Ideen für interne Mentoren-Weiterbildung

Lia1988

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Hallo ihr Lieben, hab schon einiges gelesen hier bei euch, jetzt brauch ich auchmal Anregungen.
Hab dieses Jahr meine PAL-WB gemacht und supi bestanden, alles toll! Nun möchte meine PAL, dass ich intern eine WB für die einzelnen Mentoren (2-3 pro Station) gesatlte!

Hab dazu schon von allen Mentoren Wünsche und Anregungen bekommen, wollte aber unabhängig davon mal hören, was ihr denkt was wichtig ist und unbedingt rein muss!

Mir fällt es grad schwer, das alles sinnvoll zu strukturieren sodass es "rund" wird für ne WB...

Würde mich sehr über Antworten/Ideen freuen! LG Lia :P
 
Kannst du die aktuellen Wünsche und Anregungen ev. einstellen? Das Fahrrad muss ja net neu erfunden werden. Und vielleicht entstehen dann schneller zusätzliche Ideen.

Elisabeth
 
So pauschal kann man nicht sagen, was in so eine Fortbildung "reingehört", wie viele willst du da machen, wie lange ist eine einzelne Fortbildung geplant? Ansonsten schließ ich mich Elisabeths Frage an, was waren die Wünsche der Kollegen?
 
Ok, also grob zusammengefasst wurden v.a. folgende Themen gewünscht:

- Thema Beurteilung richtig schreiben/einschätzen (dazu hab ich schon viele Ideen)
- Thema Kommunikation, v.a. bezüglich Kritkgesprächen, Abschlussgespräch...
- Thema Anleitungen gestalten...

Die WB soll glaub ich 6-8 Stunden umfassen, ich rechne so mit 8-10 Leuten (maximal).

Ich dachte mir ich könnte das Thema Praxisauftrag noch mit reinnehmen (die Schüler bei uns haben einen Praxisauftrag den sie erfüllen/erarbeiten müssen) sowie allgemein das Thema Schülerhefter aktualiesieren (jede Station bei uns hat einen Info-Hefter für die Schüler mit ganz vielen allgemeinen und spezifischen Infos zur Einsatzstation).


Eine Frage von vielen war das Thema Dokumentation und Aufbewahrung von Schülerunterlagen/Beurteilungen etc.
Da würde mich im Vorfeld mal interessieren wie das bei euch so gehandhabt wird?
Ich für meinen Teil kopiere mir sowohl Praxisauftrag, als auch Pflegeplanung und Beurteilung der Schüler und hefte sie ab, für evtl. spätere Bewerbungen bei uns ist das ganz hilfreich... wie macht ihr das? Gibt es da "Richtlinien"? Wäre ja dann wichtig wenn ich darüber WB mache!
 
Hallo Lia!

Sollen die 6 - 8 Stunden am Stück sein oder in mehreren Blöcken?

Ich würde jedes deiner Themen gesondert behandeln, dann kann man besser darauf eingehen und auch praxisbezogene Übungen machen. Sonst ist die Schulung zu überfrachtet mit Themen und es bleibt nicht viel hängen.
Ich finde es klasse, dass ihr euren anderen Mentoren die Möglichkeit zum praxisnahen Lernen bietet. Aber mit nur 1x ist es auch nicht getan. Solche Fortbildungen oder Workshops sollten in regelmäßigen Abständen stattfinden.

Zum Thema Praxisberichte, Schulunterlagen und Beurteilungen der Schüler: Was habt ihr davon, wenn ihr die archiviert?
Bist du dir darüber im Klaren, dass solche personenbezogenen Daten nicht einfach so im Schrank liegen und für jeden einsehbar sein dürfen? Auch Schülerdaten unterliegen dem Datenschutz und es gibt Aufbewahrungsfristen, die eingehalten werden müssen.
Das alles muss gepflegt und verwaltet werden.

Diese Daten für spätere evtl. Bewerbungen zu nutzen finde ich auch etwas fragwürdig. Das hat der evtl. potenzielle Bewerber u. U. schon seinen Stempel und gar keine Chance mehr.

