Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege - Aktualisierung 2022

Berenike

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25
Ort
Nähe Köln
Beruf
GuK'
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege/Tagespflege
Funktion
QM', Palliativ Care Fachkraft, Wundexpertin, BA PMOW
Hallo zusammen, auch wenn ich den Beitrag QM in der Altenpflege zugeordnet habe freue ich mich über Austausch mit Kollegen aller Berufsgruppen/-zweige!

derzeit beschäftige ich mich mit der Umsetzung des Aktualisierung des Expertenstandards in meiner Einrichtung. Dazu hätte ich zwei Fragen:

1. Es wird "immer mal wieder" auf den Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der Mobilität" hingewiesen. Dieser ist meines Wissens noch nicht "aktiv". Laut Internetseite des DNQP gibt es derzeit "nur" einen aktualisierten Entwurf, der beim Qualitätsausschuss Pflege liegt. Ist es also in Ordnung, wenn ich mich auf diesen Entwurf berufe?

2. Im Strukturkriterium S2b (Interventionen) werden "Podiatrische (Podologische) Interventionen" erwähnt. Das Wort Podiatrisch/Podiatrie war mir neu und ich habe im www danach gesucht. Die einschlägigen medizinischen Online-Lexika brachten mich nicht weiter. Auf Wiki habe ich dazu gefunden, dass die Podiatrie ein medizinisches Fachgebiet (Erkrankungen des Fußes) ist, aus dem Englischen kommt und dort von auf Fußchirurgie spezialisierten Ärzten benutzt wird. Im englischen stehe er auch für nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Kann/muss ich also den Begriff der Podiatrie mit Podologie gleichsetzen?

Vielen Dank fürs Lesen!

Grüße

Berenike
 
Ein Podologe ist im deutschsprachigen Raum ein Fußpfleger. Also jemand, der sich um die Zehnägel, Hornhaut usw. kümmert.

Der englische "podologist" ist dagegen, wie Du ganz richtig gesagt hast, ein Arzt, der sich speziell mit Erkrankungen der Füße befasst. Bei uns fällt dies meiner Ansicht nach in das Gebiet von Orthopäden.

Ich würde den Begriff "podiatrisch" nutzen, "podologisch" würde aufgrund der anderen Definition zur Verwirrung führen. Am besten mit einigen Beispielen untermauern.
 
Vielen Dank für Deine Antwort, Claudia!
Genau so sehe ich es auch...
Mein Problem besteht für den Podiatrie/Podologie Bereich des Expertenstandards darin, dass es dort gleichgesetzt wird und dort die "Überweisung in die Podiatrie (Podologie)" empfohlen wird. Für mich ist das eine ärztlich und das andere nicht-ärztlich. Auch die Wortwahl "Überweisung" lässt mich an einen ärztlichen Mitbehandler denken, wohingegen eine podologische (Mit-) Behandlung einer "Heilmittelverordnung" bedürfen würde.

Es verwirrt mich einfach, auch wenn ich mir grundsätzlich vorstellen kann wie es gemeint ist.
 
Ich wüsste jetzt nicht, inwiefern die Fußpflege (also die Podologie im hiesigen Sprachgebrauch) eine sturzprophylaktische Maßnahme darstellen sollte. Da musst Du ja extrem schlimme Fußnägel haben.

Dagegen wäre die Behandlung bestimmter Erkrankungen oder Fehlstellungen des Fußes eine sturzprophylaktische Maßnahme. Angepasstes Schuhwerk, eine Peroneusschiene, sowas in der Art.

Warum wendest Du Dich nicht selbst an den DNQP? Meine Kolleg*innen und ich hatten neulich eine Frage zu einem anderen Thema; sie wurde schnell und unkompliziert beantwortet. Expertenstandards und Auditinstrumente | Hochschule Osnabrück
 
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Wie im ersten Beitrag schon beschrieben verwirrt es mich auch ziemlich. Auf die Idee mit dem DNQP bin ich gar nicht gekommen, Dankeschön! (Das war das Ding mit dem Wald und den Bäumen:P) Ich habe dort jetzt mal hingeschrieben.

Dennoch bin ich auch hier weiterhin an einem Austausch interessiert, vielleicht finden sich ja auch noch Meinungen zu meiner ersten Frage.
 
