Krankenschwester-Diplom (1993): Brauche Transkript mit Stundenanzahl und Themen

dbagcivan

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OP
Guten Tag,

ich habe mein Examen als diplomierte Krankenschwester 1993 in Wuppertal absolviert. Jetzt brauche ich dringend einen Transkript von der Ausbildung (mit Stundenanzahl und Themen).

Mehrmals habe ich meinen ehemaligen Ausbildungsplatz angeschrieben und leider immer wieder eine Absage bekommen. Was kann ich machen? Wer kann mir helfen?

Es ist super dringend.
 
Hallo Ludmilla,
in den Prüfungsunterlagen findest du aber keine Stunden und Themen.

Hallo dbagcivan,
da wird nicht mehr viel zu machen sein bei der Schule. Die Aufbewahrungsfrist für solche Dinge sind 10 Jahre. Selbst wenn die Schule noch in irgendwelchen verstaubten Kellern Unterlagen hätte, das alles rauszusuchen nach fast 25 Jahren und zusammenzuschreiben würde Tage dauern.

Wie detailliert brauchst du das? Du hast nach dem KrpflG und APrV von 1985 die Ausbildung absolviert.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id='bgbl185s0893.pdf']#__bgbl__//*[@attr_id='bgbl185s0893.pdf']__1433146646075

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id='bgbl185s1973.pdf']#__bgbl__//*[@attr_id='bgbl185s1973.pdf']__1433147092336

Schreib dir mal die Stunden raus, dann hast du zumindest in Anlage 1 die generellen Themen und Mindeststunden nach APrV.

Bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde könntest du dir das, wenn nötig, noch bestätigen lassen. Zuständige Schulaufsichtsbehörde findest du auf deiner Zulassung - das Siegel.
 
Habe meine Krankenpflegeschule angeschrieben vor 2 Wochen und wieder keine Antwort bekommen bis jetzt. Es ist wirklich zum verzweifeln.
 
Mehrmals habe ich meinen ehemaligen Ausbildungsplatz angeschrieben und leider immer wieder eine Absage bekommen.
Was versprichst Du Dir davon, auf jede Absage mit einer neuen Anfrage zu reagieren? Die Aufbewahrungsfrist ist lange vorbei, die werden die nötigen Unterlagen nicht mehr im Archiv haben. Elektronische Datenspeicherung war 1993 noch kaum verbreitet.

Renje hat Dir am 1.6. Tipps gegeben, wie Du zumindest die Mindeststundenzahl nach der damaligen APrV nachweisen kannst. Mehr wird nicht möglich sein.
 

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