SHT nach Verlegung von Intensiv

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Diriana

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20.01.2009
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Hallo Forumsgemeinde,

ich hoffe, auch als Nichtkrankenschwester hier eine fachliche Frage stellen zu dürfen.

Wenn ein Patient mit schwerem SHT, Epiduralhämatom, div. Schädelfrakturen (NAP: GCS 6, Anisokorie, Halbseitenzeichen, Bradykardie) nach 24 Stunden von Intesiv auf die Neurochirurgie verlegt wird, in welchem Zeitraum soll dann die angeordnete "engmaschige Überwachung / Pupillenkontrolle", also neurologische Überwachung erfolgen?

Dem Pflege- und Verlaufsprotokoll sind die Abstände von 1 bis zu 3 Stunden zu entnehmen. Ebenso ein handschriflticher Hinweis "Patient schläft Rausch aus"

Auch nachdem der Patient bereits ab 2. Tag über zunehmende Übelkeit, sehr starke Kopfschmerzen und Lärm- und Lichtempfindlichkeit klagte, änderte sich nichts. Hinzu kam dann noch eine komplette Facialis Parese. An Schmerzmitteln bekam er nur Paracetamol, was die Kopfschmerzen kaum linderte.

Nach 10 Tagen wurde der Patient ohne ReHa-Empfehlung entlassen

Wie ist das gewöhnliche Procedere?

Das ist nun schon alles über sechs Jahre her, aber die Fragen bleiben immer. Der Klinikchef antwortete auf Nachfrage mit dem Hinweis, daß der neurologische Status nicht einwandfrei zu beurteilen war, weil der Patient alkoholisiert war. (Wohl kaum nur halbseitig, oder?)

Für Erfahrungen und Meinungen wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Diriana
 
Es lässt sich auch von uns aus keine Aussage machen. Ferndiagnosen sind nicht möglich. Wende dich an deine Krankenkasse und schildere dort deine Bedenken.

Elisabeth
 
Hallo,

ich habe nicht um eine Ferndiagnose gebeten. Daß sowas nicht möglich ist, ist mir bekannt. Diagnosen haben wir.

Meine Frage hier für das Forum krankenschwester.de lautete:
wie definiert sich "engmaschige Überwachung/Pupillenkontrolle"
-und zwar insbesondere, nach den geschilderten Verletzungen und Symptomen, der Zeitrahmen.

Meine Frage hier im Forum deswegen, weil ich annahm, daß jemand hierzu seine Erfahrung aus ähnlich gelagerten Fällen schildern könne. Mehr nicht.

Schöne Grüße
Diriana
 
Hallo Diriana,
bei uns legten das die Ärzte fest, zwischen 2- und 4-stdl.,. Manchmal wars auch nur 1- oder 2x je Schicht zu machen, je nach Krankheitsbild und Gesamtzustand des Patienten.
Aber meistens mussten wir es 2- oder 4-stdl. machen.
 
Hallo,

danke für die Antwort.
Erstaunt mich ein wenig, zumal der Abstand doch relativ lang ist.
Bei auftretender Pupillendifferenz als Zeichen eines steigenden Hirndrucks wäre ja doch ein schnelles Handeln erforderlich. Und da kann in Stundenabständen doch schon einiges passieren...

Ich so als Laie war der Meinung, die Abstände wären wesentlich kürzer, zumal es ja eine "engmaschige" Kontrolle sein sollte...

Danke + schöne Grüße
Diriana
 
Hallo Diriana,

Wie engmaschig die Überwachung durchgeführt ist letzendlich eine Arztanordnung, genau wie die Schmerztherapie und die Entscheidung wann der Patient entlassen wird.

Bei uns auf Intensiv wird stündlich Pupillen/Vigilanz/Motorik..., überwacht, ich denke dass es auf einer peripheren Station nicht ganz so oft ist, außer es gibt evtl eine Überwachungseinheit dort.


Auch wenn du hier Daignosen aufzählst, kann man darüber aus der Ferne schlecht etwas sagen, da nicht jeder Patient gleich ist.

Außerdem versteh ich dass mit dem Alkohol nicht ganz.

Was möchtest du hören?
Dass die Behandlung falsch war?
Ich glaub das können wir hier nicht eindeutig beurteilen.

lg mary
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich so als Laie war der Meinung, die Abstände wären wesentlich kürzer, zumal es ja eine "engmaschige" Kontrolle sein sollte...

