Einwilligung für Wundfotographie aber nicht für Röntgenaufnahmen notwendig?

Das hier sagt ein Anwalt über Fotografieren:

Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des § 22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein.Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass durch die Herstellung der Fotografie das Bildnis des Betroffenen von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsgewalt entzogen wird. Einfach gesagt, soll niemand mit dem Gefühl leben, dass irgendjemand irgendwelche Fotos von einem besitzt, die irgendwann veröffentlicht werden könnten.
Für den Fotografen ist daher zu beachten, stets die Einwilligung der Person einzuholen, die fotografiert werden soll. Einwilligung bedeutet übrigens die *vorherige* Zustimmung. Die Einwilligung muss nicht schriftlich, sondern kann auch mündlich erteilt werden. Da der Fotograf jedoch die Beweislast dafür trägt, dass eine Einwilligung vorliegt, ist er gut damit beraten, sich diese schriftlich geben zu lassen.

Komplettes Interview hier: “Darf ich, darf ich nicht?” – Ein Interview mit Rechtsanwalt Philipp Dorowski zum Fotografieren auf der Strasse - kwerfeldein - Fotografie Magazin
 
Klar kann ich trotz Behandlungvertrag einzelne Maßnahmen ablehnen. Daher seh ich von Anfang an auch keine (schriftliche) Notwendigkeit zur Zustimmung zum Foto. Dieses ist Teil der Behandlungsakte und nicht öffentlich. Anscheinend nehmens da wieder mal diverse Anwälte zu Genau?
Notfalls kann ich auch die Einwilligung im Nachhinein versagen/zurückziehen und die herausgabe der Bilder verlangen oder deren Vernichtung. Aber die Notwendigkeit zur schriftlichen Zusage sehe ich nicht.
 
Eine Wundfotographie ist eben nicht so "normal" wie eine Rö- Aufnahme zur Diagnostik! Bei uns wird ohne Einwilligung nicht fotographiert.
http://www.wfi.ch/sites/dl/download/Fotodokumentation_-_Wunde.pdf

Und hier, Seite 4
http://www.gandersheimer-modell.de/...okumentiert-wurde-gilt-als-nicht-erbracht.pdf

Außerdem: Auch wenn man in der Klinik einen weitgehenden Behandlungsvertrag unterschrieben hat, kann man einzelne Maßnahmen trotzdem ablehnen! Der Behandlungsvertrag ist ja keine Entmündigung des Patienten. Die wenigsten machen aber davon Gebrauch, weil sie es eben oft gar nicht wissen, dass das so ist.
 
Klar kann ich trotz Behandlungvertrag einzelne Maßnahmen ablehnen. Daher seh ich von Anfang an auch keine (schriftliche) Notwendigkeit zur Zustimmung zum Foto. Dieses ist Teil der Behandlungsakte und nicht öffentlich. Anscheinend nehmens da wieder mal diverse Anwälte zu Genau?
Notfalls kann ich auch die Einwilligung im Nachhinein versagen/zurückziehen und die herausgabe der Bilder verlangen oder deren Vernichtung. Aber die Notwendigkeit zur schriftlichen Zusage sehe ich nicht.

Ich denke, die Rechtssprechung ist einfach von Fotos im allgemeinen, nicht von Wunddokumentationen im speziellen ausgegangen. Gegen die hatte wahrscheinlich keiner was, nur fallen diese Fotos jetzt eben genauso unter die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wie z.B. das unbefugte Fotografieren von mir am Strand. Und wenn das Haus per Dienstanweisung eine schriftliche Einwilligung fordert, um eben einen Nachweis zu haben, dann muss ich als Beschäftigte mich daran halten.
 
Für mich ist ein Foto zur Wunddokumentation einem Röntgenbild gleichzustellen. Röntgen wird per Behandlungsvertrag genehmigt. Ergo: Fotographie ebenfalls. Beide dienen der Begründung einer Therapie bzw. der Verlaufsdokumentation.

1. Link von squaw bezieht sich auf die ambulante Pflege. Hier fehlt der Behandlungsvertrag. 2. Link übersieht den Behandlungsvertrag im Krankenhaus. Von daher sind beide Links nicht wirklich hilfreich.

