Freiberuflich als Krankenschwester arbeiten

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Gast
Hallo an alle!

Ich habe hier schon sehr viel über freiberufliches Arbeiten als Krankenschwester gelesen. Danke an alle, die so umfassende Informationen geschrieben haben, das war eine große Hilfe.

Leider bin ich immer noch nicht ganz informiert, was ich alles brauche, um freiberuflich zu arbeiten.
- Zeugniskopien, polizeiliches Führungszeugnis, Formular für Finanzamt und Gesundheitsamt ausgefüllt und abgeschickt.
- von der Berufsgenossenschaft hab ich nur einen Flyer zur Unfallversicherung bekommen.
- Gewerbeschein gibt es für Krankenschwestern nicht.

jetzt sind bei mir noch viele Fragen offen:
- wie rechne ich die Stunden ab? Wenn es nicht über die Kassen geht (AOK sagte mir "wir schließen keine Verträge zur Pflege mit Einzelpersonen"), dann muss ich eine Rechnung an den Kunden/Patienten schreiben?
- wo und wie muss ich mich sozialversichern?
- wenn ich mich über eine Agentur vermitteln lasse, werde ich über diese bezahlt?
- wenn ich privat jemanden habe, der von mir versorgt werden möchte, kann ich demjenigen eine Rechnung schreiben? Müsste ich dann ein Gewerbe haben als Haushaltshilfe/Assistenz o.Ä.? Kann ich auch als "quasi" Privatperson pflegend arbeiten?

Es wäre supertoll, wenn jemand, der freiberuflich arbeitet, seine Erfahrungen kurz schreiben könnte. Ich hab schon viel hier gelesen, komme aber irgendwie nicht weiter.
Ich wohne in Hamburg, möchte auch gern hier arbeiten.

Herzlichen Dank, viele Grüße!

Vik
 
Hallo Vik,

die Fragen sind nicht so einfach zu beantworten, das ist nämlich auch je nach Bundesland unterschiedlich.

Wenn Du freiberuflich als Krankenschwester arbeiten willst, brauchst Du eine Steuernummer vom Finanzamt, die Gewerbeanmeldung brauchst Du tatsächlich nur bei hauswirtschaftlichen Diensten oder wenn Du im Rahmen Deiner Freiberuflichkeit etwas "verkaufen" willst.

Vor allem aber brauchst Du Kundschaft und das kann ggf. sehr schwierig sein, wenn Du nur privat abrechnen kannst, da die potentiellen Kundes sich diese Dienstleistung nicht leisten können oder wollen, da sie sie durch andere Anbieter (anerkannte Pflegedienste, Polinnen) günstiger bekommen.

Freiberuflich im Auftrag von Pflegediensten zu arbeiten geht nur in einigen Bundesländern. Du stellst diesen dann Rechnungen oder arbeitest auf Honorarbasis.
Etwas ergiebiger ist die Kooperation mit der Industrie, z.B. als freiberufliche Pflegeperson, die Patienten in die Heimdialyse, Heimbeatmung, Peg-Sonde etc. einweist.
Was freiberuflich gut geht sind Beratungstätigkeiten, oder als Pflegesachverständige, für diese Tätigkeiten sind spezielle Weiterbildungen empfehlenswert.
Oder Tätigkeiten als freie Dozentin in Schulen, Krankenpflegeschulen, Weiterbildungsstätten, freien Wohlfahrtsverbänden... Die Bezahlung dort ist zwar nicht gerade traumhaft, dafür aber meist sicher und stetig und von der Umsatzsteuer befreit.

Neben der STeuernummer brauchst Du die Anmeldung bei der BGW www.bgw-online.de eine Freiberuflerhaftpflicht ist sinnvoll, der DPV und die IG-kikra vermittelt so etwas.
Bis 2100 € pro Jahr kann man ggf. die Übungsleiterpauschale geltend machen und muss gar nicht versteuern, z.B. bei Dozententätigkeiten.
Ab 350, bzw. 400€ monatlich muss man sich kranken- bzw. rentenversichern.
Ab 17500 € jährlich Umsatzsteuer abführen, wobei man sich hiervon unter bestimmten Vorraussetzungen befreien lassen kann.

LG,
Meggy
 
Hallo Meggy,

danke für Deine superschnelle Antwort!!!

Habe mir gestern alles mal genauer angeschaut:

- war bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), habe dort erfahren, dass man sich versichern MUSS, das ist dort eine gesetztliche Unfallversicherung, die bei Minimaleinkommen 230 Euro/Jahr kostet, kurzfristig zum 1.Arbeitstag abgeschlossen werden kann, ohne Vertragslaufzeit, wird Jahresmässig rückwirkend bezahlt.

- Ordnungsamt: Gewerbeschein für Haushaltsbetreuung, da dürfen aber NICHT pflegerische Maßnahmen und medizinische Tätigkeiten durchgeführt werden. Essen kochen darf man nicht (Koch), saubermachen nicht (Reinigungspersonal), man darf also nur Besorgungen erledigen, organisieren, wahrscheinlich "gesellschaftlicher Art" (Vorlesen, Spazieren etc.), Anmeldung kostet 20 Euro

- Gesundheitsamt: Da hab ich Zeugnisse vorgelegt und beschrieben, dass ich freiberuflich arbeiten möchte, das wurde alles notiert, ich werde noch eine Anmeldenummer erhalten, und die Dame sagte "Sie haben mir jetzt angezeigt, was Sie für Tätigkeiten durchführen wollen, und Sie können jetzt alle berufstypischen Tätigkeiten erledigen". Sie sagte noch, ich solle lieber persönlich zum Finanzamt gehen.

