Examen entziehen?!

@ renje

Geile Antwort...danke! :daumen: Sorry, wenn ich das jetzt mal so plump ausdrücke, aber das mit dem Saustall, da triffst Du echt voll in's Schwarze...so kommt's mir eben auch vor!

Ok, das mit dem Urlaub wusste ich nicht...danke!

Weißt Du das alles aus sicherer Quelle?! Oder sitzt Du vll an der Quelle? :)

 
@ opjutti:

Ich bin ja schon dabei meine Tage abzuarbeiten...hätte bis kommenden Mittwoch Urlaub gehabt, bin ja schon heute auf Arbeit gewesen...

Aber danke :)
 
Noch mal!

Eine bestande Prüfung, egal welcher Art kann dir NICHT entzogen werden
es sei denn du hast geschummelt.

Deshalb die

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

diese kann entzogen werden, aber nur mit gerichtlicher Anordnung.

Ein Verwaltungsverfahren reicht hier i.d.R. nicht aus.
 

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