Das ist so nicht richtig. Den Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (15% vom vorherigen Brutto) verlierst du ja sowieso nicht bei Berufsunfähigkeit. Mit der privaten BU Rente sollst du ja die Versorgungslücke zwischen Erwerbsminderungsrente und tatsächlichem Bedarf schließen. Siehe auch hier
"Berufsunfähig" ist noch lange nicht "erwerbsunfähig". Im Übrigen würde die Versicherung, wie auch der Staat schnell eine Umschulung anbieten, um schnell wieder eine Erwerbsfähigkeit herzustellen.
Die Foren im Sozialrecht setzen sich hier jedenfalls sehr gut mit den Themen auseinander und da läuft es einem oftmals kalt über die Schultern.
Glaube, dass man hier kaum eine Versicherung loben kann, da der Einzelfall im Schadensfall sehr dornig sein dürfte.