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  • Ersteller Ersteller Tinini
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gefährlich, da mit einem gefährlichen, beweglichen gegenstand ausgeführt. vgl. §224, abs. 1, satz 2 stgb
 
:sflouts: Ich werd ganz bestimmt niemanden dazu zwingen, sich zu Übungszwecken eine Nadel in den Körper stechen zu lassen, aber: Man kann es auch übertreiben, oder?
 
meinst du jetzt wie weigerung eines schülers, den wunsch der schule oder den nagellack? :)
 
Ich meine damit, dass die Juristen ein wenig übertreiben, wenn sie eine Blutabnahme als gefährliche Körperverletzung und eine Butterfly als gefährlichen Gegenstand bezeichnen. Ist doch kein Baseballschläger.
 
klar ist das ein gefährlicher gegenstand.

du brauchst so gut wie keinen nennenswerten energieaufwand, um z.b. jemanden blenden; nur als beispiel. da ist bei einem baseballschläger schon wesentlich mehr aufwand nötig.
gefährlich ist in diesem fall mE eine primär qualitative klassifizierung. weniger eine quantitative. ich denke, es ist ein definitionsdings. siehe definition "gefährlicher gegenstand".
skurriler finde ich da schon folgendes:
breche ich ein stück mauer aus derselben heraus und schlage damit auf jemanden ein, ist es gefährliche körperverletzung - kriterium "beweglicher, extrakorporaler gegenstand". nehme ich den kopf des opfers und schlage ihn immer wieder gegen die (intakte) mauer, ist es hingegen körperverletzung (möglicherweise schwer), denn die mauer ist kein beweglicher gegenstand.
 
Nun ja, ich hoffe nicht, das irgendetwas davon im Krankenpflegeunterricht zu befürchten ist.
 
zumindest sollten diese kopf -> mauerwerk - geschichten da eher nicht vorkommen...
 
Ich meine damit, dass die Juristen ein wenig übertreiben, wenn sie eine Blutabnahme als gefährliche Körperverletzung und eine Butterfly als gefährlichen Gegenstand bezeichnen. Ist doch kein Baseballschläger.
Du durchbrichst die "äußere Hülle". Und wir erinnern uns: da war doch der Anspruch auf die Unversehrtheit der Person. Gesetze sind net immer praktisch- aber sie sind nun mal da.

Elisabeth
 
"Körperverletzung" war mir bewusst. "Gefährlich" war mir neu.
 
Nochmal Danke an die,die mir geantwortet und geholfen haben :)
Für diejenigen,die sich vielleicht die gleiche Frage haben und die es interessiert..Nagellack in der Schule ist kein Problem-aber ich trage auch keinen knalligen,auffälligen geschweige denn Gelnägel.

Zu den Blutabnahmen: Uns wurde gesagt,dass alles was angeboten wird,freiwillig ist und niemand "gezwungen" wird bzw. einen Nachteil bekommt,wenn er etwas nicht mitmachen möchte.
Natürlich sollte man nicht bei jeder x-beliebigen Sache "nein" sagen,denn es ist auch immer gut und interessant zu wissen,wie sich der Patient fühlt,wenn man ihn pflegt.

Und eigentlich muss man keine Angst,vor dem Lernstoff haben.Klar wird es anstrengend und man muss viel lernen,gerade am Anfang,wenn man Sachen hört,die man noch nie vorher gehört hat,aber wenn man sich reinhängt,dann wird das schon.Und jede Ausbildung ist anspruchsvoll.

So,das sind die Erfahrungen,die ich jetzt gemacht habe :)
 
Natürlich sollte man nicht bei jeder x-beliebigen Sache "nein" sagen,denn es ist auch immer gut und interessant zu wissen,wie sich der Patient fühlt,wenn man ihn pflegt.
Darum geht es nicht unbedingt. Gesunde und noch dazu Kollegen tolerieren Übungen aber oft besser als Patienten.

Ich kann z.B. nacheinander verschiedene Lagerungs- oder Transfertechniken an ein- und demselben gesunden Menschen üben, ohne dass dem das allzu viel ausmacht. Die meisten Patienten würde das zu sehr anstrengen.
 

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