Bei uns verwalten die Schüler ihre Unterlagen, die von der Schule vorgegeben sind, selber. Sie sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit selber verantwortlich. Die Schule braucht diese Unterlagen zur Prüfung der abgeleisteten praktischen Einsatzstunden für die Prüfungszulassung.
Jeder Schüler nimmt seine Unterlagen wieder mit, wenn er unseren Einsatzbereich verlässt.
Ich möchte mir diesen Wust an Papierkram nicht ans Bein binden.

Viel Spaß bei deinem Workshop und vergiss nicht, das Ganze zu evaluieren. Dann hast du auch eine Reflektion, wie deine Schulung bei den Teilnehmern angekommen ist.

LG opjutti
 
Danke für deine Antwort!!!Also, mit meinem Kollegen, der im Herbst dieses Jahr noch die PAL-Ausbildung macht, haben wir beschlossen, max. 4 Stunden WB zu machen zu 1 Thema. Denn, wie du sagst, bei 8 Stunden alles durchhetzen ist uneffektiv! Lieber mehrere kurze Einheiten übers Jahr verteilt. Für mich ist das alles noch Neuland, ich bin erst 25, ich muss mich da jetzt Rantasten, Augen zu und durch, nur durch Erfahrungen sammeln wird man schlauer/routinierter. :) Das es für die Aufbewahrung spezielle Richtlinien gibt war mir bisher neu, aber wenn ich das so lese ist es ja logisch. An diese Unterlagen kann bei uns keiner ran, die sind in einem abgeschlossenen Schrank abgeheftet. Aber dein Ansatz ist nicht falsch, was bringt es mir, außer dass ich eben später mal Nachschauen kann wie sich der Schüler damals "gemacht" hat... Ich denke, vlt. ist es wirklich unnötig und wir übernehmen das nicht in die "neue Ära"... :mrgreen:
 
@Opjutti:
Auch Schülerdaten unterliegen dem Datenschutz und es gibt Aufbewahrungsfristen, die eingehalten werden müssen.
Das alles muss gepflegt und verwaltet werden.
genauso ist es und verwaltet werden Beurteilungen in der Personalakte, sonst nirgends.
Wenn die Beurteilungen, oder Schriftstücke aus denen Beurteilungen ableitbar sind auf Station gelagert werden, grundsätzlich und nach Beendigungn des Einsatzes sowieso, ist das ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Abgeschlossener Schrank hin oder her.
Lasst euch dabei nicht erwischen, das gibt Ärger vom Datenschützer und GF.
 
@renje: Echt? :weissnix: Oh man danke dir für den Hinweis dann müssen wir das schleunigst ändern! War mir bisher leider echt nicht bewusst, wo findet man denn solche expliziten Informationen???
 
Wenn die Beurteilungen, oder Schriftstücke aus denen Beurteilungen ableitbar sind auf Station gelagert werden, grundsätzlich und nach Beendigungn des Einsatzes sowieso, ist das ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Abgeschlossener Schrank hin oder her.
.

Nicht, dass ich da besonders tief im Thema wäre, aber wo genau liegt ein Verstoß vor, wenn Beurteilungen von Mitarbeitern verschlossen aufbewahrt werden?

Und da ich davon ausgehe, dass diese grundsätzlich aufbewahrtw erden dürfen, wo steht, in welchem Raum (abschließbarer Schrank...) dies geschehen muss, oder wer Zugriff haben darf?
 
@renje: Echt? :weissnix: Oh man danke dir für den Hinweis dann müssen wir das schleunigst ändern! War mir bisher leider echt nicht bewusst, wo findet man denn solche expliziten Informationen???

Für dich: Unabhängig davon, ob das korrekt ist, was renje hier schreibt: Orientier dich für dein Vorgehen an vernünftigen Quellen. Eine einzelne AUssage in einem Forum ist genauso aussagekräftig, wie irgendeine Information auf irgendeiner Station bei dir im Haus!
 
@Maniac: Danke! Mich würde eben interessieren, wo man solche spezifischen Informationen überhaupt findet????
 
