Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohnungszuschuss möglich?

Edit: Bin ich da falsch informiert oder bekommt man mit 25 noch Kindergeld? Gilt das nicht nur für Studenten??

hi,

ich habe eben mit der Familienkasse telefoniert (zuständig für Kindergeld),
weil ích es auch beantrage.
Folgende Voraussetzungen:
- Bei Ausbildungsbeginn unter 25
- Deine Erziehungsberechtigen müssen den Antrag auf KG stellen

Es gilt nicht nur für Studenten und es ist auch nicht relevant das es schon deine 2. Ausbildung ist (trifft bei mir nämlich auch zu)
 
Ist das denn sicher???

Ich habe mir den Antrag schon angeschaut und die wollen ja schliesslich bereits die Wohnungsdaten haben. Da ich jedoch noch in keiner WG bin, zweifle ich noch dran, dass ich überhaupt Wohngeldanspruch habe.
 
Hallo!

Also erstmal fange ich eine Ausbildung am 01.09.10 zur Gesundheits- und Krankenpflegerin an.


Ich habe mich beim Arbeitsamt über den BAB-Antrag informiert und habe auch gleichzeitig gesagt, das ich mehrmals gelesen habe, das diese Ausbildung als schulische Ausbildung angesehen wird und somit keine Leistungen vom Staat erhält.
Dann meinte der Sachbearbeiter, das es bis vor kurzem so war, aber dies jetzt geändert worden ist und einem Leistungen (BAB) zusteht. Also habe ich mir diesen ausdrucken lassen, mir wurde alles erklärt ok. Alles klar!
So jetzt bin ich zu Hause, habe alles ausgefüllt und auf dem Zettel steht jetzt, ich muss den Brief von der Handelskammer mit einfügen. Ok?!

So jetzt meine Frage:
Bekommt man überhaupt bei der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin einen Brief von der Handelskammer, das der Ausbildungsvertrag dort eingetragen worden ist?

Der Sachbearbeiter meinte nämlich auch zu mir, das dieses Schreiben der Handelskammer ein sehr wichtiger Bestandteil ist, sonst wird der Antrag auf Berufsausbildungsbehilfe nicht bearbeitet!


Ja, super oder?


Ich weiß jetzt leider überhaupt nicht weiter, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Würd mich freuen, wenn sich Leute melden würden, die das Problem auch hatten oder mir irgendwie weiterhelfen können.

Danke schonmal!
 
Die Handelskammer ist nicht für die Pflegeberufe zuständig.

Möglicherweise sind schon die Ausbildungsdaten bei der zuständigen Regierungsbehörde eingetragen (die variieren je nach Bundesland). Deine Pflegeschule kann Dir da sicher weiterhelfen.
 
Alles klar, danke erst mal :)

Ich werde die Tage gleich mal in der Pflegeschule anrufen und mal nachfragen!
 
Hallo und Guten Abend zusammen,

hab eine Frage, die gut zu dem Thema hier passt und auf die mir noch keiner so recht eine Antwort geben konnte. Also ich bin erst seit Mai wieder in Deutschland, habe bisher im Ausland meine Grosseltern gepflegt, na ja und wurde zudem dann noch Mutter und habe studiert. (Studiengang wird nicht angerechnet hier, war also fuer die Katz)

Bin also momentan alleinerziehende Mama (der Papa wartet auf sein Visum)
Ich wollte mir nun eine eigene Wohnung suchen, da meine Ausbildung am ersten September beginnt. Jetzt zu meiner Frage, also finanziell sieht es ja nun noch ein wenig Mau aus und ich wollte mal fragen, was mir rechtlich zustehen wuerde.

Sprich Wohngeldzuschuss? Hilfe vom Arbeitsamt? Bafoeg? (wobei ich glaube mir steht kein Bafoeg mehr zu)

Ach so, bin 27 mir steht also kein Kindergeld mehr zu...ich habe vorher noch keine Ausbildung abgeschlossen.

Also falls jemand etwas weiss und mir weiterhelfen kann waere ich sehr dankbar!

Viele Liebe Gruesse,

Mulawin <3
 
Wohngeld, denke ich, kannst du beantragen. Wenn sich die Vorgaben seit meinem Antragsmarathon vor vier jahren nicht stark geändert haben, bekommst du weder Bafög noch Berufsausbildungsbeihilfe. Beides mußte ich beantragen, obwohl von vorneherein klar war, daß ich nichts bekomme (zu alt für Bafög - auch 27 - und für die Beihilfe hätte man eine Ausbildung machen müssen, in der man wöchentlich Unterricht hat, nicht Blockweise, sprich in der man eine Berufsschule besucht), um überhaupt einen Wohngeldantrag stellen zu können (mußte also beweisen, daß mir niemand sonst was geben möchte). Den mußte ich übrigens stellen, nachdem mein während des Jahrespraktikums davor noch anstandslos gezahltes ALGII ohne Vorwarnung gestrichen wurde, weil es sich um eine nicht förderungswürdige Ausbildung handelte. Vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert? (Ich kam mir wegen der "Arbeiten Sie in der Pflege"-Werbung im Foyer der ARGE ein klein wenig... ********* vor (und verlasse mich drauf, daß die Forumsoftware mein Vokabular zensiert)).

