Auszahlung von Überstunden

KesseBiene44

Newbie
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16.02.2005
Beiträge
14
Ort
Berlin
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Funktion
Beratung Pflegeversicherung,Mentor
Wir haben seit fast einem Jahr einen sehr hohen Krankenstand und 3 Mitarbeiter die gegangen worden sind .Haben natürlich auch keinen Ersatz bekommen und Pflegekräfte die sich bei uns vorgestellt haben und einen Schnuppertag mitgearbeitet haben,waren danach nie wieder gesehen.Jetzt wurde uns verkündet das die Überstunden ausgezahlt werden müssen da man uns in nächster Zeit k
einen Freizeitausgleich dafür geben kann.Muß ich dem zustimmen?:kloppen: :nurse:
 
Hallo KesseBiene44,
es hört sich nach einem Beschäftigungsverhältnis bei einem privaten Pflegedienst an. Damit taucht dann auch sofort die Frage auf, welcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewandt wird.
Als Orientierung kann ich dir den § 17 Abs .5 anbieten:
(5) Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Arbeitsbefreiung auszugleichen; die Arbeitsbefreiung ist möglichst bis zum Ende des nächsten Kalendermonats, spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ableistung der Überstunden zu erteilen. Für die Zeit, in der Überstunden ausgeglichen werden, werden die Vergütung (§ 26) und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen fortgezahlt. Im übrigen wird für die ausgeglichenen Überstunden nach Ablauf des Ausgleichszeitraumes lediglich er Zeitzuschlag für Überstunden (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a) gezahlt. Für jede nicht ausgeglichene Überstunde wird die Überstundenvergütung (§ 35 Abs. 3 Unterabs. 2) gezahlt.
Vielleicht kriegt ihr dann eine Teils-Teils-Regelung hin, denn ich kann mir denken, daß euch Freizeit natürlich viel lieber ist.
 

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