Hallo zusammen, auch wenn ich den Beitrag QM in der Altenpflege zugeordnet habe freue ich mich über Austausch mit Kollegen aller Berufsgruppen/-zweige!

derzeit beschäftige ich mich mit der Umsetzung des Aktualisierung des Expertenstandards in meiner Einrichtung. Dazu hätte ich zwei Fragen:

1. Es wird "immer mal wieder" auf den Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der Mobilität" hingewiesen. Dieser ist meines Wissens noch nicht "aktiv". Laut Internetseite des DNQP gibt es derzeit "nur" einen aktualisierten Entwurf, der beim Qualitätsausschuss Pflege liegt. Ist es also in Ordnung, wenn ich mich auf diesen Entwurf berufe?
Im Prinzip ist das Ding schon lange fertig.
Meines Wissens gibt es nur noch nicht die verbindliche Einführungsvorgabe seitens der SGB11 Vertragsparteien.

Siehe auch


 
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1. Es wird "immer mal wieder" auf den Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der Mobilität" hingewiesen. Dieser ist meines Wissens noch nicht "aktiv". Laut Internetseite des DNQP gibt es derzeit "nur" einen aktualisierten Entwurf, der beim Qualitätsausschuss Pflege liegt. Ist es also in Ordnung, wenn ich mich auf diesen Entwurf berufe?
Kann ich Dir nicht sagen, da er eben noch nicht in Kraft getreten ist.
Verkürzt gesagt, hat man der Profession Pflege die Expertenstandards weggenommen und sie Pflegefremden in die Hand gegeben:

"Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde die Aufgabe der Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards den Vertragsparteien nach § 113 SGB XI, also den Vertretern der Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen, übertragen."


Siehe auch:

"Aber erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird laut Gesetz der Expertenstandard für alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland verbindlich?

Ja, und damit kommen wir zu einem wichtigen Knackpunkt. Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, müssen entsprechend Sanktionen erfolgen, wenn der Expertenstandard nicht eingehalten wird – sonst macht eine Verpflichtung ja keinen Sinn.
(...)

Wie ist Ihre Einschätzung: Hat der Paragraph 113a SGB XI seinen Zweck erfüllt?

Ganz klar: Nein! Seitdem der Paragraph 2008 in Kraft getreten ist, ist kein einziger Expertenstandard veröffentlicht worden. Neun Jahre später kann man klar sagen: Der Paragraph hat sich nicht bewährt und sollte aus meiner Sicht wieder abgeschafft werden.
(...)
Die Zuständigkeit für die Festlegung von Maßstäben für die Qualität professioneller Pflege und des aktuellen Stands der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse gehört in die Hände der Profession. In der Medizin sind schon seit vielen Jahren die in der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) zusammengeschlossenen Gesellschaften für die Leitlinienentwicklung zuständig. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, diese in die Hände der Selbstverwaltung zu geben!"


 
Genau, wie Martin H. sehe ich es eben auch. Daher habe ich ja diesen Knoten im Kopf, wenn dort auf diesen Expertenstandard verwiesen wird, weil er in meinen Augen noch nicht in Kraft getreten ist und wie ich dann damit umgehen soll... :verwirrt:
 
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Genau, wie Martin H. sehe ich es eben auch. Daher habe ich ja diesen Knoten im Kopf, wenn dort auf diesen Expertenstandard verwiesen wird, weil er in meinen Augen noch nicht in Kraft getreten ist und wie ich dann damit umgehen soll... :verwirrt:
Er mag nicht in Kraft getreten sein, aber wurde schon längst veröffentlicht. Und die Empfehlungen darin stützen sich ebenso wie bei den übrigen Expertenstandards auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Die werden ja nicht dadurch falsch, dass der Standard andere Autoren hatte.
 
Guten Morgen!

Nur kurze Info: bisher keine Rückmeldung vom DNQP :-(
 
Guten Morgen zusammen,
soeben habe ich mal beim DNQP angerufen, meine Mail ist angekommen und wurde wohl an die Expertenarbeitsgruppe weitergeleitet.

Der Herr mit dem ich gerade gesprochen habe sagte mir, dass neben dem Empehlungscharakter dieses Strukturkriteriums er dieses zum einen in der Wichtigkeit nicht ganz oben sieht und zum anderen vermutet, dass es aus einer Vorversion "herübergeschwappt" sei, da man auch in der Literaturanalyse dazu nur wenig findet...

Liebe Grüße
 

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