Frage zur Rentenversicherung als Freiberufliche + Festanstellung

antonietta

Newbie
Registriert
02.10.2006
Beiträge
29
Ort
Rheinhessen
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Freiberuflich
Funktion
Krankenschwester
Hallo zusammen,

ich habe schon einiges hier zum Thema freiberuflich arbeiten gelesen.
Für die vielen nützlichen Info´s an dieser Stelle ein herzliches DANKESCHÖN!!!
Ich hätte eine Frage bezüglich der Rentenversicherung,da ich nichts speziell für mich gefunden.

Ich habe eine "normale" Festeinstellung in der Krankenpflege (50% Stelle).

Ich denke darüber nach mich zusätzlich freiberuflich anzumelden.

Weiss jemand ich ob ich für diese Tätigkeit zusätzlich noch Rentenbeiträge zahlen müsste?
Sozusagen dann doppelt?
Weil ich ja eh in meiner Festanstellung ganz normal die Beiträge bezahle.
Die Infohotline der Rentenversicherung konnte mir keine genaue Auskunft geben,ich muss zu einer Beratungsstelle,die hat aber nur 1x/Woche offen und das ist erst Ende nächster Woche:roll:
 
Ja, soweit ich weiß musst Du die nebenberufliche Arbeit auch anmelden. Das was Dein Arbeitgeber bezahlt ist ja nur der Anteil vom Lohn. Durch die freiberufliche Arbeit erhöht sich Dein Einkommen und damit werden weitere Beiträge fällig.
Erkundige Dich trotzdem mal bei der Rentenversicherung, möglicherweise ist es davon abhängig, ob Du einen bestimmten Betrag überschreitest.
Es gibt auch ein Buch zum Thema, falls Du als Dozentin arbeiten willst:
Sozialversicherung für selbständige Dozenten
 
Hi,
schon mal danke!
Ich würde wenn dann als Krankenschwester arbeiten wollen
 
Rentenversicherung für Selbstständige (Pflicht!) Regelsatz 500€ / Monat ..
in den ersten 3 Jahren nach Existenzgründung kann man auf den halben Regelsatz auf Antrag zurück gehen .. also 250€ / Monat unabhängig davon was Du verdienst!
Und wenn Du nebenbei noch angestellt bist, kann es sein, das Du doppelt zahlst!
Wende Dich doch mal an eine Geschäftsstelle der deutschen Rentenversicherung, die geben gerne Auskunft!

Übrigens, nicht Rentenverscherungspflichtig ist der Selbstständige, der mindestens 1 AN beschäftigt, der mehr als geringfügig beschäftigt ist!

Gruß Thommy
 

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