- Registriert
- 18.12.2018
- Beiträge
- 10
- Akt. Einsatzbereich
- Interdisziplinäre Intensivstation
- Funktion
- Pflege, Praxisanleiter
Hallo ihr Lieben,
eine kleine Frage, da ich diese Thematik bereits oftmals mit unseren Ärzten besprochen hatte.
Ein Pat. hat bspw. ein schweres ARDS, einen Unfall etc. und wird dementsprechend versorgt und intubiert. Danach kommen Angehörige und legen eine Verfügung vor, dass er niemals an Maschinen angeschlossen werden wollte. (Ich weiß, Notfallsituationen sind da anders geregelt, aber kommt ja doch oft so vor) Mein OA vertritt die Meinung, dass eine Extubation dann rechtlich nicht vertretbar ist, da es eine Art der aktiven Sterbehilfe wäre. Ausgenommen ist eine positive Hirntoddiagnostik. Wie habt ihr es erlebt? Wie wird mit den Angehörigen kommuniziert?
LG
Xena
eine kleine Frage, da ich diese Thematik bereits oftmals mit unseren Ärzten besprochen hatte.
Ein Pat. hat bspw. ein schweres ARDS, einen Unfall etc. und wird dementsprechend versorgt und intubiert. Danach kommen Angehörige und legen eine Verfügung vor, dass er niemals an Maschinen angeschlossen werden wollte. (Ich weiß, Notfallsituationen sind da anders geregelt, aber kommt ja doch oft so vor) Mein OA vertritt die Meinung, dass eine Extubation dann rechtlich nicht vertretbar ist, da es eine Art der aktiven Sterbehilfe wäre. Ausgenommen ist eine positive Hirntoddiagnostik. Wie habt ihr es erlebt? Wie wird mit den Angehörigen kommuniziert?
LG
Xena