Personenbezogene Daten löschen oder sperren ? Datenschutz aktuellDatenschutz aktuell
BDSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§3 für den Anfang
Sensible Personaldaten stehen unter besonderem Schutz - Artikel von Fachanwalt Arbeitsrecht Weigelt


Personaldaten

Personaldaten sind personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers, die von seinem Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gespeichert und verwendet werden. Dazu gehören zunächst alle Informationen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten benötigt, also beispielsweise Name und Adresse des Arbeitnehmers, Höhe des Gehalts und Steuerklasse. Darüber hinaus werden im Regelfall aber auch weitergehende Informationen gespeichert, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein können, beispielsweise Angaben über die Ausbildung und Qualifikation des Arbeitnehmers oder seinen beruflichen Werdegang. Personaldaten, die auf Papier niedergelegt sind, werden in besonderen Akten, den Personalakten, aufbewahrt.
In Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern werden Personaldaten in der Regel mit Hilfe so genannter Personalinformations- oder Personalmanagementsysteme verwaltet. Diese elektronische Personaldatenverarbeitung ermöglicht dem Arbeitgeber teilweise weitreichende Auswertungs- und Kontrollmöglichkeiten. Daher unterliegt ihre Einführung und Verwendung der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Der Arbeitgeber muss das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters wahren und auch für den Datenschutz sorgen (siehe auch: Arbeitnehmerdatenschutz). So sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz personenbezogenen Mitarbeiterdaten mit geeigneten Mitteln gegen unbefugte Einsichtnahme durch Dritte (Mitarbeiter, Kunden usw.) zu sichern. Nur den unmittelbar mit der Bearbeitung dieser Unterlagen betrauten Kräften sowie den Vorgesetzten des Mitarbeiters ist der Zugang zur Personalakte, und zwar nach entsprechender Sicherheitsbelehrung zu ermöglichen.


@maniac: Danke für deine freundliche Bemerkung, werde das bei DEINEN nächsten Beiträgen gerne beachten.

 
@renje: Danke erstmal für den Link! Hab mir das mal durchgelesen, das was du zitiert hast, ähm entweder steh ich aufm Schlauch oder ich verstehe es nicht ganz, aber da steht doch jetzt nicht dass man das NICHT speichern darf??? Oder? Sorry das ich nachfrage... :verwirrt:
 
Doch darf man schon, aber nur solange sie für den Zweck notwendig sind.
D.h. wenn der Schüler weg ist, ist der Zweck erfüllt.

und der letzte zitierte Absatz geht glaube ich in die Richtung deiner Frage.

Meine Bemerkung geht dahin, dass nach Beendigung des Einsatzes diese Unterlagen nicht mehr auf Station gelagert werden dürfen, wenn dann nur in anonymisierter Form - das macht aber keinen Sinn.

Deshalb gibt es bei uns eine Betriebsvereinbarung mit BR, Datenschützer und Schulleiter, dass der Ordner, wie opjutti auch schon schrieb, im Besitz des Schülers bleibt, dieser ihn mitnimmt und Beurteilungen in der Schule abgegeben oder geschickt werden (kopieren natürlich verboten), bei den Teilpersonalakten abgeheftet wird und nach Ende der Ausbildung in die allg. Personalakte kommen.
Der Schüler kann natürlich davon eine Kopie von der Schule haben - klar.

Du weißt selbst, dass an bestimmte Schränke meist nicht nur einer ran kommt, oder der/diejenigen gehen oder wechselt und plötzlich kommen Leute an persönliche Daten ran, die eigentlich nichts da zu suchen haben.
 
P

@maniac: Danke für deine freundliche Bemerkung, werde das bei DEINEN nächsten Beiträgen gerne beachten.

Wenn du gerne möchtest, darfst du das natürlich persönlich nehmen, so war es allerdings nicht gemeint. Daher schrieb ich auch, unabhängig von der Korrektheit deiner Aussage.
Es war ein Tipp an die Fragestellerin, darauf zu achten, für Inhalte einer Weiterbildung nur 100prozentige Quellen zu nutzen. Das ist mMn unerlässlich.

Zum Thema:
Schutz vor Unbefugten: Abschließbarer Schrank
Eingeschränkter Kreis: Überstellte Führungskräfte/Praxisanleiter. Lässt sich festlegen

Zu unterstellen, der Schrank der Leitung/PA würde Unebfugten zugängig gemacht, ist nicht zielführend.

Speicherung solange es dem Zweck notwendig erscheint, ist solange der Schüler in der AUsbildung ist, plus einem definierten Zeitrahmen, in dem eine Wiedereinstellung denkbar ist und die Unterlagen einen Rückschluss erlauben.

