Philipp Tessin
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- Registriert
- 02.04.2006
- Beiträge
- 191
- Ort
- Iserlohn
- Beruf
- PDL, Leadership in der Pflege
- Akt. Einsatzbereich
- Krankenhaus
- Funktion
- PDL
Das RKI darf auch nur Empfehlungen aussprechen, es ist keine Gesetzesbehörde.
Warum also das Rad neu erfinden, warum kann man nicht die RKI-Richtlinien anwenden?
Genau, das RKI kann keine Gesetze erlassen.
Das Rad soll auch nicht neu erfunden werden, nur sollte das Rad als Best Practice für alle verpflichtend eingeführt werden.
Das muss eben der Gesetzgeber machen, und dahin geht ja auch Röslers Vorschlag (von dem ich sonst nicht so viel halte...).
Dabei kann man ja ruhig die Empfehlungen des RKI als Grundlage oder von mir aus auch 1:1 übernehmen.
Ich sag ja nicht, es sollen neue Hygienestandards her, sondern nur die existierenden Gesetz werden. Denn die RKI-Empfehlungen werden eben nicht umgesetzt. Das sieht aber anders aus, wenn es gesetzlich verpflichtend wäre.
Fällt mir gerade ein:
Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "Bewährungsstrafe im Prozess um Klinik-Skandal"
Da wird tatsächlich vom Angeklagten argumentiert, dass Zitronensäure ein probates Desinfektionsmittel ist! Wahrscheinlich ist das dann noch durch die ärztliche Therpiefreiheit gedeckt. IMO Bestes Beispiel wie wichtig verpflichtende Hygienestandards sind.
Gruß
P.Tessin