Wohngeld, denke ich, kannst du beantragen. Wenn sich die Vorgaben seit meinem Antragsmarathon vor vier jahren nicht stark geändert haben, bekommst du weder Bafög noch Berufsausbildungsbeihilfe. Beides mußte ich beantragen, obwohl von vorneherein klar war, daß ich nichts bekomme (zu alt für Bafög - auch 27 - und für die Beihilfe hätte man eine Ausbildung machen müssen, in der man wöchentlich Unterricht hat, nicht Blockweise, sprich in der man eine Berufsschule besucht), um überhaupt einen Wohngeldantrag stellen zu können (mußte also beweisen, daß mir niemand sonst was geben möchte). Den mußte ich übrigens stellen, nachdem mein während des Jahrespraktikums davor noch anstandslos gezahltes ALGII ohne Vorwarnung gestrichen wurde, weil es sich um eine nicht förderungswürdige Ausbildung handelte. Vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert? (Ich kam mir wegen der "Arbeiten Sie in der Pflege"-Werbung im Foyer der ARGE ein klein wenig... ********* vor (und verlasse mich drauf, daß die Forumsoftware mein Vokabular zensiert)).
Jemand anderes kann dir vielleicht helfen, wenn es drum geht, ob dir nicht für dein Kind außer Kindergeld noch was zusteht.