Frage zu den Feiertagen

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

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(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Quelle: ArbZG - Einzelnorm

Weniger als ein Gesetz kann es nicht geben.
 
Darin steht aber nicht, was passiert, wenn man an einem Feiertag nicht beschäftigt ist.
 
Jepp, aber Pflege ist eine der Ausnahmen von Regel.

Die Frage ist doch nicht: Darf eine Pflegekraft am Feiertag arbeiten (selbstverständlich darf sie), sondern: Bekommt sie einen zusätzlichen freien Tag, wenn sie am Feiertag nicht arbeitet?

Ich kenne es so, dass die Sollstunden an die Anzahl der Sonn- und Feiertage angepasst werden. Aber ob das nun gesetzlich verankert ist, oder man nur den Freizeitausgleich für tatsächlich gearbeitete Feiertage einklagen kann...mag sein.
 
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

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(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Quelle: ArbZG - Einzelnorm

Weniger als ein Gesetz kann es nicht geben.

Einen Paragraphen darunter steht aber, dass abweichende Regelungen möglich sind. ArbZG - Einzelnorm
 
Bekommt sie einen zusätzlichen freien Tag, wenn sie am Feiertag nicht arbeitet?

Ich kenne es so, dass die Sollstunden an die Anzahl der Sonn- und Feiertage angepasst werden.

Ich kenn mich mit Rahmendienstplänen nicht aus, aber ist es nicht auch da so, dass die monatliche Sollarbeitszeit an Feiertage angepasst werden?
Und dann "verliert" man auch keinen freien Tag, wenn der Ausgleichstag fürs Wochenende auf einen Dienstag fällt, der dann zufällig ein Feiertag ist. Oder seh ich das ganz falsch?
 
Ich kenn mich mit Rahmendienstplänen nicht aus, aber ist es nicht auch da so, dass die monatliche Sollarbeitszeit an Feiertage angepasst werden?

Bei dem Rahmendienstplan meines AG ist es jedenfalls so.

Wir haben zwar auch noch die Möglichkeit des Verzichts auf Freizeitausgleich (verbunden mit höherem Zuschlag), aber dann ist das ja vom Arbeitnehmer gewollt, dann kann er sich nicht darüber beschweren. Es gibt aber nicht viele Arbeitgeber, die diese Möglichkeit offen lassen.
 
Ich kenn mich mit Rahmendienstplänen nicht aus, aber ist es nicht auch da so, dass die monatliche Sollarbeitszeit an Feiertage angepasst werden?
Und dann "verliert" man auch keinen freien Tag, wenn der Ausgleichstag fürs Wochenende auf einen Dienstag fällt, der dann zufällig ein Feiertag ist. Oder seh ich das ganz falsch?

Bei meinem früheren Arbeitgeber war das nicht automatisch. Da gabe es unterschiedliche Sollzeiten, eben ganz abhängig davon ob der Feiertag auf einen im Rahmendienstplan geplanten freien oder zu arbeitenden Tag fiel. Dieser Arbeitgeber hat damit viele Feiertage nicht geben müssen, weil es eben "Pech" war wenn der Feiertag auf den geplanten freien Tag fiel. Er fiel unter den Tisch, so wie beim Büroangestellten, wenn ein Feiertag auf das Wochenende fällt. Aber wie gesagt, da ich schon einige Jahre nicht mehr dort arbeite und zudem auch dieses Krankenhaus den Rahmendienstplan wieder seit Jahren abgeschafft hat, weiß ich nicht ob die damalige laut Gesetz mögliche Interpretation unter der heutigen Tarifregelung noch möglich wäre.

Bei dem Rahmendienstplan meines AG ist es jedenfalls so.
Es gibt auch nette Arbeitgeber!
 

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