medsonet.1
Poweruser
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Dass man allgemein krankenversicherungspflichtig und vielfach auch in der gesetzlichen KV pflichtversichert ist, steht außer Frage. Es geht hier aber darum, zu welchem Beitrag (140 Euro aus eigener Tasche oder einkommensabhängiger AN-Anteil zur SV). In dem hier zur Diskussion stehenden Fall (kein Azubi, genau ein Job mit Gehalt bis max. 400 Euro) sehe ich keine Möglichkeit, in der gesetzlichen KV billiger als für 140 Euro wegzukommen.
Hallo,
ich glaube, diese Diskussion geht etwas an der tatsächlichen Praxis vorbei.
Denn wieviel Krankenversicherungsbeitrag würde man denn bei einem Gehalt von 410,- EUR bezahlen? Mir Sicherheit keine 140.- EUR. Selbst bei einer normalen Teilzeitbeschäftigung mit 1000,- EUR monatlich zahle ich doch als Arbeitnehmer weniger als diese 140,- EUR.
Ein Minijob bis 400.- EUR kann doch niemals die Haupteinnahme sein, von der ich leben soll, sondern immer nur eine Nebeneinnahme. Wenn dies die einzige Einnahme ist, bin ich also hauptberuflich Hausfrau, und damit in der Familienversicherung kostenfrei krankenversichert, oder ich bin im Bereich ALG oder Hartz IV über die ARGE ebenfalls kostenfrei krankenversichert.
Die einzige Ausnahme, wo der von dir geschilderte Fall vorkommen kann, liegt dann vor, wenn der Ehepartner z.B. als Selbstständiger privatversichert ist. Bei den Privatversicherungen gibt es keine Familienversicherung, d.h., Ehepartner und Kinder müssen eigenständig krankenversichert werden. Das in diesem Fall die gesetzlichen Krankenkassen einen, im Vergleich zu den Privaten, marktüblichen Beitrag nehmen, ist doch nur korrekt, denn hier sind wir nicht mehr im Bereich der gesetzlichen Pflichtversicherung!
Gruß
medsonet.1