Dienstanweiseung ist ganz nett... hinterfragt werden darf sie trotzdem- oder? Wir wollen ja den Dokumentationsaufwand verringern. Warum etwas unterschreiben, was man eh mit dem Behandlungsvertrag genehmigt hat?
Btw.- gibt es auch eine Dienstanweisung, dass bei jeder neuen einfachen Röntgenaufnahme erst eine Unterschrift einzuholen ist? Wie wird das archiviert? Extrabogen?

Elisabeth
 
Die Wundfotografie gehört doch nicht zum Behandflungsvertrag! Sie geht weit darüber hinaus.
 
Was unterscheidet ganz konkret eine Wundfotografie von einem Röntgenbild? Ich finde Röntgen sogar gefährlicher als eine Fotografie. Wenn, dann müsste wohl eher hier jedes mal anchgefragt udn dokumentiert werden. Stcihwort: Strahlenbelastung.

Elisabeth
 
Squaw, dein Mann ist doch Anwalt, habe ich das noch richtig im Kopf?
Welche Aussage trifft er?

Hier jetzt etwas was ich bei Thieme CNE- Expertenrat von Werner Schell gefunden habe, ich darf es leider nicht zitieren, sondern gebe es euch Sinngemäs weiter:

Werner Schell bezieht sich auf Artikel 1 und 2 GG und hält eine Zustimmung des Patienten für notwendig. Er ist auch nicht der Meinung, dass ein Foto zum Behandlungsvertrag gehört. Er empfiehlt die schriftliche Einwilligung aus Beweisgründen, allerdings ist die Erlaubnis nicht an die schriftliche Einwilligung gebunden. Er sieht eine Zustimmung des Patienten auch in einem schlüssigen Verhalten des Patienten. Eine weitere Empfehlung von Schell ist, wenn der Patient nicht damit einverstanden ist, den Patienten dahin zu motivieren um zu einem Foto zu gelangen.
Die Röntgenaufnahme sieht er dahin gehend gerechtfertigt, dass diese in der ärztlichen Maßnahme erfolgen.
 
Moment- alles, was mit der Therapie zu tun hat liegt in D in ärztl Hand. Er entscheidet, was wann zu tun oder zu unterlassen ist. Pflege macht das Foto ja net aus Sensationslust. Es ist Bestandteil der Krankenakte und somit auch für die Beurteilung der Notwendigkeit bestimmter therapeutischer Maßnahmen notwendig.
Nur weil der Wundmanger aufs Knöpfchen drückt ist in meinen Augen kein Argument. Die Radiologische Fachangestellte drückt ebenfalls ein Knöpfchen.

Elisabeth
 
Ihr überseht, dass ich gar keine Maßnahme ohne Einverständnis des Patienten an ihm vornehmen darf, weder röntgen noch fotografieren noch Puls kontrollieren. Behandlungsvertrag hin oder her - er muss immer noch jeder Maßnahme gesondert zustimmen.

Bei welcher Maßnahme nun eine schriftliche Einverständniserklärung sinnvoll ist, darüber kann man diskutieren. Aber ohne jegliches Einverständnis geht gar nichts (Ausnahme: Notfall. Natürlich.)
 
Das wird - glaube ich zumindest - nicht übersehen. Jedoch fehlt mir zumindest das Verständis, wenn beim Foto gesondert schriftlich zugestimmt werden soll und beim Rö-Bild (als deutlich belastendere Massnahme) nicht? Und, bei der Fotografie von Befunden geht es immer öfter nicht nur um die Dokumentation, sondern eben auch der Darstellung des Heilungsverlaufes um die therapeutischen Optionen besser steuern zu können.
 
Weil die Rechtssprechung sich mit Fotos befasst und Regeln dafür erlassen hat. Und zwar, weil nur wenige an einen Röntgenapparat kommen, aber jeder Spanner sich einen Fotoapparat besorgen und mich heimlich beim Sonnenbaden am See knipsen kann - und dass das nicht erlaubt ist, das finde ich ganz gut.

