Beutelbeatmung automatisch in der Notfallkompetenz enthalten?

  • Ersteller Ersteller Barotrauma
  • Erstellt am Erstellt am
Aber das drücken nicht vergessen...
 
Auf den Notfallkoffern der Stationen bei uns sind die Masken gegen Larynxtuben ausgetauscht worden. Alle Mitarbeiter wurden und werden nun darauf geschult. Damit ist eine Beatmung durch "Ungeübte" deutlich suffizienter gewährleistet und die Handhabung der LT ist absolut simpel.
 
Was sollen Häuser machen die nicht so fortschrittlich sind?
 
Wenn Du es könntest und in angemessener Zeit niemand vor Ort wäre, der es besser kann, "dürftest" Du es.

PS: Es macht wenig Sinn, mit jemandem zu diskutieren, wenn der Gegenüber die Beiträge nicht liest/versteht.
Es macht wenig Sinn, weil du auf die Ausgangsfrage nicht eingehst. Du redest über Maßnahmen, die man kann, und unter welchen Bedingungen man die machen darf.

Die Ausgangsfrage ging aber um Maßnahmen die man nicht kann, und ob man trotzdem probieren darf, ob das noch vom Tatbestand "rechtfertigender Notstand" abgedeckt ist, wenn man rumprobiert.

Ich glaube nicht dass ich probieren darf einen Thorax-Drain zu legen, damit kann ich die Situation im Zweifel noch erheblich verschlechtern, wenn ich es nicht kann, und den Erfolg der Reanimation auch akut gefährden. Ich würde die Finger von lassen. Nur wenn es eindeutig ein Spannungspneu ist (aber wer kann das schon so fix diagnostizieren), vllt. ne Aufziehkanüle durch die Interkostalräume stecken. Die kann man im Zweifel auch noch Fix verschließen, wenn keine Luft raus, sondern reinströmt.

Fakt ist wohl, sowohl die Pflegekraft die am beatmeten Patienten arbeitet, wie auch die PDL, sind ziemlich mutig, wenn keine Rea-Schulungen erfolgten und Bebeutelung zuletzt vor 10-20Jahren in der Ausbldung gemacht wurde.
 
Wird das in Deutschland nicht bereits in der Allgemeinen Ausbildung gelehrt? In Österreich ist das Bebeuteln im Erste Hilfe Unterricht mitinbegriffen und somit nach Abschluss des Diploms auch zu können.
Der Larynxtubus soll anscheinend relativ bald der Pflege zugägnglich gemacht werden.
 
Nein, das ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob man es dürfe. Davon abgesehen, dass ich von einer Pflegekraft, die Umgang mit beatmeten Patienten hat, wohl eine Beutelbeatmung erwarten können muss. Das wird vermutlich jeder Richter auch so sehen....

Zustimmung
Bebeutelung des zu Betreuenden wäre Notfallmaßnahme bis (im ambulanten Bereich) der RD kommt, sollte beherrscht werden können, wenn ich als PK einen beatmeten alleine betreue.
DARUM ging es hier, ausgehend vom anderen Thread. Nicht um irgendwelche anderen invasiven Maßnahmen.
....darf der AG auch davon ausgehen, dass die PK diese Maßnahme beherrscht, aufgrund der Verpflichtung jeder einzelnen PK sich kontinuierlich fortzubilden, Pflichtfortbildungen zu besuchen, usw. ....
...nach der Einarbeitungszeit, ab dem Moment wo ich alleine bei diesem Patienten bin, übernehme ich die Verpflichtung im Notfall handeln zu können.
 
@ narde - da meine ich ja. es kann eben kaum einer richtig, außer ein Anästhesist. Daher finde ich, ist es wichtig, es trotzdem zu versuchen und das etwas Luft immer noch besser ist, als keine Luft.

Ich meine, ich möchte kein Notfall in einer Augenklinik sein und ein Augenarzt soll mich dann retten.
 
Wird das in Deutschland nicht bereits in der Allgemeinen Ausbildung gelehrt? In Österreich ist das Bebeuteln im Erste Hilfe Unterricht mitinbegriffen und somit nach Abschluss des Diploms auch zu können.
Weißt du wie lange das bei manchen her ist und es gibt wirklich Kollegen, die bilden sich net fort. Man mag es net glauben, aber es ist so und wenn du einen AG hast wie meinen der zwar Notfallschulung als Pflicht-FB deklariert aber gleichzeitig keine Arbeitszeit dafür gibt, dann gehen halt einige erst gar nicht zur Schulung, was ich nicht mal verdenken kann. Ich hatte auch schon mal überlegt aus purem trotz nicht hinzugehen aber 1. finde ich die Schulungen immer sehr interessant 2. habe ich ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein und möchte das bestmögliche Können haben und 3. würde es sowieso nicht auffallen, wenn ich nichtteilnehme, da den Kollegen die noch nie bei einer NFS waren, bisher auch noch nie was passiert ist.
 
