Bewerbung mit Schwerbehinderung

Der Arbeitgeber sieht aber nur den GdB, nicht die Diagnosen.
Es steht detailliert drauf, wo genau du Einschränkungen hast. Und meines Wissens musst das Papier bei der Einstellungsuntersuchung vorlegen. Schließlich hat das Papier ja für ihn Folgen. Er muss deinen Arbeitsplatz anpassen.

Elisabeth
 
Es steht detailliert drauf, wo genau du Einschränkungen hast. Und meines Wissens musst das Papier bei der Einstellungsuntersuchung vorlegen. Schließlich hat das Papier ja für ihn Folgen. Er muss deinen Arbeitsplatz anpassen.

Elisabeth

Stimmt so nicht. Die Diagnosen stehen nur im Feststellungsbescheid, auf diesen hat der AG kein Anrecht. Er kriegt nur eine Kopie des SBA. Im Übrigen stehen da bei mir auch keine Diagnosen, sondern lediglich, für welches Kriterium ich die 70 bekommen habe. Ich habe aber Zugang zu den Feststellungsbescheiden meiner Kollegen, diese sind schon sehr ausführlich, bei mir ist es nur ein Fließtext.

@ Irgendeine:

Irgendeine
Ich bin zur Zeit in der Ausbildung und mir wurde nahe gelegt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Ich frage mich allerdings ob mir das die Jobsuche nicht nur unnötig erschweren wird? Habe ich damit überhaupt eine Chance auf eine Stelle als GuK?​

Einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen lohnt sich auf jeden Fall. Nachteile können dir daraus nicht entstehen.

Vorteile:
- vergünstigte Eintritte & Tarife
- Steuerfreibetrag deutlich höher als bei Leuten ohne GdB

Du bist nicht verpflichtet, irgendwem von dem SBA zu erzählen. Das Gesetz deckt das auch im Sinne des Schutzes vor Diskriminierung. Selbst eine konkrete Frage nach SB oder Krankheiten/Krankheitszeiten darfst du verneinen. Hier gilt zu beachten, dass das Verneinen nur dann arbeitsrechtliche Folgen haben kann, wenn du einen Einschränkung verneinst, die es dir unmöglich macht, deinen arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten nachzukommen. Gerade eine psychische Erkrankung lässt überhaupt keine Rückschlüsse zu auf die Fähigkeit, einen Beruf auszuüben. Wobei Platzangst in der Pflege (Aufzug!) schon ein KO-Kriterium ist :-p

Die Schwerbehinderung kannst du auch später beim AG noch geltend machen, der Kündigungsschutz greift auch dann, wenn du es zuvor verschwiegen hast. Du musst lediglich bei Kündigung dem AG umgehend mitteilen, dass du SB oder gleichgestellt bist (parallel natürlich trotzdem Kündigungsschutzklage). Auch auf den Zusatzurlaub hast du Anspruch, wenn der AG von deiner SB weiß.

Das ist fürs Betriebsklima nicht unbedingt förderlich, bei einer Kündigung ist das aber eh nicht mehr relevant.

Das Kündigungsschutzgesetz greift aber erst nach mindestens 6monatiger Beschäftigung.

Hast du es dem AG nicht mitgeteilt, kannst du deinen Freibetrag auch mit der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Es muss nicht zwingend in den ELstAM enthalten sein, die du deinem AG abgibst. (ELstAM = elektronische Lohnsteuerkarte). Die Eintragung des Freibetrages muss man eh gesondert beantragen, ich habs zum Beispiel nicht draufstehen.

Im übrigen habe ich meinen Job nur WEIL ich einen GdB habe. Ohne diesen hätte ich die Stelle nicht bekommen.
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...Ich habe aber Zugang zu den Feststellungsbescheiden meiner Kollegen, diese sind schon sehr ausführlich, bei mir ist es nur ein Fließtext. ...
Und genau hier liegt das Problem. Ein Zugang zu medizinischen Daten steht nur dem behandelnden Arzt zu. Alles weitere ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Bezüglich des Verschweigens. So manchem Kolelgen wäre viel Leid erspart geblieben, wenn er gleich mit offenen Karten gespielt hätte. Es ist nun mal so, dass auch psychische Erkrankungen erhebliche Probleme mit sich bringen können. Und da meine ich jetzt nicht eine depressive Episode.

Wenn ein relevanter Behinderungsgrad wegen einer psychischen Erkrankung ausgesprochen wird dann bestehen erhebliche Einschränkungen. Und hier macht ein entsprechend angepasster Arbeitsplatz durchaus Sinn. Man muss ihn dann aber auch haben wollen. Weiter arbeiten wie vorher funzt net.

Elisabeth
 
Elisabeth, du hast durchaus recht. Jeder muss das für sich selbst entscheiden, und hat man nie wirklich auf der Nase gelegen, dann entscheidet man schon mal falsch.

Ich habe die rechtliche Situation beleuchtet. Die Feststellungsbescheide liegen in den Personalakten und bei uns gibt es die Besonderheit, dass Schwerbehinderung die Einstellungsvoraussetzung ist und die meistens Arbeitsverhältnisse zu Beginn von den Eingliederungsträgern gefördert werden, diese fordern zum Antrag des AG auch stets den Feststellungsbescheid.

Ansonsten stimme ich dir zu, diese medizinischen Daten haben nichts in den Händen von nicht-medizinischem-Personal zu suchen.

Hier hatte ich mal ein unschönes Erlebnis im Jobcenter, wobei die Sachbearbeiterin beim nächsten Termin handzahm war - ich hatte mich beim Kundenreaktionsmanagement beschwert und war mit Anwalt erschienen.
 
Ich habe nun einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50. Mein Hausarzt und mein Facharzt haben mir beide bescheinigt, dass ich weiterhin für die Ausbildung geeignet bin. Das reicht dem AG.

Prinzipiell schaffe ich die Arbeit auch sehr gut
Mir geht es hauptsächlich um die 5 Tage mehr Urlaub und den Kündigungsschutz, da ich es in schlechten Phasen an manchen Tagen eben nicht pünktlich zur Arbeit schaffe. Und auch mehr Zeit zum Regenerieren brauche, als es andere es scheinbar tun.

Meine Bewo-Betreuerin meinte, dass man den SBA beim Vorstellungsgespräch nicht angeben muss, sondern dass es reicht, wenn man den später mit seinen Daten bei der Personalabteilung angibt.
 

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