Gesetz für Schüler

sonneines

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25.08.2011
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Ich bin in einem Seniorenheim und arbeite in einer Kurzzeitpflege.
Wir haben 5 Bewohner, 1 Schleusenzimmer und 10 Gäste aufgrund von Kurzzeitpflege sind an Tagen natürlich Aufnahmen und Abgänge standardprogramm.
Nun meine fragen
1. wir haben Schüler 1 Lehrjahr/ 2 Lehrjahr und 1 FSJ - auf unserer Station bei uns gibt es keinen Mentor oder Praxisanleiter ist es trotzdem zugelassen Schüler auszubilden was ist wen Bewertungen falsch ausgefüllt werden?
2. gibt es ein Gesetz was verbietet das man mit 1 Fachkraft und mit schüler 1Lehjahr arbeitet leider ist dies jetzt im Moment an der Tagesordnung.
Ich habe mal gehört! das Schüler erst voll eingesetzt werden düften im 3 Lehjahr / 50% in der 2 Häfte vom 2Lehrjahr jedoch finde ich kein Gesetz darüber was ich gern unseren BR vorlegen würde.
Es kann doch echt nicht sein das Schüler 1 Lehrjahr -1Einsatz- als volle Kraft ( d.h. 2 Kraft )gerechnet werden.
LG
 
Vorab, was sind das für Schüler? Altenpflege, Krankenpflege, weiteres? Dazu gibt es jeweils entsprechende Vorgaben.

Ansonsten kann und muss dein Arbeitgeber eintscheiden, ob er eins Fachkraft oder zwei Fachkraft einsetzt. Wenn eins Kraft ausreichend ist und eins Schüler unterstützend vor Ort ist, dann setzt er euch eben so ein. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, unabhängig vom eins, zwei oder drei Lehrjahr.
Also: Kläre dass mit deiner Leitung/PDL/oÄ.
 
Hallo Danke erstmal für deine schnelle Antwort.
Es handelt sich
Schüler im 1 Lehrjahr - Krankenpflegerhelfer
Schülerin im 2 Lehrjahr - Altenpflegerin
Das Problem ist bei mir persönlich; ich bin Fachkraft und hab gern Schülern was erkläre,gern was gezeigt und probiert aber in dieser Situation kann ich es leider nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade, für die G.u. Krankenpflege hätte ich es dir so sagen können, für die anderen beiden müsstest du mal die entsprechenden Ausbildungsverordnungen lesen - ggf. gibt es auch dort Vorgaben für die Qualifikation der praktischen Ausbildung/ Praxisanleitung.
 

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