Aber wenn es der Arbeitgeber als Pflichtfortbildung vorschreibt, muß er dafür auch Stunden gutschreiben.
 
[...]
Die Ausgangsfrage ging aber um Maßnahmen die man nicht kann, und ob man trotzdem probieren darf, ob das noch vom Tatbestand "rechtfertigender Notstand" abgedeckt ist, wenn man rumprobiert.

[...]

Der rechtfertigende Notstand besagt ja erst mal nur, dass man ein Rechtsgut bzw eine Rechtsnorm brechen darf, wenn hierdurch ein höherwertiges Rechtsgut ( Leben, Gesundheit etc) geschützt wird. Außerdem muss das zu schützende Rechtsgut ( mutmaßlich hier wohl das Leben) akut bedroht und nicht durch mildere Mittel zu schützen sein. Insofern why not?

Und mal ernsthaft, was soll an einer Beatmung mit einem Beatmungsbeutel so schwer sein? Ursprünglich ging es ja um einen beatmeten Patienten, dieser dürfte also wie auch immer schon mit einem Normkonektor versehen sein. Die Problematik mit der (nicht-)dicht sitzenden Maske sollte sich hier also erstmal nicht stellen. Unterm Strich geht es doch gar nicht darum eigenständig eine hochdifferenzierte Beatmungstherapie einzuleiten, sondern kurzfristig das Leben des Patienten zu sichern bis höher qualifizierte Hilfe eintrifft. Eine fehlende Atmung ist ja laut aktuell gültiger Expertenmeinung nur für äußerst kurze Zeit mit dem Leben in Einklang zu bringen.

Den Vergleich zwischen einer definitiv lebensrettenden Maßnahme wie der Beutelbeatmung und der Anlage einer Thoraxdrainage finde ich, ähm strange...
Mit einer normalen Aufziehkanüle dürfte man in den seltensten Fällen tatsächlich den Pleuraspalt erreichen, falls doch bezweifle ich dass das Lumen der Kanüle ausreicht um bei einem hämodynamisch relevanten Spannungspneu etwas auszurichten.
 
Ich hab ja scheinbar die Diskusion los getreten! *hups*

Sehe das aber ähnlich wie Blinki:
Es ist schon einen Unterschied, ob ich den Pat Bebeutle (egal wie gut geübt ich darin bin) um im Reanimationsfall die Zeit bis zum eintreffen eines Arztes zu überbrücken. oder andere Maßnahmen ergreife wie einen Venezugang zu legen, wenn ich nicht geübt darin bin.

Meine Argumentaion wäre(bei dem Heimbeatungspat/Tracheotomierten Pat): Wenn ich einen Pat bebeutle bekommt er im besten fall ausreichend Sauerstoff, im schlehctesten nicht weniger als die maschine den auf CPAP gestellt ist.
aber das ist meinen ganz persönliche Meinung!

Ganz unabhänig, das natürlich jeder mindest einmal im Jahr zu einer FB in diesem Bereichen gehen sollte.
 
Wie lässt sich auf Intensivstationen ein rechtfertigender Notstand erklären? Das versteh ich nicht. Wenn es irgendwo Ärzte gibt, dann doch auf Intensiv.
 
Und mal ernsthaft, was soll an einer Beatmung mit einem Beatmungsbeutel so schwer sein?
Wie gesagt, geh mal z.B. von dem Fall aus, dass ein unerfahrener Kollege versucht einen Pat. mit geblockter TK mit einer Maske zu bebeuteln. Sowas ist mir halt als reale Begebenheit zugetragen worden (das spricht mMn gegen die Einarbeitung, nicht gegen den Kollegen).

Nach paar Litern Luft im Magen, kann ich mir das trotz Aspirationsprophylaxe durch die TK-Blockung, trotzdem nicht förderlich für die Rea-Chancen vorstellen.

Dann steht man vorm Richter mit dem Spruch: "sorry, ich hab zwar nie in den letzten Jahren eine Rea-Schulung gemacht, aber in der Ausbildung wurde uns beigebracht, wie man über Maske bebeutelt." :D
 
Naja, es ging das in dem eigentlich Thread um die Kompetenz der Pflege in der Heimbeatmung. Es es gibt durchaus kleine KH wo nicht immer ein arzt auf der Intensiv ist.