Beim mündlichen Examen krank gewesen - bis zur Nachprüfung als pflegerische Hilfskraft arbeiten?

SteffieT

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hallo ihr lieben
Ich war beim mündlichen examen leider krank, ich habe auch schon einen Termin zur Nachprüfung. In der Zwischenzeit arbeite ich schon und wurde als pflegerische Hilfskraft eingesetzt also quasi als ungelernte Kraft. Was nun aber nicht der Fall ist meiner Meinung nach. Denn das praktische und schriftliche examen habe ich bereits bestanden und es hapert nur am mündlichen. Auf der Station wo ich dann auch arbeiten werde darf ich aber nichts machen nur putzen und waschen. Gibt es da irgendeine Grundlage für wo ich sagen kann das das so nicht geht? Bin total unterfordert und total frustriert! Hat jemand einen Rat? Oder hat Ähnliches erlebt ?
Liebe Grüße
 
Du hast halt noch keine staatliche Erlaubnis, also darfst du auch keine Tätigkeiten einer examinierten Kraft ausüben.

Da du angestellt bist als ungelernte Kraft und wohl nicht mehr als Schüler ist das wohl auch rechtens so.
 
Leider fehlt dir die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung - somit bist du eine ungelernte Kraft.
 
Natürlich erfolgt eine Bezahlung wie die einer Hilfskraft, aber........
wenn wir es uns leisten können eine Mitarbeiterin welche schriftlich und praktisch bestanden hat, also absolut befähigt ist die Arbeit einer Krankenschwester zu machen, wenn wir die mit Putzen und waschen beschäftigen dann haben wir vielleicht doch ein Luxusproblem....? Nein einfordern kannst Du nichts, aber wenn dies bei meinen Mitarbeitern vorgekommen ist so habe ich diese (wenn ich die Arbeitsqualität kannte) auch wie eine examinierte eingesetzt bis zur Nachprüfung, natürlich immer mit weiteren examinierten in der Schicht und nicht alleine z.B. bei Nacht. Denn so weit wollte ich mich dann doch nicht aus dem Fenster lehnen. Man berücksichtigt in der gängigen Rechtsprechung so Rechtsanwalt Roßbruch immer auch die Fähigkeiten eines Mitarbeiters nicht nur die theoretische Ausbildung oder den "Schein". Im Umkehrschluss darf ich ja auch nicht die Augen zu machen wenn einer mit "Schein" Dummheiten macht. IMHO....
 
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Wenn das ohnehin die Station ist, auf der Du nach Deinem Examen als GuKP arbeiten wirst, warum nutzt man die jetzige Zeit nicht als Einarbeitungszeit? Dann wärst Du nach dem Examen deutlich schneller als vollwertige Kraft einzusetzen, z.B. als Schichtleitung oder eben im Nachtdienst. Unter Aufsicht müsstest Du dann auch Behandlungspflege durchführen dürfen.

Wenn dies nicht möglich ist: Versuch z.B. die administrativen Tätigkeiten zu erlernen. Bis Du da Routine hast, geht auch einige Zeit ins Land, und rechtlich dürfte nichts dagegen sprechen, dass eine ungelernte Kraft Bestellung macht oder Kurven blanko vorrichtet etc.
 
Vielen Dank für die Antworten. Ich verstehe das alles beim besten willen nicht und bin traurig darüber das man so mit mir umgeht. Wenn man trotz sehr guter Vorleistungen nicht einmal RR messen darf ist das einfach nur ungerechtfertigt.
Ich werde morgen einfach mal mit der pdl darüber sprechen und wenn sich nichts ändert gehen.
Lg
 
Vielen Dank für die Antworten. Ich verstehe das alles beim besten willen nicht und bin traurig darüber das man so mit mir umgeht. Wenn man trotz sehr guter Vorleistungen nicht einmal RR messen darf ist das einfach nur ungerechtfertigt.
Ich werde morgen einfach mal mit der pdl darüber sprechen und wenn sich nichts ändert gehen.
Lg
Ich verstehe ja Deine Frustration: Du wärst gern wie Deine Kurskameraden eine Frischexaminierte mit voller Verantwortung und allem was dazu gehört. Stattdessen bist Du eine ungelernte Kraft, wirst entsprechend eingesetzt und auch entlohnt. Das war nicht das, was Du Dir vorgestellt hattest.

Aber: Du bist durchs Examen gerasselt. Das bedeutet, dass Du Fehler gemacht hast und die Konsequenzen tragen musst; die Station hat keine Schuld daran. Du bist ohne Examen eine ungelernte Kraft, auch wenn Du zwei von drei Prüfungsteilen bestanden hast. Schau ins Krankenpflegegesetz: Nur wer alle drei Teile bestanden hat, darf sich Gesundheits- und Krankenpflegerin nennen.

Was also erhoffst Du Dir von einem Wechsel? Dein Status ändert sich dadurch nicht; Du darfst ebensowenig Behandlungspflege durchführen wie zuvor (es sei denn unter Aufsicht) und noch dazu machst Du Dir unnötigen Stress. Die Zeit, die Du bräuchtest, um Dich in einem neuen Betrieb einzugewöhnen, könntest Du besser für die Vorbereitung zur Wiederholungsprüfung nutzen.
 
Sie ist nicht durchs Examen gerasselt, sondern war krank.
 
Sie ist nicht durchs Examen gerasselt, sondern war krank.
Oh, das hatte ich überlesen. Asche auf mein Haupt.