Hallo Diriana,
als ich auf der Neurologie gearbeitet habe, hatten wir im Schnitt 10 Patienten pro Schicht, bei denen wir eine Vigilanzkontrolle machen mussten. Jetzt stell Dir mal vor, bei jedem muss es halbstündlich sein... da hast Du als Pflegekraft nichts anderes mehr zu tun... Und "engmaschig" ist Auslegungssache. Aber wenn es z. B. heißt: "engmaschig RR- und BZ-Kontrollen" ist ein 2-3 Stundenabstand nicht selten.
Es ist einfach eine Arztanordnung und der festlegende Arzt wird schon wissen, in welchen Abständen er es bei welchen Erkrankungen für sinnvoll erachtet.
Was möchtest Du denn jetzt von uns hören?
 
Danke

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.
Das hat mir geholfen, besser zu verstehen. Ich hatte das nur immer mal wieder im Kopf. Nun weiß ich zumindest, daß die benannten Zeitabstände nix Ungewöhnliches zu sein scheinen.
Ob die dann im Einzelfall auch immer korrekt sind, steht auf einem anderen Blatt.

Als Patient oder Angehörige erwartet man sicher oft etwas anderes, als der tatsächliche Zustand (u.a. Pflegenotstand) es real zuläßt.

Schlimm ist nur, wenn man nach Jahren erst die Versäumnisse erkennt und sich nix mehr ändern läßt.

Schöne Grüße
Diriana
 
Hallo Diriana,
es hat wohl kaum etwas mit einem "Pflegenotstand" zu tun, wenn man nicht halbstündlich Pupillenkontrollen durchführt!
Wenn ein Patient von der Intensivstation auf eine "normale" Station verlegt wird, geht man ja wohl davon aus, dass der Patient stabil ist.
Halbstündliche Vigilanzkontrollen führen wir bei uns nicht durch, da nicht machbar, außer in Akutsituationen, denn sonst wäre der Patient Intensivpflichtig, so wird es jedenfalls bei uns gehandhabt.
Viele Grüße
Sanne
 
Hey servus

Also bei uns werden SHT`s mit Monitor überwacht. Bei uns heißt das Monitoring EKG, NIBP, SAO2. Weiterhin stündlich Pupillenreaktion, Babinski Reflex Kontrollen und Kraftproben um eine beginnende Hemiparese früzeitig zu erkennen.
Allerdings haben wir auch IMC Betten.
 
Wenn ein Patient mit schwerem SHT, Epiduralhämatom, div. Schädelfrakturen (NAP: GCS 6, Anisokorie, Halbseitenzeichen, Bradykardie) nach 24 Stunden von Intesiv auf die Neurochirurgie verlegt wird, ....

Er/sie war also nicht mehr im Überwachungsbereich einer IMC, sondern auf einer Basisstation.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

die Versäumnisse:
erst nach 2 Jahren wurde in einem MRT Narbe im Temporallappen nachgewiesen.
D.h. die damalige Diagnostik (zum Unfallzeitpunkt) war unzureichend. Der Patient hatte beim Unfall (es war ein Überfall) Schädelfrakturen und Hirnverletzungen erlitten. Im Arztbefund hieß es damals nur
"Zerebrale bzw. subdurale Verletzungen waren nicht nachweisbar, insbesondere keine Kontusionen, keine intrazerebralen Blutungen
Das SHT war nicht benannt, schon gar nicht nach Schweregrad. Heute wird es unter den zahlreichen Diagnosen als Grad III aufgeführt.

CT-Befund Unfalltag (haben wir erst nach 2 Jahren erfahren):
“Es zeigt sich eine Felsenbeinlängsfraktur li. mit Einblutung in den äußeren Gehörgang und die Mastoidzellen. Kleine knöcherne Absprengung oberhalb des äußeren Gehörgangs li. Die Fraktur setzt sich nach cranial in die parieoccipitale und temporale Schädelkalotte fort. Nahtsprengung parietooccipital li. Kleine intracranielle Lufteinschlüsse im Frakturbereich. Bis zu 1 cm breites Epidural-hämatom li. parieocciptal. Schmales, vermutlich ebenfalls epidurales Hämatom li. temporo-parietal. Kein Nachweis weiterer Kontusionsherde. Regelrechtes Hirnwindungsrelief, altersentsprechend weite innere und äußere Liqorräume.”

