Examen - verwirrende Äußerungen von Prüfern während Examen

Wurde zwar schon erwähnt, scheint aber wichtig zu sein:

Der Abbruch einer Examensprüfung ist ein Formalfehler!
Die Prüfung hat 3 Stunden zu dauern- der Eingriff des Fachprüfers bei aktuter Patientengefährdung kann zwar zu dem Ergebnis "mangelhaft" führen, jedoch darf die Prüfung nicht vorzeitig beendet werden, da dieses eine Vorwegnahme des Prüfungsergebnisses darstellt.
Das die Prüfung nicht bestanden ist, stellt der Prüfungsvorsitzende fest, welcher am letzten Examenstag zugegen ist.
 
Die Prüfung hat 3 Stunden zu dauern-

KrPflAPrV §15 schrieb:
Der praktische Teil der Prüfung soll für den einzelnen Prüfling in der Regel in sechs Stunden abgeschlossen sein
Deine Formulierung, Lillebrit, ist ein "Muss", was so nicht korrekt ist.
Alle Zeiten darunter sind von der Prüfungsaufgabenstellung abhängig.
 
Hallo Flexi,

natürlich gilt die Richtzeit von 6 Stunden...was aber die Planung am Vortag mit einschliesst.Ok ich bin von einer (nicht unüblichen) Verteilung von 3 Std. Planung und 3 Std. Praktischer Durchführung ausgegangen.

Natürlich kann es auch anders (2 + 4 Std. ) aufgeteilt sein.

Ich meinte, dass die veranschlagte Zeit für die Durchführung (welche im Vorfeld angegeben und in der Niederschrift dokumentiert ist) nicht eigenmächtig von Prüfer durch Abbruch der Prüfung gekürzt werden darf.
 
Eine Richtzeit muss nicht minutengenau gelten. Bei zehn, 15 Minuten unter der Zeit stört sich der Prüfungsvorsitzende nicht daran.

Da die Reflexion ja Teil der Prüfung ist, ist es nicht so ungewöhnlich, die Zeit am Patienten zugunsten der Reflexion abzukürzen. Die sollte der Prüfling zwar in der Pflegeplanung berücksichtigen, aber es kann immer mal zu einer Verzögerung kommen. Ich muss als Prüfer nun nicht unbedingt noch einen dritten Verbandswechsel sehen, aber das Reflexionsgespräch brauche ich.
 
Danach hört sich's für mich nicht an. Das Reflexionsgespräch folgte ja noch.

Falls der Prüfling die Zeit aus den Augen verliert, müssen die Prüfer ja darauf achten, dass die Prüfung rechtzeitig beendet wird. Nicht wenige Schüler beachten das abschließende Gespräch kaum in ihrem Zeitplan. Die wollen halt zeigen, was sie alles können - und denken dann eher an Pflegetechnik denn an Selbstreflexion.
 
Danach hört sich's für mich nicht an. Das Reflexionsgespräch folgte ja noch

In diesem Fall schon. Da die Äußerungen anderer User allerdings in die Richtung "Examensabbruch" tendierten, war es mir nochmal wichtig, etwas zu diesem "Schreckgespenst" zu sagen.
 
Bei einem Prüfungsabbruch hätte die Prüferin die TE aber nicht weitermachen lassen, sondern hätte unterbrochen.:!: Damit nicht noch mehr schiefläuft.:dudu:

TE schreibt, dass die Prüferin sie aufgefordert hatte, so weiterzumachen, wie bisher. Das hätte sie bestimmt nicht gesagt, wenn die Prüfung als abgebrochen gewertet wäre.:fidee:
"LittleRunAway" ich denke, du solltest das positiv :wavey:sehen, hab ich schon mal gepostet. Schreib uns doch, was dabei rausgekommen ist.

LG opjutti
 
Ohje, ich wollte gar keine so riesen Diskussion entfachen :-?
kann euch ja bescheid geben, wenn ich mitte August bescheid weiß?!
 
@opjutti:
Es gibt aus rechtlicher Sicht keinen Prüfungsabbruch!
Der Fachprüfer greift ein, die Prüfung darf als "nicht bestanden" gewertet werden. Trotzdem muss die Prüfung weiter geführt werden wie vorgesehen ...alles andere ist als Formalfehler anfechtbar!
 
@Lillebrit:
Die Prüferin hat ihr doch aber erlaubt so weiterzumachen.
Muss sie nicht eingreifen, wenn es zu einem Abbruch kommt?:-?

LG opjutti
 
Allgemein:
Der Prüfer muss eingreifen wenn Patientengefährdung vorliegt.
Die Prüfung darf dennoch nicht abgebrochen sondern muss zuende geführt werden.
Ein Abbruch einer Prüfung nach dem Eingriff der Prüfers stellt einen Formalfehler dar.


In diesem Fall:
Prüfung wurde nicht abgebrochen, sondern Pflegetätigkeit zugunsten der Reflexion gekürzt bzw. "beendet".
 
Warten wir bis Mitte August!!!:wavey:

"littleRunAway" will uns ja Bescheid geben, wie es ausgegangen ist.
Wir können doch nur spekulieren.

LG opjutti:flowerpower:
 
Allgemein:
Der Prüfer muss eingreifen wenn Patientengefährdung vorliegt.
Die Prüfung darf dennoch nicht abgebrochen sondern muss zuende geführt werden.
Ein Abbruch einer Prüfung nach dem Eingriff der Prüfers stellt einen Formalfehler dar.


In diesem Fall:
Prüfung wurde nicht abgebrochen, sondern Pflegetätigkeit zugunsten der Reflexion gekürzt bzw. "beendet".

Hmm ne gekürzt wurde ja nix... ich musste den Verbandswechsel noch machen, genau so wie die Sondennährung anhängen, meine Nebenpatientin habe ich wenigstens noch ans WB gesetzt & dann deren Pflege abdelegiert.
Ohje etz bin ich wieder verirrt :(:roll:
 
Wir können alle nur spekulieren...das ist richtig.

@littleRunaway:
Ich weiss, das die Zeit zwischen den einzelnen Prüfungen schrecklich ist.
Über jeden Handgriff wird reflektiert, jeder Gesichtsausdruck der Lehrkräfte interpretiert und man befindet sich auf der "emotionalen Achterbahn".

Versuche trotzdem, "runter zu fahren" und Dich jetzt auf die weiteren Prüfungsanteile zu konzentrieren.

LG, Lille
 

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