Es macht wenig Sinn, weil du auf die Ausgangsfrage nicht eingehst. Du redest über Maßnahmen, die man kann, und unter welchen Bedingungen man die machen darf.Wenn Du es könntest und in angemessener Zeit niemand vor Ort wäre, der es besser kann, "dürftest" Du es.
PS: Es macht wenig Sinn, mit jemandem zu diskutieren, wenn der Gegenüber die Beiträge nicht liest/versteht.
Aber das drücken nicht vergessen...
Wird das in Deutschland nicht bereits in der Allgemeinen Ausbildung gelehrt?
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Nein, das ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob man es dürfe. Davon abgesehen, dass ich von einer Pflegekraft, die Umgang mit beatmeten Patienten hat, wohl eine Beutelbeatmung erwarten können muss. Das wird vermutlich jeder Richter auch so sehen....
Weißt du wie lange das bei manchen her ist und es gibt wirklich Kollegen, die bilden sich net fort. Man mag es net glauben, aber es ist so und wenn du einen AG hast wie meinen der zwar Notfallschulung als Pflicht-FB deklariert aber gleichzeitig keine Arbeitszeit dafür gibt, dann gehen halt einige erst gar nicht zur Schulung, was ich nicht mal verdenken kann. Ich hatte auch schon mal überlegt aus purem trotz nicht hinzugehen aber 1. finde ich die Schulungen immer sehr interessant 2. habe ich ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein und möchte das bestmögliche Können haben und 3. würde es sowieso nicht auffallen, wenn ich nichtteilnehme, da den Kollegen die noch nie bei einer NFS waren, bisher auch noch nie was passiert ist.Wird das in Deutschland nicht bereits in der Allgemeinen Ausbildung gelehrt? In Österreich ist das Bebeuteln im Erste Hilfe Unterricht mitinbegriffen und somit nach Abschluss des Diploms auch zu können.
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Die Ausgangsfrage ging aber um Maßnahmen die man nicht kann, und ob man trotzdem probieren darf, ob das noch vom Tatbestand "rechtfertigender Notstand" abgedeckt ist, wenn man rumprobiert.
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Wie gesagt, geh mal z.B. von dem Fall aus, dass ein unerfahrener Kollege versucht einen Pat. mit geblockter TK mit einer Maske zu bebeuteln. Sowas ist mir halt als reale Begebenheit zugetragen worden (das spricht mMn gegen die Einarbeitung, nicht gegen den Kollegen).Und mal ernsthaft, was soll an einer Beatmung mit einem Beatmungsbeutel so schwer sein?
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