Jahresverordnung zeitlich begrenzt genehmigt?

amrei

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22.05.2012
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Ort
Bayern
Beruf
Verwaltungsangestellte in der Ambulanten Pflege
Hallo an alle schlauen "Füchse"

Ich bin neu hier im Forum und habe mal eine Frage:

Darf die Krankenkasse eine ausgestellte Jahresverordnung HKP bis 31.12.12
z.B. begrenzen mit einer Genehmigung z.B. bis zum 30.6.12?
Krankenkasse schreibt hier.."..da sich die persönlichen Verhältnisse des
Versicherten sich ändern könnten..."

Muss dann wieder eine neue Verordnung vorgelegt werden, obwohl ja schon
eine bereits bei der KK vorliegt?

Wer weiss rat, ich bedanke mich schon mal im Voraus!!!!!!
Ganz liebe Grüße Am:wavey:y
 
HKP? Wofür steht das?
 
= für häusliche Krankenpflege. Mir gehts um die Begrenzung einer VO nach SBG V, häusliche Krankenpflege.
 
Hallo amrei,

meine Ambulante Zeit ist zwar schon eine weile her, aber ich denke da kannst du nichts dagegen machen und musst eine neue VO ab 1.7. vorlegen.
 
Die Krankenkassen dürfen die Genehmigung begrenzen oder auch ablehnen, wenn irgendwelche Umstände dem widersprechen. Gegen eine Ablehnung kann man Widerspruch einlegen, gegen eine Begrenzung glaub ich nicht.
 
ja, ist so. dann muß ab dem 31.06. eine neue beantragt werden.
Kläre den Patienten darüber auf, dass seine KK dafür verantwortlich ist, dass er erneut die Zuzahlung zu leisten hat, was mit der Jahres-VO charmanter gewesen wäre. Manchmal rufen die Pat. dann auch bei ihrer KK an und beschweren sich, bzw. klären dann mit dem Sachbearbeiter, was sich wohl an ihrer Situation verändern wird (oder auch nicht).

Das ist ein reiner Verwaltungsakt, der genehmigt oder abgelehnt werden kann. Wie bei jedem Verwaltungsakt kann Widerspruch eingelegt werden; das kann aber eben nur der Versicherte.
 
Vielen Dank für Eure Antworten. Werde demnächst unsere Pat. den
Tipp mit dem Einspruch bei der Kasse weitergeben. Sehe es echt
nicht ein, ständig VO hinterher zu rennen, wenn sowieso schon
eine vorliegt...

Viele Grüße