@NussiNuss:
Pflege unterliegt nicht dem BBiG und findet nicht im dualen System der Berufsschulen statt. Zumindest noch nicht...In einigen Bundesländern erfolgt aber nach und nach eine Eingliederung in die Sek II.
Die Qualifikation der Lehrenden richtet sich nach dem jeweiligen Bundelsand. Mit dem Lehramtstudium macht man (wie bereits beschrieben) nichst falsch und liegt auf der sicheren Seite.
Die normative Quelle für die Pflege ist das Krankenpflegegesetz. Hierin verankert sind auch Voraussetzungen der Lehrenden. Hier in Hessen gab es jetzt einen Fall, der von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde. Zwar lagen die Studienabsschlüsse vor (auch mit Praktika in der Pflege im Rahmen des ersten Bachelroabschlusses), jedoch wird hieeine dreijährige Ausbildung vorausgesetzt. Diese hatte der Bewerber nicht...
Bedenke: Pflege geht einen Sonderweg!
Pflege unterliegt nicht dem BBiG und findet nicht im dualen System der Berufsschulen statt. Zumindest noch nicht...In einigen Bundesländern erfolgt aber nach und nach eine Eingliederung in die Sek II.
Die Qualifikation der Lehrenden richtet sich nach dem jeweiligen Bundelsand. Mit dem Lehramtstudium macht man (wie bereits beschrieben) nichst falsch und liegt auf der sicheren Seite.
Die normative Quelle für die Pflege ist das Krankenpflegegesetz. Hierin verankert sind auch Voraussetzungen der Lehrenden. Hier in Hessen gab es jetzt einen Fall, der von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde. Zwar lagen die Studienabsschlüsse vor (auch mit Praktika in der Pflege im Rahmen des ersten Bachelroabschlusses), jedoch wird hieeine dreijährige Ausbildung vorausgesetzt. Diese hatte der Bewerber nicht...
Bedenke: Pflege geht einen Sonderweg!