Eltern ist, dürfte es wohl keine Probleme geben.

Anders, wenn du bereits deinen Hauptwohnsitz verlagert hast/musstest- du also am Ausbildungsort polizeilich gemeldet bist und dies auch in deinem Ausweis so vermerkt wurde. Damit hast du einen eigenen Haushalt gegründet. Dabei spielt keine Rolle, wie groß dein Hausstand vor Ort ist.

Elisabeth

Wo man gemeldet ist, hat nichts damit zu tun, ob man die Familienheimfahrten erstattet bekommt oder nicht. Wenn einem laut Tarifvertrag eine Erstattung zu steht, dann ist es egal ob man sich umgemeldet hat oder nicht. Ich selbst wohne im Schwesternwohnheim, habe mich umgemeldet und bekomme auch meine Heimfahrt erstattet ;)
 
Wo ist der Hauptwohnsitz- meint wo bist du gemeldet? Wenn es bei deinen Eltern ist, dürfte es wohl keine Probleme geben.

Anders, wenn du bereits deinen Hauptwohnsitz verlagert hast/musstest- du also am Ausbildungsort polizeilich gemeldet bist und dies auch in deinem Ausweis so vermerkt wurde. Damit hast du einen eigenen Haushalt gegründet. Dabei spielt keine Rolle, wie groß dein Hausstand vor Ort ist.

Elisabeth

Okey, aber wo genau finde ich denn diesen Absatzt/die Regelung?
Jetzt mag ichs aber auch verstehen :mryellow: .

L.G
 
Schau einfach mal, wie der Begriff Familienheimfahrt verstanden wird. Der TVöD gibt da keine konkrete Aussage. Der Begriff ist aber z.B. steuerrechtlich konkret definiert.

Dem Ausbilder steht es sicherlich frei, den Begriff großzügiger zu fassen- vor allem, wenn es sich um ein Zimmer im Schwesternwohnheim handelt.

Elisabeth
 
Okey, aber wo genau finde ich denn diesen Absatzt/die Regelung?
Jetzt mag ichs aber auch verstehen :mryellow: .

L.G

Diese Regelung von Elisabeth Dinse gibt es nach meinem Wissen nicht (siehe meinen Beitrag zuvor). Es kann sein, dass sie einen Haustarifvertrag hat, aber TVÖD dürfte es so eine Regelung eigentlich nicht geben...
 
Bringt es hier was, mich an den betriebsrat zu wenden?
Unbedingt, der müsste dir dazu einiges sagen können.
Ich wollte hier echt keinen Ärger machen, habe nur eine Frage zum Tarifvertrag und meiner Rechte gestellt.
Mr. T, du warst mit dem "Rundschlag" nicht gemeint.
Ah okey bedeutet das jetzt also das der Absatz mit dem " vom Ausbildungsort" aussagt, dass ich dort auch wohnen muss oder wie
Nein, es bezeichnet nur den Anfangsort der Bezahlung der Familienheimfahrt. Ausbildungsort ist der Ort, an dem deine Schule ihren Standort hat.

Benutze bitte auch mal die Stichwortsuche mit "Familienheimfahrt".
 
Nein, mit dem Rundumschlag war ich gemeint.
Wenn die Kostenübernahme für Familienheimfahrten irgendwo schriftlich fixiert ist, ist dieser Anspruch durchsetzbar.
Wenn es diesen Anspruch aber nicht gibt, bleibe ich bei meinem Hinweis: Nicht jammern, wußtet Ihr vorher.
 
Nein, mit dem Rundumschlag war ich gemeint.
Wenn die Kostenübernahme für Familienheimfahrten irgendwo schriftlich fixiert ist, ist dieser Anspruch durchsetzbar.
Wenn es diesen Anspruch aber nicht gibt, bleibe ich bei meinem Hinweis: Nicht jammern, wußtet Ihr vorher.
Hast du das eigentlich gelesen? "[FONT=Arial,Bold]
[FONT=Arial,Bold]§ 10a[/FONT]
[FONT=Arial,Bold]Familienheimfahrten[/FONT]​


1
Für Familienheimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der
auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum
Wohnort der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten
oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners werden den Auszubildenden monatlich
einmal die im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe
der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig
verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten
zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten,
BahnCard) sind auszunutzen. 2Beträgt die Entfernung mehr als 300
km, können im Bahnverkehr Zuschläge bzw. besondere Fahrpreise (z.B. für ICE)
erstattet werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung
eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen
Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen beträgt."
[/FONT]
 
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Für weitere Antworten geschlossen.