Brauche Rat: Einsatz in der ambulanten Pflege

Trotzdem must du auch im amb. zuerst den zuständigen Doc informieren, und darfst nicht mal eben nach eigenem Ermessen spritzen! Auch abends und am WE. Wenn der diensthabende Doc das für ne Lapalie hält und sagt, machen sie mal, dann ist das in Ordnung, vorher nicht! Gilt auch, wenn du den Patienten wesentlich besser kennst, als der Doc.
Sicher sollte man immer versuchen einen Arzt zu erreichen. Aber was passiert, wenn der diensthabende Notarzt dir eine Anweisung gibt, die auf die Situation bezogen nicht richtig ist. Sowas passiert leider auch immer wieder, weil auch Notärzte nach Schema F agieren und Schema F nunmal nicht immer klappt.

Ich denke da an eine Situation vor einigen Jahren, wo eine Pat. zum Wochenende hin aus dem KH entlassen wurde, keine Hinweise im Arztbrief auf eine Insulingabe hindeuteten. Man hatte schlichtweg den insulinpflichtigen Diabtes ausgelassen, der aber schon seit vielen Jahren bekannt war. Pat. bekam im KH Spritzen. Laut Rückruf im KH waren das angeblich Heparinspritzen. Laut Notarzt sollte nicht gespritzt werden, weil ein KH Brief ja keinen Fehler enthalten kann.

Ich kannte die Patientin aber seit Jahren und Pat. sagte selbst, dass die angeblichen Heparinspritzen Insulinspritzen waren. Nach mehrmaligen Anrufen war die Situation immer noch nicht geklärt. Ich wurde lediglich nur noch übel abgefertigt so nach dem Motto: Gibt die denn immer noch keine Ruhe.

In dieser Situation habe ich mich entschlossen Insulin zu spritzen, natürlich mit Einverständnis der Patientin und es war die richtige Entscheidung.

Grundsätzlich hat man immer noch die Durchführungsverantwortung, die man auch umsetzen muß, wenn ein Arzt etwas anderes sagt. Wenn du weißt, dass die ärztl. Entscheidung falsch ist, darfst du diese Anweisungen NICHT ausführen. Das verlangt die Durchführungsverantwortung. Einziger Weg wäre hier die Verweigerung, nach dem Motto: Lieber Arzt dann mach dich auf den Weg und spritze selber, oder dokumentiere eigenhändig in der Patientendoku, dass nicht gespritzt werden soll. Ist natürlich absolut toll, dann einfach zu gehen und Pat. mit dem Problem alleine zu lassen.
 
Nehmen wir mal an, dass der Pat. eine Erkrankung hat, die nur chirurgisch behandelt werden kann und wo auch keine Zeit verloren werden darf. Greift dann die erfahrene OP-Fachkraft beherzt zum Messer weil gerade kein Chirurg verfügbar?

Die Verantwortung hat ganz klare Grenzen. Ich nehme mal an, dass in deinem Arbeitsvertrag net drin steht, dass, wenn ein Arzt dich abwimmelt, du slebst aktiv werden musst

Findet ihr das net komisch, dass der Arzt sich oft abgrenzen kann- Pflegekräfte eher selten.

Elisabeth
 
Ich denke da an eine Situation vor einigen Jahren, wo eine Pat. zum Wochenende hin aus dem KH entlassen wurde, keine Hinweise im Arztbrief auf eine Insulingabe hindeuteten. Man hatte schlichtweg den insulinpflichtigen Diabtes ausgelassen, der aber schon seit vielen Jahren bekannt war. Pat. bekam im KH Spritzen. Laut Rückruf im KH waren das angeblich Heparinspritzen. Laut Notarzt sollte nicht gespritzt werden, weil ein KH Brief ja keinen Fehler enthalten kann.

Ich kannte die Patientin aber seit Jahren und Pat. sagte selbst, dass die angeblichen Heparinspritzen Insulinspritzen waren. Nach mehrmaligen Anrufen war die Situation immer noch nicht geklärt. Ich wurde lediglich nur noch übel abgefertigt so nach dem Motto: Gibt die denn immer noch keine Ruhe.

In dieser Situation habe ich mich entschlossen Insulin zu spritzen, natürlich mit Einverständnis der Patientin und es war die richtige Entscheidung.

Grundsätzlich hat man immer noch die Durchführungsverantwortung, die man auch umsetzen muß, wenn ein Arzt etwas anderes sagt. Wenn du weißt, dass die ärztl. Entscheidung falsch ist, darfst du diese Anweisungen NICHT ausführen. Das verlangt die Durchführungsverantwortung. Einziger Weg wäre hier die Verweigerung, nach dem Motto: Lieber Arzt dann mach dich auf den Weg und spritze selber, oder dokumentiere eigenhändig in der Patientendoku, dass nicht gespritzt werden soll. Ist natürlich absolut toll, dann einfach zu gehen und Pat. mit dem Problem alleine zu lassen.