Jemand anderes kann dir vielleicht helfen, wenn es drum geht, ob dir nicht für dein Kind außer Kindergeld noch was zusteht.
 
(zu alt für Bafög - auch 27 - und für die Beihilfe hätte man eine Ausbildung machen müssen, in der man wöchentlich Unterricht hat, nicht Blockweise, sprich in der man eine Berufsschule besucht.


Also ich war vor kurzem wegen dem BAB Antrag nachfragen und haben denen dann auch gesagt, das ich eine Ausbildung zur G-uK anfange, hab dann auch gleich gesagt, das ich gehört habe, das man diese nicht mit BAB unterstützt. Dann meinte der Mitarbeiter, "Ja das war mal so, seitdem neusten, steht den Auszubildenen des Berufes G-uK wieder BAB zu".

Also einfach mal nachfragen, weiß zwar nicht woher du kommst, bzw. wohin du hinziehen willst, aber geh mal beim Arbeitsamt nachfragen!
Ich wohne in Niedersachsen und dort wurde es mir mündlich bestätigt, das uns BAB zusteht!

Lieben Gruß :)
 
Ich hab dazu auch mal eine Frage.Ich fange zum 1.10.10 meine Ausbildung als GuKK an und muss dazu auch umziehen (zwecks Bahnanschluss),allerdings nur 15km.
Ziehe auch mit meinem Freund zusammen. Hier meine Frage :
Bekomme ich Wohnungsgeldzuschuss,obwohl er mehr als 2000 Euro netto verdient?
 
In einer eheähnlichen Gemeinschaft werden die Gehälter beider Partner zusammengerechnet. Damit bist Du wahrscheinlich von sämtlichen Beihilfen disqualifiziert, da dein Freund ausreichend verdient.

Du könntest ein bißchen tricksen und den Hauptwohnsitz nicht bei ihm haben. Wenn Du aber bei Deinen Eltern gemeldet bist und die ebenfalls ein Gehalt beziehen, bekommst Du wahrscheinlich auch keine Unterstützung.

Ihr bekommt ja bereits eine nicht geringe Ausbildungsvergütung! (Zumindest wenn ihr nach Tarif bezahlt werdet.)
 
Ja,meine Eltern arbeiten auch beide,von daher wird dass dann wohl nichts.
Aber danke für die Antwort,hat mich nur mal interessiert.
Ich verdiene im 1.Ausbildungslehrjahr cirka 640 Euro netto.
Weniger als unsere Wohnung monatlich kostet,aber ich beschwer mich nicht,es ist schon relativ 'viel' für eine Ausbildungsvergütung.
 
Es zwingt Euch ja niemand, schon in jungen Jahren auf großem Fuß zu leben. Dein Ausbildungsgehalt liegt ein gutes Stück über meiner Warmmiete. Und ich wohne nicht auf dem Land (eher treibt die Nähe zu einer bekannten Bankenstadt den Mietspiegel in die Höhe).
 
Ich glaube nicht,dass wir bei einer Warmmiete von 680 Euro auf großem Fuß leben,das ist in Mainz vollkommen normal. Und zu zweit in einer 1 ZWG zu leben wäre nicht dass was ich für sinnvoll erachte.Mietspiegel sind je nach Stadt unterschiedlich hoch.Meine Schwiegermutter zahlt für 3 Zimmer auf 100m² lediglich 500 Euro warm.
 
hallo ihr lieben..

puhh was ich hier lese.. so gerne möchte ich eine ausbildung zur kinderkrankenschwester machen.. möchte hier raus und nach berlin ein neu start mit meinem sohn beginnen (12mon) .. doch wie finaziere ich wohnung, lebensmittel, kleidung?! von der vergütung wird ja noch genug abgezogen und dann kindergeld und bisschen unterhalt.. aber reicht das?! ich denke wohl kaum. habe hier gelesen was die dame bei der arge sagte wegen zuschuss.,,. auch mir sagten sie zweit ausbildung ist luxus ich brauche mit nichts rechnen.. wie sieht es mit wohngeld aus? bafög gibt es wohl nicht wurde gesagt.. ich meine es muss mir doch noch eine möglichkeit gegeben werden meinen beruflichen traum zu verwirklichen? noch etwas zu schaffen?!

so hab grad nochmal nachgefragt also für meinen sohn kann ich wohl noch unterstützung erhalten! naja wenigstens was
 
Hallo!

Also die Ausbildungsvergütung + Kindergeld + Wohngeldzuschuss + evtl Unterhaltszahlung vom Vater -
- sollte doch eigentlich ausreichen, um das Leben mit einem Kind zu finanzieren.
Evtl ist es auch vom Ausbilder gestattet einen kleinen Nebenjob zu führen (Wenn du das überhaupt kannst mit Kind).
Es ist wirklich nicht einfach. Aber es ist möglich. Man muss sich nur: erkundigen, erkundigen, erkundigen.
Geh zu den verschiedensten Ämtern (Bafög-Amt, Wohngeldamt, Arbeitsamt, etc)
und frag nach. Lass dich nicht mit halbscharigen Antworten abwimmeln.
Es ist halt hart sich was zu erkämpfen, denn zu verschenken hat niemand was.

Wünsch dir viel Erfolg.
 

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