Hallo,
Ich bin auf der Suche nach Richtlinien wie die Verantwortlichkeiten bei einer heimatnahen Verlegung geregelt sind.
Leider finde ich nichts im Internet, außer dass die kk nur einen Transport zahlt, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht.
Das ist bei einer heimatnahen Verlegung ja nicht gegeben.
In meinem Fall geht es darum, dass der pat aus einem Maximalversorger Haus in ein Grundversorger Haus verlegt wird und dadurch die Kapazitäten im maximalversorger Haus frei macht.
Wer ist genau zuständig, den Transport anzumelden. Welche Klinik verlegt den pat. Und wo steht das alles geschrieben.
Danke allen die mir helfen können.
LG
Ich bin auf der Suche nach Richtlinien wie die Verantwortlichkeiten bei einer heimatnahen Verlegung geregelt sind.
Leider finde ich nichts im Internet, außer dass die kk nur einen Transport zahlt, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht.
Das ist bei einer heimatnahen Verlegung ja nicht gegeben.
In meinem Fall geht es darum, dass der pat aus einem Maximalversorger Haus in ein Grundversorger Haus verlegt wird und dadurch die Kapazitäten im maximalversorger Haus frei macht.
Wer ist genau zuständig, den Transport anzumelden. Welche Klinik verlegt den pat. Und wo steht das alles geschrieben.
Danke allen die mir helfen können.
LG