Ausbildungsvertrag nach Abschluss der 10jährigen Hauptschule erhalten - ohne Realschulabschluss

Enza19

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Beruf
Ausbildung zur Krankenschwester
Hallo erst mal:(,
Ich muss euch unbedingt was fragen und hoffentlich könnt ihr mir Helfen,ich habe eine Ausbildung bekommen zur Krankenschwester was auch sehr schön ist,ist ja auch mein Traumberuf und zwar zum 1.Otober.Ich habe den Hauptschulabschluss nach klasse 10 den ganz normalen und eigentlich braucht man den Realschulabschluss,oder nicht?Aufjedenfall steht nichts in meinem Ausbildungsvertag das es voraussetzung ist , und bei den auf der Internetseite steht:1.Die Gesundheitliche Eignung für den Beruf 2.Realschul,oder Hauptschulabschluss,oder gleichwertige abschlüsse. das heißt doch das ich den Realschulabschluss nicht haben muss,oder? Ich mach mich die ganze zeit Bekloppppppt Bitte schreibt schnell zurück MFG Enza19:D
 
Du hast doch Deinen Ausbildungsvertrag, wieso machst Du Dir da jetzt sorgen??
 
Die Voraussetzungen habe sich im letztes Jahr verändert. Seit dem reicht der Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Bis zur Gesetzesänderung war der Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss + Berufsausbildung Pflicht. Wenn Du die Voraussetzungen nicht erfüllen würdest, hätte man Dir bestimmt keinen Vertrag gegeben.
 
halo,
ich bin etwas verwirrt das du mit hauptschulabschluß die ausbildung zur guk machen kannst.
bei uns in bayern heisst es ganz klar
realschulabschluß
oder hauptschule mit 3 jähriger abgeschloßener ausbildung
oder pflegefachhelferausbildung mit hauptschule.
ich hab auch nur n hauptschulabschluß und mach genau darum jetzt die ausbildung zur pflegefachhelferin in altenpflege als zugangsvorrausetzung zur guk ausbildung....

lg
 
Auch in Bayern gilt - eine Ausbildung mit Hauptschulabschluss ist möglich, wenn eine 10 jährige Hauptschule besucht wurde. Dies ist aber in Bayern noch nicht möglich. Es sind bisher nur wenige Bundesländer die das anbieten.
Als 10 jährige Hauptschule zählt nicht, wenn "Ehrenrunden" gedreht wurden.
 
das 9 plus 1 gibts erst seit 1995 :-)
da war ich schon fertig mit der schule...
mein sohn macht das nächstes jahr....
er geht in bawü zur schule....

schön wenn das so klappt.
herzlichen glückwunsch und viel spass für die ausbildung :-)
 
Auch in Bayern gilt - eine Ausbildung mit Hauptschulabschluss ist möglich, wenn eine 10 jährige Hauptschule besucht wurde. Dies ist aber in Bayern noch nicht möglich.


Öhem...doch :)

Den sog. M-Zug gibts inzwischen an vielen Hauptschulen Bayerns auch. Er endet mit einem Abschluss, der äquivalent zur mittleren Reife betrachtet wird.
Und formal die Bedingung zur Ausbildung erfüllt.

DS
 
Wenn Du die Voraussetzungen nicht erfüllen würdest, hätte man Dir bestimmt keinen Vertrag gegeben.

Bei uns an der Schule war eine Schülerin, die aufgrund eines Fehlers der Schule mit Hauptschulabschluss angenommen wurde. Das ist dann nach ca. einem Jahr aufgefallen und die Schülerin musste gehen....
 
OK danke für die vielen Antworten bin jetzt etwas erleichtert zu dem bin ich Ausgebildete Sanitäterin und beim DRK aktiv warscheinlich war das ein großer pluspunkt für mich,oder was meint ihr :gruebel:ich hatte mein Zertifikat beim Vorstellungsgespräch dabei und er war begeistert:) naja dazu hatte ich ein Berufsgrundschuljahr gemacht im Gesundheitswesen womit ich eigentlich meine FOR nachholen konnte,was ich leider durch Mathe nicht geschafft habe:kloppen:und statt meine FOR habe ich den Hauptschulabschluss:kloppen: voll doof was sagt ihr dazu:)
 
Es gibt Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern was die Vorraussetzungen für den Beruf betrifft. Jedoch brauchst du dir keine Sorgen zu machen, denn rechtlich gesehen bist du auf der sicheren Seite. Sollte die Institution, die dich unter den Voraussetzungen eingestellt hatte nicht aufgepasst haben, dann steht dir sogar im besten Fall Schadensersatz zu. :daumen:
 
Es gibt Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern was die Vorraussetzungen für den Beruf betrifft.

Falsch. Das Krankenpflegegesetz gilt bundeseinheitlich. Schon das alte von 1985.
In der Altenpflege gab's bis 2004 noch 17 verschiedene Ausbildungswege mit unterschiedlichen Voraussetzungen, inzwischen ist die Ausbildung ebenfalls bundesweit einheitlich.

@firegisi: Versteh ich das richtig: Du hattest das Vorstellungsgespräch während deiner Berufsschulzeit, hattest vor, die FOR zu machen, und hast jetzt nicht bestanden? Also: man konnte im Vorstellungsgespräch davon ausgehen, dass Du zu Ausbildungsbeginn die FOR hast?
 
Klar ist, Hauptschulabschluss alleine genügt nicht, da muss noch was dazu kommen.

@firegisi:
Sollte die Institution, die dich unter den Voraussetzungen eingestellt hatte nicht aufgepasst haben, dann steht dir sogar im besten Fall Schadensersatz zu. :daumen:
Darauf würde ich mich nicht verlassen. In der Zusage steht normalerweise sowas drin wie vorbehaltlich der ... oder Eignung nach §... etc.
Wenn doch und es kommt spätestens bei der Examenszulassung raus, bringt mich das auch nicht weiter.
 

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