Wurde zwar schon erwähnt, scheint aber wichtig zu sein:
Der Abbruch einer Examensprüfung ist ein Formalfehler!
Die Prüfung hat 3 Stunden zu dauern- der Eingriff des Fachprüfers bei aktuter Patientengefährdung kann zwar zu dem Ergebnis "mangelhaft" führen, jedoch darf die Prüfung nicht vorzeitig beendet werden, da dieses eine Vorwegnahme des Prüfungsergebnisses darstellt.
Das die Prüfung nicht bestanden ist, stellt der Prüfungsvorsitzende fest, welcher am letzten Examenstag zugegen ist.
Der Abbruch einer Examensprüfung ist ein Formalfehler!
Die Prüfung hat 3 Stunden zu dauern- der Eingriff des Fachprüfers bei aktuter Patientengefährdung kann zwar zu dem Ergebnis "mangelhaft" führen, jedoch darf die Prüfung nicht vorzeitig beendet werden, da dieses eine Vorwegnahme des Prüfungsergebnisses darstellt.
Das die Prüfung nicht bestanden ist, stellt der Prüfungsvorsitzende fest, welcher am letzten Examenstag zugegen ist.