Natürlich sollst du den Patienten nicht alleine lassen. Wenn du die Patientin doch so gut kennst, dann wustest du mit Sicherheit auch, das man den BZ hier kontrollieren muss. Nach den BZ Werten im KH fragen, dann stehen nämlich die Einheiten meist auch nicht weit davon entfernt. Und schon sind wir beim Insulin.

Und natürlich gibt es immer unfähige Docs (kenne selber genug unfähige Ärzte) aber das ist primär nicht dein Problem. Ich hätte dehnen im KH gedroht nochmal nachzusehen, sonst hätten se die Patientin ziemlich schnell mit ner Überzuckerung zurück. Das wirkt meistens. Im Zweifelsfalle fahre ich sogar noch selber ins KH und lass mir die Doku zeigen (mit schriftlichem Einverständnis der Patientin versteht sich), und zeige dann dem KH, wo das Insulin steht.

Unterm Strich noch gesagt: Gott seih Dank sind das auch nur Ausnahmefälle, welche sehr selten vorkommen.
 
Das Procedere im einzelnen zu beschreiben würde vermutlich die max. Zeichenanzahl eines Beitrages sprengen.

Sicher hab ich BZ kontrolliert. Ihr könnt euch garnicht vorstellen, was ich alles versucht habe um die Situation zu klären. Auf die BZ Werte habe ich in den Gesprächen hingewiesen. Es war einfach nicht möglich eine vernünftige Antwort zu erhalten, weil die entsprechenden Gegenstellen übelst geblockt haben. Im Krankenhaus wurde steif und fest behauptet, dass Heparin gespritzt wurde anstatt Insulin. Das war totaler Unfug. Bei der Stoffwechsellage hätte sie den KH Aufenthalt nicht überlebt wenn sie Heparin anstatt Insulin bekommen hätte. Keine Ahnung warum so viele auf dem Schlauch standen. Es war einfach unfassbar. Das Krankenhaus ist aber bekannt bei den Pflegediensten für solche merkwürdigen Aktionen.

Und hallo, mal zur Erinnerung, so am Rande. Ich bin in der ambulanten Pflege. Ich kann nicht 2 Stunden nur alleine für die Klärung einer Insulingabe verbrauchen.

Es gab nur 2 Entscheidungsmöglichkeiten:
Pat. mit dem Problem sitzen lassen, soll sie sich doch selbst drum kümmern.
Oder auf das eigene Wissen und die Erfahrungen der letzten Jahre berufen und selbst entscheiden.

Zudem wird in vielen Threads, vor allem den Threads wo es um Kompetenzen GuKP und Pflegehelferinnen geht, betont, dass man als GuKP lernt, was es mit dem Insulin genau auf sich hat und deshalb nur eine GuKP Insulin verabreichen darf. Und dann soll man in solchen Fällen das Wissen nicht einsetzen? Wenn man also nur nach Schema F arbeiten soll, dann braucht man auch keine GuKP ;-)

@ elisabeth
Dein Vergleich mit einem chirurgischen Eingriff ist etwas weit her geholt. Das passt hier absolut nicht.

Was hat das ganze mit Abgrenzen zu tun? Sicher kann ich mich abgrenzen, aber ich kann in so einer verzwickten Situation einen Patienten nicht unversorgt lassen. Das wäre nämlich die logische Konsequenz gewesen und ich hätte vermutlich massiven Ärger bekommen, wenn der Patientin durch die fehlende Insulinspritze etwas zugestoßen wäre. Das ist nämlich das Problem mit der Durchführungsverantwortung. In Anbetracht der Stoffwechsellage war eine Insulininjektion dringend erforderlich.

Wie ycassyy sagte:
Unterm Strich noch gesagt: Gott sei Dank sind das auch nur Ausnahmefälle, welche sehr selten vorkommen.
 
Und hallo, mal zur Erinnerung, so am Rande. Ich bin in der ambulanten Pflege. Ich kann nicht 2 Stunden nur alleine für die Klärung einer Insulingabe verbrauchen.

Das geht natürlich nicht in der Tour. Für sowas haben wir eine Rufbereitschaft / Hintergrunddienst, welcher immer von einer examinierten Fachkraft durchgeführt wird. Und die muss ich dann um sowas kümmern. Die Kollegin hat allerdings im Normalfall zu der Zeit keine Tour zu fahren.

Ansonsten Patienten aufteilen und die Situation erstmal sicher abklären.

Allerdings kann ich die Handlung von Stormrider trotzdem gut verstehen, wenn man auf soviel Blockade trifft.

Aber ich glaube, so langsam wird es so ot, das es sich eher lohnen würde, nen eigenen Thread zu eröffnen.


lg
 

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