ZB würde ich sagen: 2 Jahre nach der Ausbildung haben einzelne Bewertungen auf den Stationen keine Aussagekraft mehr.
Also Grenze auf 2 Jahre.

Ich denke(!) nicht, dass das einem Gesetz widerspricht.
Zusätzlich kann man das natürlich in einer Dienstvereinbaurng mit der Schule und dem Haus festlegen.
 
Ich spreche davon - nach Beendigung des Einsatzes - Beurteilungen werden i.d. Regel am Ende des Einsatzes gemacht.

nur zu Klarstellung:

So sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz personenbezogenen Mitarbeiterdaten mit geeigneten Mitteln gegen unbefugte Einsichtnahme durch Dritte (Mitarbeiter, Kunden usw.) zu sichern. Nur den unmittelbar mit der Bearbeitung dieser Unterlagen betrauten Kräften sowie den Vorgesetzten des Mitarbeiters ist der Zugang zur Personalakte, und zwar nach entsprechender Sicherheitsbelehrung zu ermöglichen.
Eingeschränkter Kreis: Überstellte Führungskräfte/Praxisanleiter. Lässt sich festlegen
Vorgesetzte ab Disziplinarvorgesetzter und das ist nicht SL und schon gar nicht PA auch nicht PDL sondern die Schulleitung, zumindest bei GuK u. GuKK.

Zu unterstellen, der Schrank der Leitung/PA würde Unebfugten zugängig gemacht, ist nicht zielführend.
mag sein, aber gelebte Wirklichkeit. Was da so alles zum Vorschein kommt, wenn umgezogen, umgebaut wird, oder neue Schränke kommen, oder einer auf die Idee kommt mal zu Fragen - was da eigentlich drin ist und dieser dann geöffnet wird, nach 2-3-4 Jahren, oder PA/SL geht oder gewechselt hat.

Speicherung solange es dem Zweck notwendig erscheint, ist solange der Schüler in der AUsbildung ist, plus einem definierten Zeitrahmen, in dem eine Wiedereinstellung denkbar ist und die Unterlagen einen Rückschluss erlauben.
Das ist jetzt deine eigene Interpretation, die mit dem Datenschges. nicht konform geht.

Der Zweck ist die Ausbildung auf dieser Station, wenn der Schüler weg ist - Zweck erfüllt.
Ausbildung für diese und auf dieser Station beendet - oder nicht?!

Dabei würde ich mich nicht erwischen lassen wollen, wie gesagt auf der Station gibts keinen Disziplinarvorgesetzten, der dazu die Berechtigung hätte s.o.
Bei euch werden PA gefragt, wenn MA eingestellt werden?

Ich denke(!) nicht, dass das einem Gesetz widerspricht.ben.
Das Bundesdatschgesetz und die Kommentare dazu sagen was anderes .
 
Es gibt definierte Aufbewahrungsfristen von Personalunterlagen, aber diese gelten für Personalabteilungen der jeweiligen AN. Dort werden die Personalakten geführt und auf Vollständigkeit geprüft, z. B. Unterlagen für eine Schulung und anschließendes Zertifikat.

Schülerdaten unterliegen der Obhut der Schule und der Personalabteilung des Trägers, an dem die Schule ausbildet, weil die Schüler dort ebenfalls AN sind.

Außerdem benötigt man für die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten, wenn es sich nicht um die Personalabteilung handelt, die Erlaubnis des Betroffenen zur Aufbewahrung seiner Daten: Einzelnorm §14 Bundesdatenschutzgesetz!
Und ich glaube nicht, dass die Schüler um Erlaubnis gefragt werden, ob ihre Pflegeplanungen oder Beurteilungen auf der jeweiligen Station verbleiben dürfen.

@ Lia: Setz dich am besten mit dem Datenschutzbeauftragten oder dem BR deines Hauses zusammen und besprich deine offenen Fragen zu diesem Thema. Er/Sie kennt die gesetzlichen und hausinternen Regelungen.

LG opjutti
 
Danke euch für die ausführlichen Antworten, das hat mir sehr geholfen. Ich denke, dass wir aber, um letztlichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, wohl einfach die bisher gesammelten Unterlagen vernichten werden und in Zukunft sowas nicht mehr aufbewahren, letztlich stellt sich ja tatsächlich die Frage, wozu das notwendig ist. Danke!!!!
 

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