“Die Untersuchung wurde von der Schädelbasis bis zum Vertex in Einzelschichten 5/10 mm Einzelschichtung nativ lückenlos durchgeführt. Das umschriebene Epiduralhämatom auf der li. Seite parieoccipital zeigt eine Zunahme der Tiefenausdehnung von 0,7 auf etwa 1 cm. Bekannte Ventrikelasymmetrie mit Verschmälerung des re. Seitenventrikels. Die minimalen Luftbläschen im Bereich des Epiduralhämatoms haben sich zum Teil resorbiert. Hirnstamm und basale Zisternen regelrecht abgrenzbar. Li. Darstellung der Felsenbeinlängsfraktur mit Verschattung der Mastoidzellen. Unverändert im Verlauf zur Voruntersuchung vom 8.11. zeigt sich eine leichte Aufweitung der Lambdanaht li. im Sinne einer Nahtlockerung.”

MRT 2005 (anderes Krankenhaus):
Die FLAIR-Sequenz zeigt links temporal eine umschriebene Signalanhebung im Parenchym, gut vereinbar mit einem Residium der berichteten Läsion im Rahmen des Schädelhirntraumas 2002

Bis zum Nachweis von tatsächlich (bislang ausgeschlossener Hirnverltzung) hatte der Patient eine Odyssee durch die Psychiatrie hinter sich. Selbst dort berief man sich immer aus nicht vorhandene organische Ursachen, weil die ja in Vorbefunden ausgeschlossen waren.

Erst jetzt, 2008, ist durch ein Gutachten nachgewiesen, daß der Patient nicht "einfach nur so" psychisch krank ist, sondern schwerbehindert aufgrund des damals erlittenen SHTs mit hinrorganischer Schädigung ist.

Ich kann mich noch daran erinnern, als ich ewig vor der Notaufnahme wartete, erst auf Nachfrage von einem gutgelaunten Pfleger zwischen Tür und Angel erfuhr:
Ach ja, der ...., da ist nix Schlimmes, der ist nur ordentlich betrunken und jetzt oben auf der Intensivstation, müssen Sie mal nachfragen....

Sorry, für den langen Text - aber vielleicht kann man es so besser verstehen.
Meine Fragen im Eingangsposting bezogen sich nur auf die Möglickeit, ob man das nicht hätte früher erkennen können - eben z.B. durch tatsächlich engmaschige Überwachung, anstatt seine neurologischen Symptome nur der Alkoholisierung zuzusprechen...

Schöne Grüße
Diriana (ich bin die Mam von dem damals 19jährigen)
 
Ich kann da kein Verschulden im Rahmen der Überwachungspflicht durch die Pflegekräfte erkennen. Es ist einzig und allein die Aufgabe eines Arztes die diagnostisch erhobenen Parameter zu deuten und entsprechende therapeutische Maßnahmen einzuleiten.

Du bist also auf dem falschen Weg. Wende dich an einen Anwalt. Der wird alles weitere für dich klären. Wir können dabei nicht behilflich sein.

Elisabeth
 
Mit diesen Worten von Elisabeth, sperre ich hier zu.

Ich wünsche Euch, dass ihr zu eurem Recht kommt - aus der Ferne, ohne damals vor Ort gewesen zu sein, wage ich auch kein Statement.

Liebe Grüsse
Narde
 
Kurze Erklärung zum alten Thema

Hallo,

zu meinem Beitrag vom 20.01. vielen Dank für informative Antworten.

Ich bin nicht auf der Suche nach Schuldigen oder Fehlern. Da wurde fehlinterpretiert. Meine Fragen waren rein interessehalber. Fachliche Infos lassen einen zumindest besser verstehen.

Zu einem Anwalt brauche ich nicht zu gehen, selbst wenn da ein Grund wäre, ist bereits Verjährung eingetreten.

Mich wundert allerdings ein wenig die empfindsame Reaktion und das Abstreiten von "gemachten Fehlern".

Ich habe Hochachtung und viel Verständnis für die Arbeit von gutem und qualifizierten Pflegepersonal

Gruß
Diriana

Danke trotzdem + schöne Grüße
 
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