Gesetz zur Reanimationsfortbildung?

*Hannah*

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Krankenschwester
Hallo an Alle!
Ich habe eine Frage: in den meisten Klinken wird es wohl so gehandhabt, daß jeder Mitarbeiter aus dem ärztlichen und pflegerischen Bereich einmal im Jahr an einer Reanimationsveranstaltung teilnehmen MUSS. Zumindest in unserem Haus ist es eine Pflichtveranstaltung.
Gibt es hierfür eigentlich auch eine gesetzliche Regelung???
Eine Kollegin einer Bekannten will sich aus unerklärlichen Gründen von so einer Fortbildung scheinbar fernhalten und nun will die Bekannte wissen, ob es ein GESETZ gibt, daß Pflegekräfte dazu VERPFLICHTET. Oder sind das nur hausinterne Vorgaben??? Ich kann dazu im Netz nichts finden, vielleicht weiß einer von Euch da genau Bescheid.
Liebe Grüße aus dem Nachtdienst!
*Hannah*
 
Hallo Hanah,

rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag.

Reanimation ist bei Euch (wie in den meisten Häusern) eine Pflichtfortbildung, der Mitarbeiter ist also verpflichtet, dort hinzugehen.

Tut er dies nicht, ist es eine Nichterfüllung, die auch als Arbeitsverweigerung angesehen werden kann, mit der Konsequenz einer fristlosen Kündigung, die wahrscheinlich sogar vor dem Arbeitsrichter Bestand hat.

Dies wäre der "worst case".

Sollte die Geschäftsführung sich wirklich dem Ziel verschrieben haben, alle Mitarbeiter zu schulen, sollte er persönlich, schriftlich, gegen Empfangsbestätigung dazu aufgeordert werden, diesen Kurs zu besuchen.

Tut er dies nicht in einer gestellten Frist, käme eine Abmahnung und erneute Aufforderung in Frage.

3 Abmahnungen aus dem selben Grund haben vor jedem Arbeitsrichter Bestand, wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.

Somit zum Thema "Gesetz".

Ich finde aber viel wichtiger, nach den Gründen des nicht hingehens zu Fragen!

Gibt es ausreichend Termine zum Aussuchen?
Ist die Pflichtfortbildung Arbeitszeit?
Wird die Fortbildung von kompetenten Referenten gehalten?
Gibt es bei ihm eine Blockade (schlechtes Erlebnis) gegen dieses Thema?


Ich hoffe, Dir weiterhelfen zu können.

Viele liebe Grüße

Werner
 
Hallo Werner!
Vielen Dank für die ausfährliche Antwort! Ich werde es der Bakanten mal so weitergeben. Was genau ihre Kollegin dazu bewegt NICHT zu dieser Veranstaltung hingehen zu wollen weiß ich nicht. Aber Deine Antwort hilft sicher schon malsehr weiter, also vielen Dank noch mal!
*Hannah*
 

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