Gibt es gesetzliche Richtlinien, wie man sich gegenüber dem Patienten verhalten muss?

Nadinemaus333

Newbie
Registriert
16.04.2007
Beiträge
5
Hallo,

also, ich bin Schülerin an einer Krankenpflegeschule und da hatten wir heute POL (Problemorientietes Lernen). Da bekommt man ein Fallbeispiel und muss hinterher Lernfragen aufstellen, die man selbstständig beantworten muss. So, und die Frage, die oben als Thema steht, ist so eine.

Im Fallbeispiel kommt ein obdachloser, betrunkener Mann ins Krankenhaus. Mit einer Platzwunde am Kopf. Diese ist noch nicht genäht. Nach längerer Wartezeit kommt endlich der Arzt um dies zu tun. Der Arzt ist schlecht gelaunt und kommt schon brummig zum Patienten. Dann nimmt der Arzt das Nähbesteck und beginnt zu nähen. Ohne eine örtliche Betäubung. Die Schwester, die daneben steht, fragt:" Wollen sie denn gar nicht lokal betäuben?" Antwort vom Arzt:" Das ist doch Verschwendung. Der hat genug intus. Außerdem bezahlt uns das keiner." Arzt fängt an zu nähen und der Patient heult auf. Der Arzt sagt:" Stell dich nicht so an. Leute wie dich dürfte es gar nicht geben."

So, nun kennt ihr das Fallbeispiel ganz grob. Und nun wieder zurück zu meiner Frage: Darf der Arzt so mit dem Patienten umspringen? Gibt es Gesetze, die soetwas verbieten? Oder bestimmte Krankenhausrichtlinien, die das unterbinden?
Komme einfach nicht weiter. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
Vielleicht kennt ihr auch Internet Seiten, wo ich das nachlesen kann.....
Lieben Gruß
Nadine
 
Hi Nadinemaus, ein echt nettes Beispiel, wer dennkt sich sowas nur aus?
Als Gesetze kommen Beleidigung in Frage, Folterverbot, Körperverletzung( aus dem Heulen könnte man sagen das der Pat wohl keine Einwilligung geben würde), und das Grundgesetz (die Würde des Menschen...).
Für die Schwester eventuell Beihilfe zu Körperverletzung, Folter etc.
Krankenhausrichtlinien, was sagen die von deinem KHS dazu, aber in den meisten steht ein Recht auf möglichst schmerzfreie Behandlung drinnen.
Ich hoffe ich habe dir etwas geholfen.
LG Pinguin
 
Danke dir,
aber leider muss ich dir sagen, dass dieses Beispiel nicht ausgedacht ist...
Das ist leider so passiert...
Manchmal nehemen sich manche Leute einfach zu viel raus...

Lieben Gruß
Nadine
 
Wie schon gesagt:
-Die Würde des Menschen ist unantastbar
-Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
-Schutz der Menschenwürde
-soziale Grundrechte

Find das schrecklich, der Patient vertraut Ärzten und Schwestern/Pfleger und wird so behandelt. Wer einen gesunden Menschenverstand hat, würd sowas nicht machen. Dazu noch wer seinen Beruf gerne macht.
Traurig aber wahr, aber so was wird es immer geben, Leute die nicht in die "normale Gesellschaft"passen werden noch immer ausgegrenzt :-(
 
Hallo,
zwar kein Gesetz, aber Du kannst auch noch zusätzlich mit der Berufsethik argumentieren......(das man eben alle gleich behandelt)
Ansonsten:
-> Körperverletzung

LG,
Lille
 

Ähnliche Themen