Betreuungskraft nach §§43b, 53"b" SGB XI oder Betreuungskraft nach §§43b, 53"c" SGB XI - wo ist der Unterschied?

Ette9

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Altenpflege
Funktion
Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53b SGB XI
Hallo, zusammen,

ich bin seit zwei Jahren nebenberuflich (zu Beginn ungelernt) als Betreuungskraft in der Altenpflege tätig. Mittlerweile habe ich die Zertifizierung zur "Betreuungskraft nach §§43b, 53b SGB XI" erworben. So steht es jedenfalls auf meinem Zertifikat.

Da ich mich beruflich verändern will, suche ich nach neuen Stellen. Dort finde ich immer die Anforderung "Betreuungskraft nach §§43b, 53c SGB XI".

Ich habe danach gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden bzw. habe nur gefunden, dass es jetzt 53b wäre, und früher 53c. Ist das so? Wer kennt sich hier aus?

Lieben Dank im Voraus für Eure Antworten.

VG, Ette9
 
Hallo, Ette9,

ich würde mal sagen, dass Deine Vermutung richtig ist. Soweit mir bekannt, gab es wohl mal Änderungen in den Paragraphen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI). Früher wurden Betreuungskräfte nach §§ 43b und 53c SGB XI qualifiziert. Mit der Reform des Pflegestärkungsgesetzes II, (seit 1. Januar 2017), wurden die Paragraphen neu strukturiert und umnummeriert. Dabei wurde der ehemalige § 53c zum jetzigen § 53b.

Das bedeutet, dass Deine Zertifizierung als "Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI" aktuell und gültig sein sollte. Wenn dann in Stellenanzeigen die Qualifikation nach §§ 43b, 53c SGB XI gefordert wird, handelt es sich wahrscheinlich um veraltete Informationen oder um eine nicht aktualisierte Stellenbeschreibung.

Ich würde mich mal ganz beruhigt auf diese Stellen bewerben. Solltest Du bis zu einem Gespräch kommen, kannst Du auf diesen Sachverhalt ja nochmal hinweisen... Dir viel Erfolg!
 
Hallo, JetteHH, vielen Dank. :wavey: Das beruhigt mich sehr, da können heute abend ja die Bewerbungen rausgehen. Liebe Grüße, Ette9
 

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