Ich denke einfach, dass der Gesetzgeber das Persönlichkeitsrecht auf Fotos ausgeweitet hat, aber nicht auf Röntgenbilder, MRTs o.ä.
Wenn ich mit dem Röntgenbild einverstanden bin (und den Zahnarzt möchte ich sehen, der mir entgegen meinen Willen eine Röntgenplatte in den Mund stecken kann !), dann bin ich auch damit einverstanden, dass das Bild hinterher entwickelt und angeguckt wird. Sonst würde die ganze Bildgebung ja keinen Sinn machen.
Röntgenbilder etc. haben einen diagnostischen und therapeutischen Zweck. Ich kann eine (geschlossene) Fraktur ohne Röntgenbild zumindest nicht genau lokalisieren und mich auch nicht auf eine Therapie festlegen.
Im Gegensatz dazu dient das Foto bei der Wunde ja ausschließlich der Dokumentation - um sie zu behandeln, brauche ich keine Kamera.
Wenn ich mit dem Röntgenbild einverstanden bin (und den Zahnarzt möchte ich sehen, der mir entgegen meinen Willen eine Röntgenplatte in den Mund stecken kann !), dann bin ich auch damit einverstanden, dass das Bild hinterher entwickelt und angeguckt wird. Sonst würde die ganze Bildgebung ja keinen Sinn machen.
Röntgenbilder etc. haben einen diagnostischen und therapeutischen Zweck. Ich kann eine (geschlossene) Fraktur ohne Röntgenbild zumindest nicht genau lokalisieren und mich auch nicht auf eine Therapie festlegen.
Im Gegensatz dazu dient das Foto bei der Wunde ja ausschließlich der Dokumentation - um sie zu behandeln, brauche ich keine Kamera.