Förderung für Fernstudium möglich?

cindy7

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Bayern
Beruf
Fachkrankenschwester/ Anästhesie
Hallo an alle!
Ich bin neu hier und habe hier in diesem Forum schon einige nützliche Tipps gefunden!Super!Vielen Dank!:-)
Momentan bin ich auf der Suche nach Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Pflegemanagement. ( Ich arbeite z. Zt. in Teilzeit im KH und habe 2 Kinder)
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Es gibt die Möglichkeit eines Meister-Bafögs, bei dem man einen Teil der Kosten als Darlehen bekommt und den anderen Teil als Zuschuss. Man kann sich auch einen Unterhaltsbeitrag zahlen lassen( ähnlich wie beim normalen Bafög), wenn man die Weiterbildung in Vollzeit macht.BMBF: "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Meine Frage ist nun, wie ist das bei einem Fernstudium, zum Beispiel an der HFH? Gibt es da Möglichkeiten der Förderung ( vom Bundesministerium für Bildung und Forschung)?
Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!
Liebe Grüße
cindy:)
 
Die Antwort auf Deine Frage findest Du unter dem genannten Link:

"Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss."


Somit fallen Studiengänge- ob Voll-oder Teilzeit- aus dieser Regelung heraus!
 
Danke für die schnelle Antwort!!!
Das ist ja wirklich schade!!!!!!!!!!!!!:cry:
Da hab ich wohl den entscheidenden Satz auf der Seite glatt übersehen.
Nun, dann werd ich weiter überlegen was ich machen kann.Ist halt doch ne recht teuere Sache mit dem Fernstudium.
Aber vielleicht gibts ja noch andere Möglichkeiten sich weiterzubilden.
Habe im letzten Jahr eine WB zum Case Manager gemacht und fand das so interessant, dass ich gerne weiter lernen möchte. Ich weiß nur noch nicht so recht was. Dachte auch schon mal an QM. Das müsste doch dann eigentlich gefördert werden, oder? Oder eine WB zur Kodierassistentin?
Na ja ich werd sehen...
Jedenfalls vielen Dank für deine Hilfe!:)
LG
cindy7
 
Hallo Cindy,

die Kosten für ein Studium werden voll als Werbekosten anerkannt. Kann man sich bereits zu Beginn als Freistellung in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Voraussetzung ist natürlich, dass Du auch weiterhin Lohnsteuer bezahlst.

Die meisten Banken bieten durch die Einführung der Studiengebühren nun auch günstige Kredite speziell für die Studienfinanzierung an, die erst nach Ablauf des Studiums zurückbezahlt werden müssen, und z.T. auch sehr attraktiv ausgehend mit langer Tilgungszeit und ohne Einschränkung bei Sondertilgungen.

In Richtung Qualitätsmanagement schadet ein Studium auch nix.

Grüße
Michl
 
Hallo,

wieviel bekommt man ungefähr von der Steuer wieder wenn man das Studium als Werbekosten absetzt. Und muss man das MeisterbarFöG zurückzahlen?Und kann man dieses in jedem Bundesland beantragen??

Gruß TinaG.
 

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