Auszubildende mit Herzschrittmacher?!

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Cremesahnetorte

Gast
Hallo Leute,
ich wende mich an Euch mit einer Frage, die eine "meiner" Auszubildenden in der Krankenpflege betrifft. In einem 4-Augen-Gespräch hat mich unsere Krankenpflegeschülerin um Rat gefragt und mir ihre gesundheitliche Vorgeschichte erzählt. Besagte Schülerin ist seit mehrern Jahren herzkrank und konnte dieses gut kompensieren und verbergen, sodaß sie sich bisher nichts anmerken ließ. Krankenpflege ist ihr Traumberuf, auch wenn sie körperlich manchmal an ihre Grenzen zu stoßen scheint. Sie ist kaum 20 Jahre alt und soll nun evtl. einen Herzschrittmacher, bzw. Defi implantiert bekommen.
Sie hat Angst, evtl. "ausgemustert" zu werden und den Ausbildungsplatz zu verlieren, wenn jemand im Haus davon erfährt. Doch ich mache mir Sorgen, daß sie eines Tages vor Schwäche umkippt. Ich habe an sie appeliert, daß sie wenigstens Kollegen, die direkt mit ihr arbeiten, in groben Zügen informieren sollte damit diese im Notfall richtig reagieren können. Aber die Entscheidung diese zu tun überlasse ich ihr, weil ich ihr auch versprochen habe, über unser Gespräch Stillschweigen zu bewahren (woran ich mich auch halten werde).

Hier nun meine Frage: Inwiefern sollte oder müsste sie den Arbeitgeber darüber informieren? Wäre die geschilderte Situation ein Kündigungsgrund?

Ich freue mich auf Eure Meinung!:besserwisser:
 
Hallo ,

schweierige Situation.....hat sie diesen Herzfehler bei der Untersuchung vor der Ausbildung angegeben? Wenn nein, dann hat sie etwas bezüglich der körperlichen Eignung verschweiegen....und ich denke, dass kann Konsequenzen haben.

Die andere Frage ist jetzt: WENN sie nächste Woche im Dienst umfällt und dann die Frage kommt : " Ja hat das denn keiner gwusst?"

Du wusstest es und hast der Stationsleitung dieses verschwiegen.

Ich weiss nicht, ob dieses "kumpelhafte" - ja aj , ich petze schon nicht- hier angebracht ist........
 
Hallo,

ich bin keine Freundin von Ferndiagnosen.

Wenn die Schülerin einen Schrittmacher/Defi braucht, sollte dies umgehend passieren.
Dann wäre das Problem doch behoben.

Die Entscheidung muss der Betriebsarzt wohl treffen.

Arbeiten mit Schrittmacher/Defi? Hm, vor dem Problem stand ich noch nie.

Im MRT will sie ja wohl nicht arbeiten, ansonsten würde ich es wie bei Diab.Mell. handeln - keine Nachtdienste alleine.

Aber vielleicht sehe ich es auch falsch?

Sonnige Grüsse
Narde
 
Grundsätzlich muss vor Beginn der Ausbildung die Untersuchung beim Betriebsarzt erfolgen.
Eigentlich muss sie diese Art der Einschränkung dort abgeben. Hat der keine Bedenken, was die Ausbildung anbelangt, dann ist das Problem schon etwas kleiner.
Hat sie die Erkrankung dort nicht angegeben, ist der Fall wohl schwieriger.

Grundsätzlich wäre es allerdings wünschenswert, wenn sie ihre Kollegen in groben Zügen informiert. Falls etwas passieren sollte, was ich natürlich nicht hoffe, reagiert man ja auch anders, wenn man die Gründe kennt.
 

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