Hallo an alle schlauen "Füchse"
Ich bin neu hier im Forum und habe mal eine Frage:
Darf die Krankenkasse eine ausgestellte Jahresverordnung HKP bis 31.12.12
z.B. begrenzen mit einer Genehmigung z.B. bis zum 30.6.12?
Krankenkasse schreibt hier.."..da sich die persönlichen Verhältnisse des
Versicherten sich ändern könnten..."
Muss dann wieder eine neue Verordnung vorgelegt werden, obwohl ja schon
eine bereits bei der KK vorliegt?
Wer weiss rat, ich bedanke mich schon mal im Voraus!!!!!!
Ganz liebe Grüße Am
y
Ich bin neu hier im Forum und habe mal eine Frage:
Darf die Krankenkasse eine ausgestellte Jahresverordnung HKP bis 31.12.12
z.B. begrenzen mit einer Genehmigung z.B. bis zum 30.6.12?
Krankenkasse schreibt hier.."..da sich die persönlichen Verhältnisse des
Versicherten sich ändern könnten..."
Muss dann wieder eine neue Verordnung vorgelegt werden, obwohl ja schon
eine bereits bei der KK vorliegt?
Wer weiss rat, ich bedanke mich schon mal im Voraus!!!!!!
Ganz liebe Grüße Am
