Hallo Zusammen,
nachdem ich das halbe Internet durchwühlt habe und nichts über einen ähnlichen Fall finden konnte, frage ich nun mal hier nach
Bin 2013 in einem Haus neu eingestellt worden. Und zwar direkt als Weiterzubildende (2jährige Fachweiterbildung Intensiv), in einem befristeten Arbeitsvertrag bis 2015.
In vorhergegangener emailkorrespondenz war von 3jähriger Bindung an das Haus oder entsprechender Rückzahlungsverpflichtung die Rede, im Vertrag selbst ist davon nichts zu lesen.
Nach einem Jahr kam die Personalabteilung von selbst auf mich zu mit einem Weiterbildungsvertrag, in dem von 2 Jahren oder anteiliger Rückzahlung die Rede ist. Dummerweise von mir unterschrieben.
Nun frage ich mich aber doch, inwiefern die Bindung rechtskräftig ist.
Denn ich bin bei Kündigung zur Rückzahlung verpflichtet. Ich kündige aber gar nicht, lasse meinen Vertrag ja nur auslaufen...
Mein "Grundvertrag" läuft 2015 immer noch aus, steht auch auf jeder Gehaltsabrechnung "Vertragsende 2015".
Verpflichtet nach der Weiterbildung bin ich laut jetzt unterschriebenem "Zusatz" 2 Jahre.
Ursprünglich war die Rede von 3 Jahren, in auch der Personalabteilung vorliegender email.
Kennt jemand so einen Fall von sich selbst oder Kollegen?
Würde gerne nach der Weiterbildung "frei" sein und bin mir momentan auch nicht sicher, ob ich überhaupt in dem Job bleiben möchte.
Und bitte erspart euch die Kommentare a la "ob man den Job machen möchte sollte man sich vorher überlegen"..
nachdem ich das halbe Internet durchwühlt habe und nichts über einen ähnlichen Fall finden konnte, frage ich nun mal hier nach

Bin 2013 in einem Haus neu eingestellt worden. Und zwar direkt als Weiterzubildende (2jährige Fachweiterbildung Intensiv), in einem befristeten Arbeitsvertrag bis 2015.
In vorhergegangener emailkorrespondenz war von 3jähriger Bindung an das Haus oder entsprechender Rückzahlungsverpflichtung die Rede, im Vertrag selbst ist davon nichts zu lesen.
Nach einem Jahr kam die Personalabteilung von selbst auf mich zu mit einem Weiterbildungsvertrag, in dem von 2 Jahren oder anteiliger Rückzahlung die Rede ist. Dummerweise von mir unterschrieben.
Nun frage ich mich aber doch, inwiefern die Bindung rechtskräftig ist.
Denn ich bin bei Kündigung zur Rückzahlung verpflichtet. Ich kündige aber gar nicht, lasse meinen Vertrag ja nur auslaufen...

Mein "Grundvertrag" läuft 2015 immer noch aus, steht auch auf jeder Gehaltsabrechnung "Vertragsende 2015".
Verpflichtet nach der Weiterbildung bin ich laut jetzt unterschriebenem "Zusatz" 2 Jahre.
Ursprünglich war die Rede von 3 Jahren, in auch der Personalabteilung vorliegender email.
Kennt jemand so einen Fall von sich selbst oder Kollegen?
Würde gerne nach der Weiterbildung "frei" sein und bin mir momentan auch nicht sicher, ob ich überhaupt in dem Job bleiben möchte.
Und bitte erspart euch die Kommentare a la "ob man den Job machen möchte sollte man sich vorher überlegen"..