Ändert aber nichts an meiner restlichen Aussage. Ohne Examen ist sie eine ungelernte Kraft. Und das ist nicht die Schuld der jetzigen Station, die halten sich lediglich an die Regeln. Ein Arbeitgeberwechsel brächte keine Verbesserung.
 
Die Konsequenzen bleiben sicher die gleichen.

Ich frage mich aber trotzdem, wie die Station mit Praktikanten, FSJ und Azubis allgemein umgeht. Keinerlei VZ-Kontrollen ohne Aufsicht?

Bin gespannt was bei dem Gespräch rauskommt.
 
Nun ja als ich examensschülerin war durfte ich alles machen sei es i.v. Medikamente und natürlich eigene Patientengruppen, ich denke jeder wäre an meiner Stelle frustriert. VZ messen durften bei meinem lehrkrankhaus auch die fsj oder Praktikanten. Und ich war krank, dass ist denke ich mal ein großer Unterschied zum durchrasseln. Zumal ich praktisch 1 stand ( bei uns gab es nach jedem Einsatz eine Note in 5 Bereichen).
Lg
 
Ich denke jeder wäre an meiner Stelle frustriert.
Sicher. Das hatte ich ja auch in meinem vorigen Beitrag geschrieben. Blöde Situation, aber halt Pech, nicht böser Wille von irgendwem. Die Station trifft keine Schuld.
Und ich war krank, dass ist denke ich mal ein großer Unterschied zum durchrasseln.
Nee, eben nicht, rechtlich gesehen. Du hast noch nicht alle Prüfungsteile bestanden und bist damit eine ungelernte Kraft. Das Krankenpflegegesetz macht da keinen Unterschied.

I.v.-Medikamente durftest Du als Schülerin nicht verabreichen, das dürfen nämlich nicht einmal die GuKPs.
 
Wie ist das eigentlich rechtlich gesehen. "Hilfskraft" arbeitet wie exam. GuK und es unterläuft ihr ein Fehler. Davor ist ja niemand gefeit. Und im Gegensatz zur echten Hilfskraft dürfte es dem Richter ja sehr leicht fallen, nachzuweisen, dass das Fachwissen vorhanden war. Wer übernimmt hier dann die Haftung?

Elisabeth
 
Du hast auch als ungelernte Kraft eine Durchführungsverantwortung. Gerade als schon fast Examinierte wie in diesem Fall. Diese Verantwortung gilt schließlich schon für Schüler. Auch die sind bei Fehlern schon selbst zur Rechenschaft gezogen worden, wenn ein Richter bzw. ein entsprechendes Gutachten zu dem Schluss kam, dass derjenige hätte wissen müssen, was er da tut.

Aber du kannst bekanntlich sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer verklagen. Wenn es eine Stellenbeschreibung für eine ungelernte Kraft gibt, dann darf die TE machen, was darauf steht, und nicht mehr.
 
Ich verstehe ja auch den Frust, aber es ist doch eine absehbare Zeit bis zur mündlichen Prüfung, also wieso denkt man da gleich an einen Arbeitgeber-Wechsel. Da muss ja dann sicher noch was anderes nicht stimmen.
 
Zumal sie ja wahrscheinlich erst ein paar Tage auf Station arbeitet. Ich gehe mal davon aus, dass sie ohne Krankheit Ende März die Ausbildung abgeschlossen und zum 1.4. das neue Arbeitsverhältnis angetreten hätte. Bzw. letzteres auch angetreten hat, aber nicht als GuKP.
 
Ich bin nicht erst seid dem 1.4 auf station, sondern seit dem 23.3.
Ich wollte euren Rat bzw Tipps auch wenn sie mir nicht gefallen danke ich euch.
 
Also ich kann den Frust der TE schon verstehen. Wenn sie noch nicht mal die VP ermitteln darf, liegt hier wirklich ein Luxusproblem vor! Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit der Stationsleitung suchen.
 
@Steffi: wenn du dann auf der Station arbeiten sollst und willst, dann ist es an dir und zwar schnell, dieses Problem mit dem zu Lösen, der dieses geschaffen hat.
Verteilt die Stationsleitung die Arbeit, oder wer ist dafür zuständig?
Wer hat diese restriktive Anordnung gegeben?
Mit dem solltest du das klären und die Antwort akzeptieren, wenn du denn dort länger arbeiten willst.

Wann ist denn die mündliche Prüfung?

Vielleicht Wissen die einfach nicht was sie mit dir anfangen sollen?
Rechtswissen und Führungskompetenz ist mit unter in der mittleren und höheren pflegerischen Führungsebene oft nur marginal ausgeprägt.
 
Ich war beim mündlichen examen leider krank, ich habe auch schon einen Termin zur Nachprüfung. In der Zwischenzeit arbeite ich schon und wurde als pflegerische Hilfskraft eingesetzt also quasi als ungelernte Kraft

Du bist keine Hilfkraft, sondern hast Deinen Ausbildungsvertrag bis zum Tag der mündlichen Abschlussprüfung verlängert. Damit hast Du Schülerstatus.

Denn das praktische und schriftliche examen habe ich bereits bestanden und es hapert nur am mündlichen.
Mir ist unklar, woher Du das weisst - die Noten werden erst nach Beendigung der letzten Prüfung bekannt gegeben. Diese ist bei Dir krankheitsbedingt verschoben worden und steht noch aus. Bis zum Ende der Ausbildungsverlängerung hast Du Schülerstatus.
 

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