Das wäre doch wirklich sehr schade und vor allem nachlässig wenn die Personalabteilung keine Akte über die Arbeitnehmer anlegt. So mit Bewerbungsunterlagen, Bewertungsbögen etc.
Übrigens besteht eine Pflicht diese der Personalakte beizufügen.
Was gehört in die Personalakte, was nicht? Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Ihrer Mitarbeiter Sie hinterlegen müssen.
www.personio.de
Man kann durchaus annehmen das man nach 3 Jahren dem Unternehmen bekannt ist. Kurzes Gespräch mit dem Ausbildungsleiter etc. also das sollte kein Ding sein. In meinem Fall war die PDL sogar erst 3 Wochen überhaupt erst im Dienst und hatte die Unterlagen vorliegen.
Also ich hab ja jetzt wirklich einige Berufsausbildungen hinter mir. Noch nie musste ich mich zur ÜBERNAHME komplett neu bewerben.
Da es eine ÜBERNAHME ist und keine neu Bewerbung in einem fremden Unternehmen. Ich kann durchaus erwarten das die PDL verwertbare Informationen über meine Leistungen einholen kann. Wenn nicht frage ich in welchem Laden ich da so meine Ausbildung gemacht habe.
Und jetzt kommst Pflege befindet sich in einer AN Monopolstellung.
Das gute alte Bewerbungsanschreiben etc. ist in vielen Branchen bereits Obsolet. Vor allem da wo so schlimm Personalmangel herrscht.
Man kann sich mittlerweile per Whats App bewerben
Handwerk, Gastronomie etc. und da reden wir von einem Fremden Unternehmen.
Man kann auch konservativ an alten staubigen Dingen festhalten. Man kann´s auch lassen.
Das einzige um das man nicht herum kommt... DAS GESPRÄCH