Richtig, allerdings nur für die Selbigen, allerdings nicht für die unter anderen Tarifverträgen Arbeitenden oder diejenigen, die gar kein Tarifwerk zugrunde legen. Da gelten dann das BGB und diverse Bundesgesetze und die individuellen Vereinbarungen zwischen AG und AN !In Deutschland legt die AVR die Arbeitsbedingungen für 475.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen caritativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland fest.
Auch einen Guten Rutsch!