Hallo an Alle!
Ich habe eine Frage: in den meisten Klinken wird es wohl so gehandhabt, daß jeder Mitarbeiter aus dem ärztlichen und pflegerischen Bereich einmal im Jahr an einer Reanimationsveranstaltung teilnehmen MUSS. Zumindest in unserem Haus ist es eine Pflichtveranstaltung.
Gibt es hierfür eigentlich auch eine gesetzliche Regelung???
Eine Kollegin einer Bekannten will sich aus unerklärlichen Gründen von so einer Fortbildung scheinbar fernhalten und nun will die Bekannte wissen, ob es ein GESETZ gibt, daß Pflegekräfte dazu VERPFLICHTET. Oder sind das nur hausinterne Vorgaben??? Ich kann dazu im Netz nichts finden, vielleicht weiß einer von Euch da genau Bescheid.
Liebe Grüße aus dem Nachtdienst!
*Hannah*
Ich habe eine Frage: in den meisten Klinken wird es wohl so gehandhabt, daß jeder Mitarbeiter aus dem ärztlichen und pflegerischen Bereich einmal im Jahr an einer Reanimationsveranstaltung teilnehmen MUSS. Zumindest in unserem Haus ist es eine Pflichtveranstaltung.
Gibt es hierfür eigentlich auch eine gesetzliche Regelung???
Eine Kollegin einer Bekannten will sich aus unerklärlichen Gründen von so einer Fortbildung scheinbar fernhalten und nun will die Bekannte wissen, ob es ein GESETZ gibt, daß Pflegekräfte dazu VERPFLICHTET. Oder sind das nur hausinterne Vorgaben??? Ich kann dazu im Netz nichts finden, vielleicht weiß einer von Euch da genau Bescheid.
Liebe Grüße aus dem Nachtdienst!
*Hannah*