Geschlossen oder offen: wer entscheidet das?

Siebi

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NRW
Hallo lieber Forumianer,
ich habe eine vielleicht ganz banale Frage, aber dennoch steige ich soeben nicht richtig durch diese Thematik.

Es geht um die Frage: Psychiatrie - Geschlossen oder Offen?

Wer entscheidet das?
Nehmen wir mal an, Fachbereich Psychiatrie. Es gibt mehrere Stationen mit unterschiedlichen Fachbereichen.
Dass es immer geschützte Stationen gibt, also geschlossene Stationen gibt, macht ja Sinn.

Aber meine Frage ist nun:
Wer entscheidet sowas?
Chefarzt? Geschäftsführer? PDL? Stadt? Alle?

Nach welchen Kriterien läuft sowas?

Und... Unterschiede? also generell ist mir das klar.

Sonderfälle dann vielleicht. Beispiel:
"Patienten sind freiwillig", aber haben keinen Ausgang! Station ist ja zu.
Oder Patienten sind untergebracht. Angeblich ist die Station dennoch offen?

Denn es gibt, soweit ich weiß, ja auch wichtige Dinge. Personalschlüssel der Pflege ist ja direkt anders wenn geschlossen, oder ist das falsch?

Vielen Dank für Eure Antworten!
 
HI Siebi,

ich hoffe ich kann einwenig helfen. Das du da nicht wirklich durchsteigt ist kein Wunder, es wird nämlich in jedem Bundesland etwas anders gehandhabt. Ich kann nur für Ba-Wü sprechen.

Wer entscheidet?
Das Gesetz natürlich, wir leben hier in einen freien demokratischen Staat, da kann man die Leute nicht so einfach einsperren. Ein Richter muss entscheiden.

Im praktischen läuft ungefähr so: Der Arzt und Oberarzt stellen fest ob eine Person Fremd- oder Eigengefährdet ist, ist dies gegeben, kann man die Person für drei Tage fürsorglich Zurückhalten (FZ). Wenn ein Pat fürsorglich zurückgehalten ist, muss man sofort ein Antrag auf Unterbringung stellen ( nach UBG oder BGB). Dann muss der Richter innerhalb von diesen drei bis maximal 4 Tagen den Pat sehen, sonst muss man den Pat laufen lassen.

Normalerweise mit dem Ausgangsreglung ist so: Leute die freiwillig da sind haben immer Ausgang. Aber es ist in Praxis etwas anders.
Zum Beispiel ein langgjährig alkoholkranker Pat kann freiwillig da sein, aber dann hat doch soweit einen Hirnschaden haben, dass man wenn ihn allein gehen lässt, man weiss nicht ob er wieder zurück auf die Station findet, da kann der Therapeut den Ausgang eingrenzen -zum Eigenschutz des Pat.

Pat die untergebracht sind, haben wenn sie dann irgendwann absprachefähig sind auch allein Ausgang. Oft ist so wenn Pat geschloßen geführt werden, müssen sie auch oft zwangsmediziert werden, dann je nachdem wie schwer oder chronisch krank die sind- sind sie nach einigen Tagen doch so geordnet, verbal erreichbar und absprachefähig, dass man mit Ausgang anfangen kann. Ist meistens gestaffelt, erst in Begleitung, dann allein für begrenzte Zeit und irgendwann regulär. Bei vielen Pat wird die UBG auch frühzeiting aufgehoben, wenn sie die Medis regelmäßig nehmen oder Depot spritzen lassen etc.

Generell zum Psychiatrie: Allgemein geht der Trend momentan in Richtung offene Psych mit kleinen Akutbereich der bei Bedarf geschloßen werden kann. Ich denke, dass ist ein Schritt in die richtige Richtung, ich persönlich fände amubulante Psych Pflege noch viel besser, aber da haben wir noch viel Raum für Verbesserungen.
 
Guten Morgen und vielen Dank.

Also das ist nun nochmal deutlich gemacht worden. Einiges kannte ich, aber Danke für die schöne Beschreibung und dadurch Auffrischung.

Ursprünglich war die Frage so gemeint, wer entscheidet das. Siehe Beispiel! Bzw. welcher Umgang, was resultiert aus geschlossen oder nicht?!

Um diese Frage genauer darzustellen folgendes Beispiel:

Eine Station X. Sagen wir Gerontopsychiatrie.
Patienten mit dem typischen Krankheitsbild.
Der Chefarzt sagt, die Station ist nicht geschlossen. Sie sei geschützt.
Pflegedirektion gibt keine klare Aussage, ob geschlossen oder nicht. Pflege sagt, Station ist geschlossen.

Zur Station selbst. Patienten sind baulich gesehen verschlossen. Man kommt nur mit dem Personalschlüssel in und aus der Station. Patienten sind richterlich untergebracht. Ausgang wie auf einer "geschlossenen Station" teilweise alleine, mit Personal oder / und Angehörigen oder eben kein Ausgang, weil delirant, irgendwas.

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien. Was wäre Station X demnach?
Die Definitionen sind ja unterschiedlich. Aber... das Personal hätte ja einen anderen Stellenschlüssel nach PsychPV, es gelten "andere" Regeln, usw.!

Wie kann ich als Mitarbeiter da mitreden. Man darf sich doch nicht einfach fügen, oder was sagt ihr zu diesem Beispiel.
Fehlt Euch noch Info?

Ich wäre sehr dankbar über viele Meinungen!
 
Eine offene Station wär eine, von der jemand weg kann, wenn er das denn möchte, jederzeit, auch allein. Sei es nur um einen Spaziergang zu machen, oder zum Kiosk zu gehen. Was auch immer. Kommst nur mit Schlüssel rein/raus, ist sie nicht offen.
Da man das Wort geschlossen nicht mehr verwendet sondern beschützt, kommt das auf das gleiche raus.
Über den Rest - kann ich keine Aussage machen (Personalbemessung).
Mit dem "sich nicht einfach fügen" weiß ich allerdings nicht wirklich, was ich anfangen soll.
Auch nicht welche "anderen" Regeln gelten sollten. Regeln habts ihr ja.
 
@siebi:
mit ist immer noch nicht klar auf was du eigentlich hinaus willst?

Aber meine Frage ist nun:
Wer entscheidet sowas?
ärztl. Dir. mit zuständigem Chefarzt

Bei was willst du denn genau Mitreden?

@amezaliwa:
Kommst nur mit Schlüssel rein/raus, ist sie nicht offen.
aber auch nicht geschlossen.
Das Zauberwort heißt halboffen.
Eine offene Station wär eine, von der jemand weg kann, wenn er das denn möchte, jederzeit, auch allein.
Genau, nur dass halt jemand auf und zusperrt.
Der Pat. hat Ausgang, Allein, zu jeder Zeit und kann kommen und gehen wann er will.
 
Dankeschön!

@renje,
vieles wurde beantwortet. Wenn geschlossen und geschützt an sich dasselbe ist, ok.

Wichtige Hintergründe der Frage sind z.B. Personalschlüssel nach PsychPV dann.
Aber seitdem ich die Frage gestellt habe bis heute sind wichtige Stunden vergangen, es gab Gespräche und hoffe es ändert sich bald einiges.

Vielen Dank Euch!
 

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