hauswirtschaftlich Versorgung im Rahmen der Häuslich. Krankenpflege

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19.08.2012
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Hallo,
ich bin Krankenschwester, aber schon lange nicht mehr im Dienst. Aktuell liege ich im Krankenhaus und soll am in einigen Tagen entlassen werden in die häusliche Krankenpflege. Wenn ich richtig informiert bin, umfasst der Paragrapf. ( wo ist auf dem i Pad die Taste). 37 SGB V doch auch die hauswirtschaftlich. Versorgung. meine Frage ist, in welchem Umang? ich habe ein gebrochenes Bein. Wird nur fürs Essen gesorgt, oder wird auch meine Wohnung gereinigt? ich lebe alleine. Was ist mit einkaufen?
ich bin von der gesetzlichen Zuzahlung bereits befreit. kommen dann noch Kosten auf mich zu?

Sorry wegen Tippfehler,die Tastatur mag mich heute nicht.

Vielen Dank!
 
Die Pflegeversicherung greift erst bei einer Pflegebedürftigkeit, die länger als sechs Monate anhält. Bei einer gebrochenen Bein ist diese Situation kaum gegeben.

Hast Du eine Unfallversicherung? Dann müsstest Du Dich dort nach der Finanzierung solcher hauswirtschaftlichen Hilfen erkundigen. Ansonsten: Nachbarschaftshilfe, Freundeskreis, selbst Putzfrau bezahlen.
 
SGB V und SGB XI sind zwei Paar Schuhe

Häuslichl. Krankenpflege nach SGB V hat mit PV nichts zu tun !
 
Tatsache. Hauswirtschaftliche Versorgung bis zu vier Wochen. Frage ist, ob Anspruch besteht, da ja der KH-Aufenthalt dadurch verkürzt werden muss - der muss ja nicht mehr unbedingt notwendig sein.

Wer hat die häusliche Krankenpflege organisiert? Der muss ja Bescheid wissen. Ansonsten könnte morgen ein Anruf bei der Krankenkasse weiterhelfen.
 
Bei uns gibt es inzwischen mehrere Supermärkte die nach Hause liefern, wie hoch die zus. Kosten sind - ist unterschiedlich, bei einem sind's 5€ pro Lieferung, beim anderen ab einem gewissen Lieferumfang - nix zusätzlich.
Auch einzelne Apotheken liefern.
Je nach Größe und Struktur des Krankenhauses gibt es (denk ma fast überall) Angestellte die für die "Pflegeüberleitung" zuständig sind, Unterstützung geben, sich auskennen, wie man den Übergang organisiert. Die wissen welche Kosten selbst getragen werden müssen, welche KK was leistet. Bei uns sind das Pflegekräfte.
Mit Internet in der Klinik - nachschauen auf der hp der eig. KK, umliegender Supermärkte was weiß ich, ggfs. Nummer aufschreiben....morgen anrufen.
Haushaltshilfe ohne Pflegetätigkeiten - können auch andersweitig möglich sein und von der KK bezahlt werden.
Was weiß ich, Diakonie, AWO, Rotes Kreuz, Malteser, Caritas...was halt vor Ort da ist.

Essen auf Rädern - wie schaut's damit aus, gibt es das bei euch-? Auch eine Möglichkeit.
Wenn in ein paar Tagen schon die Entlassung ansteht - wäre es höchste Zeit auf die Tube drücken, damit die Sorgen mal bald weniger werden.
Internetrecherche - geht rund um die Uhr, auch am Sonntag, der Rest - morgen.
Liste anfangen, Fragen aufschreiben und abarbeiten.

Voll belastbar, Gehgips, mobil mit oder ohne Gehhilfe, zusätzliche Erschwernisse...?
 
Also bei ansonsten mobilen Pat. mit "nur" gebrochenem Bein,Gehgips und Unterarmgehstützen hab ich noch nie erlebt,daß ne KK die hauswirtschaftliche Versorgung bewilligt hätte,sorry. Nun weiß ich ja nich,ob und welche Vorerkrankungen Du sonst hast (Herzinsuff.,COPD etc.),die da noch mit reinspielen könnten,aber ne gebrochene Haxe mobil mit UAGS ? Glaub ich kaum...:(
 

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