Dass die Wunddokumentation per Foto darunter fällt, war sicherlich nicht Sinn der Sache. Allerdings werden solche Fotos auch auf Vorträgen, in Fachbüchern usw. veröffentlicht. Von daher ist das schriftliche Einverständnis nicht verkehrt.

Röntgenstrahlen gefährden vielleicht meinen Körper, verletzen aber nicht mein Persönlichkeitsrecht.
 
... Behandlungsvertrag hin oder her - er muss immer noch jeder Maßnahme gesondert zustimmen. ...)
Das stelle ich mir jetzt in Praxi vor. Die Begründungen werden mittlerweile immer hahnebüchner. Liegt das jetzt an den Bildern von Kate, dass der gesunde Menschenverstand ausgestellt wird?

Wenn Bilder veröffentlich werden, hat in jedem Falle ein Einverständnis vorzuliegen- egal ob Foto oder MRT-Bild.

Elisabeth
 
Eine Maßnahme gegen den Willen des Patienten ist Körperverletzung. Der Behandlungsvertrag ändert das nicht. Wenn der Patient sich weigert, seine Tabletten zu nehmen, darf ich nicht mit einem "Sie haben den Vertrag unterschrieben, also: Mund auf!" kommen, und zur Einnahme zwingen darf ich schon mal gleich gar nicht.

Eine schriftliche Einwilligung ist nicht für jede Maßnahme notwendig, aber das habe ich auch nicht behauptet.
 
Squaw, dein Mann ist doch Anwalt, habe ich das noch richtig im Kopf?
Welche Aussage trifft er?
Entschuldige, Narde, hatte ich gestern gar nicht gesehen. Er sieht das wie Werner Schell, sagt aber noch dazu, daß es hierbei um das Recht am eigenen Bild geht, das sich ja nicht nur auf das Gesicht (oder bei mancher den Busen...) beschränkt.
 
Wenn der Pat. es ablehnt, dann akzeptiere ich das auch. Extra fragen, ob er das jetzt will tue ich nicht. Warum auch?

Was steht denn nun eigentlich im Behandlungsvertrag ganz konkret drin bezüglich der erhobenen Parameter?

Elisabeth
 
Wenn der Pat. es ablehnt, dann akzeptiere ich das auch. Extra fragen, ob er das jetzt will tue ich nicht. Warum auch?
Brauchst Du ja auch nicht, weil das schlüssige Verhalten des Patienten (ich komme mit den Tabletten, er nimmt sie mir ab und greift nach dem Wasserglas zum Nachtrinken) bei den meisten Maßnahmen vollkommen ausreicht.

Die schriftliche Einwilligung ist im Prinzip nur eine zusätzliche Maßnahme; eine Möglichkeit, diese Einwilligung auch noch Jahre danach, wenn nötig, nachzuweisen. Und da Fotos nun mal unter das Recht am eigenen Bild fallen und damit einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte bedeuten, ist der schriftliche Nachweis sinnvoll. Auch wenn nur bestimmte Stellen meines Körper fotografiert werden.
 
Sind wir wieder bei der MRT-Aufnahme. Recht am eigenen Bild dürfte hier wohl auch gegeben sein. Zur Erinnerung: der Doc gibt dir die Bilder mit bei der Entlassung.

Elisabeth
 
Die schriftliche Einwilligung ist im Prinzip nur eine zusätzliche Maßnahme; eine Möglichkeit, diese Einwilligung auch noch Jahre danach, wenn nötig, nachzuweisen. Und da Fotos nun mal unter das Recht am eigenen Bild fallen und damit einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte bedeuten, ist der schriftliche Nachweis sinnvoll. Auch wenn nur bestimmte Stellen meines Körper fotografiert werden.
Genauso sehe ich das auch. Sicher ist sicher...
 
Claudia, angenommen du hast dieses Zahnbild, dann erkennt man dich vermutlich auch an den Zähnen:
http://www.voxel-man.de/gallery/virtual_mummy/images/mumie_psa_comb.jpg
mumie_psa_comb.jpg
 

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