- Finanzamt: dort musste ich nur einen Doppelbogen ausfüllen, meine bisherige Steuernummer angeben, dann wurde mir noch erklärt, dass ich bis 17500 Euro/Jahr umsatzsteuerbefreit bin, d.h. ich brauche keine Vorsteuer berechnen.

Ein Gesundheitszeugnis wollte keiner von mir sehen.
Ich werde noch eine private Berufshaftpflicht abschließen.


Es war wirklich besser, überall persönlich vorbeizufahren, auch wenns lang dauert. Ich finde im Internet schon ziemlich viele Angebote für Freiberufler, da hoff ich, dass ich was finde. Muss mir nochmal überlegen, was man so als Stundenlohn nehmen kann.

Ich würde mich freuen, wenn noch jemand seine Erfahrungen aufschreibt, der freiberuflich arbeitet.

Vielen Dank für die Hilfe!

Viele Grüße aus Hamburg
Vik
 
HUHU,

möchte freiberuflich arbeiten als Kursleiterin für Mutter Kind Kurse und kirsenbegleitung bei Säuglingen udn Kleinkindern.

Gibt es ein Gesetzestext wo steht was ich als Krankeschwenster freiberuflich machen darf? :gruebel:


Gruß Birgit
 
Hallo Birgit,

freiberuflich kann man ziemlich viel arbeiten, ohne dass dieses gesetzlich reglementiert ist, z.B. gibt es Menschen ohne jegliche Ausbildungen die Versicherungen o.ä. freiberuflich vertreiben.

Die Freiberuflichkeit muss man am Finanzamt anmelden. Wenn Dein örtliches Finanzamt dann etwas komisch guckt, weil Du Kinderkrankenschwester bist, sagst Du, dass Du zu den sog. katalogähnlichen Berufen gehörst und wirst dann finanzamttechnisch den Hebammen gleichgestellt.

Damit ist es Dir erlaubt, beratende oder dozierende Tätigkeiten auszuüben, die Du mit Deinen Klienten direkt abrechnest, bzw. über eine Institution als Honorarkraft abrechnen kannst.

Was vom Krankenpflegegesetz leider nicht möglich ist, ist eine Direktabrechnung mit den Krankenkassen ohne vorherige sehr komplizierte Einzelverhandlungen mit Krankenkassen, die erfahrungsgemäß heutzutage ins Leere laufen.

Ebenso ist es Dir nicht erlaubt "therapeutisch" tätig zu werden, d.h. Beratungen aller Art sind erlaubt, für therapeutisches Arbeiten brauchst Du zusätzlich die Zulassung zum Heilpraktiker o.ä. (die man ggf. über Fernkurse und erfolgreich abgelegte Prüfung schnell erzielen kann).

Wenn Du noch mehr Fragen hast, wende Dich direkt am mich, denn ich bin mittlerweile fast 10 Jahre freiberuflich tätig.

Liebe Grüße,
Meggy
 
Hallo Meggy,
herzlichen Dank für dein ausführliche Antwort ich werde mich auf alle Fälle nochmal bei dir heute im laufe des Tages melden ;o)
Da ich sehe das du im Bereich Familienbildung tätig bist :mrgreen:
 
Hey,

interessiere mich sehr für die freiberufliche Tätigkeit als ex. Krankenschwester.
Informiere mich zur Zeit intensiv über dieses Thema. Ich möchte Euch fragen, ob jemand weiß, was sich bei den Sozialversicherungen ändert oder ändern muß? Wie ist das mit allgemein Privatversicherungen. Vor- Nachteil oder ein muß? Was sollte ich abschließen und was lieber lassen?

Tausend Dank für diejenigen, die mir auf den Weg helfen.
Viele Grüße aus Hamburg, Julia
 
Hallo,
ich habe auch eine Frage zu dem Thema.

Ich arbeite momentan in der ambulanten Pflege werde aber ab Januar in eine stationäre Einrichtung wechseln.
Nun betreue ich ein Kind, das nur ein paar Stunden im Monat im Rahmen der 'Verhinderungspflege' und ähnlichem durch den Pflegedienst versorgt wird.
Die Eltern möchten das ich diese Stunden weiterhin da bin ( mir selbst liegt das auch sehr am Herzen) nun wollte ich fragen ob es möglich ist mit der Krankenkasse als Privatperson einen Vertrag abzuschließen, so dass Die Krankenkasse nicht den Pflegedienst sondern mich direkt bezahlt.

Andernfalls wäre die einzige Option auf 400 Euro Basis bei besagtem ambulantem Dienst beschäftigt zu sein...aber wo das hinführen würde kann sich sicherlich jeder selbst ausmalen^^

Lieben Gruß
GuKi
 

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