Es steht detailliert drauf, wo genau du Einschränkungen hast. Und meines Wissens musst das Papier bei der Einstellungsuntersuchung vorlegen. Schließlich hat das Papier ja für ihn Folgen. Er muss deinen Arbeitsplatz anpassen.
Elisabeth
Stimmt so nicht. Die Diagnosen stehen nur im Feststellungsbescheid, auf diesen hat der AG kein Anrecht. Er kriegt nur eine Kopie des SBA. Im Übrigen stehen da bei mir auch keine Diagnosen, sondern lediglich, für welches Kriterium ich die 70 bekommen habe. Ich habe aber Zugang zu den Feststellungsbescheiden meiner Kollegen, diese sind schon sehr ausführlich, bei mir ist es nur ein Fließtext.
@ Irgendeine:
IrgendeineIch bin zur Zeit in der Ausbildung und mir wurde nahe gelegt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Ich frage mich allerdings ob mir das die Jobsuche nicht nur unnötig erschweren wird? Habe ich damit überhaupt eine Chance auf eine Stelle als GuK?
Einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen lohnt sich auf jeden Fall. Nachteile können dir daraus nicht entstehen.
Vorteile:
- vergünstigte Eintritte & Tarife
- Steuerfreibetrag deutlich höher als bei Leuten ohne GdB
Du bist nicht verpflichtet, irgendwem von dem SBA zu erzählen. Das Gesetz deckt das auch im Sinne des Schutzes vor Diskriminierung. Selbst eine konkrete Frage nach SB oder Krankheiten/Krankheitszeiten darfst du verneinen. Hier gilt zu beachten, dass das Verneinen nur dann arbeitsrechtliche Folgen haben kann, wenn du einen Einschränkung verneinst, die es dir unmöglich macht, deinen arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten nachzukommen. Gerade eine psychische Erkrankung lässt überhaupt keine Rückschlüsse zu auf die Fähigkeit, einen Beruf auszuüben. Wobei Platzangst in der Pflege (Aufzug!) schon ein KO-Kriterium ist
Die Schwerbehinderung kannst du auch später beim AG noch geltend machen, der Kündigungsschutz greift auch dann, wenn du es zuvor verschwiegen hast. Du musst lediglich bei Kündigung dem AG umgehend mitteilen, dass du SB oder gleichgestellt bist (parallel natürlich trotzdem Kündigungsschutzklage). Auch auf den Zusatzurlaub hast du Anspruch, wenn der AG von deiner SB weiß.
Das ist fürs Betriebsklima nicht unbedingt förderlich, bei einer Kündigung ist das aber eh nicht mehr relevant.
Das Kündigungsschutzgesetz greift aber erst nach mindestens 6monatiger Beschäftigung.
Hast du es dem AG nicht mitgeteilt, kannst du deinen Freibetrag auch mit der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Es muss nicht zwingend in den ELstAM enthalten sein, die du deinem AG abgibst. (ELstAM = elektronische Lohnsteuerkarte). Die Eintragung des Freibetrages muss man eh gesondert beantragen, ich habs zum Beispiel nicht draufstehen.
Im übrigen habe ich meinen Job nur
WEIL ich einen GdB habe. Ohne diesen hätte ich die Stelle nicht bekommen.
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