Ausbildung - 17 Tage durcharbeiten erlaubt?

Solange zwischen dem Spät-auf-Früh-Wechsel mindestens 10 Stunden liegen (9 bei Diakonie oder Caritas), ist an dem Dienstplan wahrscheinlich nichts verwerfliches. Mit immer wieder mal einem, zwei freien Tagen dazwischen musst Du ja nur einmal im Monat 14 Tage am Stück arbeiten, also hast Du dem Gesetz nach genug Freizeitausgleich. Minusstunden dürftest Du so allerdings nicht aufbauen, sind das "Altlasten" von einer früheren Station?

Die Woche hat übrigens immer nur sieben Tage :P

Der Dienstplan liegt nicht daran, dass Du Schüler bist. Was glaubst, wie viele Examinierte auf dreistellige Überstundenzahlen kommen? Willkommen in the real life.
 
liegt doch sicher daran dass ich schüler bin, ode?!
Der Plan eines Auszubildenden darf ebenso wenig gegen Gesetze verstoßen wie bei einem Examinierten.
Es mag Dir ungerecht vorkommen, ist aber leider durchaus auch mal möglich. That`s reallife.
 
Solange zwischen dem Spät-auf-Früh-Wechsel mindestens 10 Stunden liegen (9 bei Diakonie oder Caritas), ist an dem Dienstplan wahrscheinlich nichts verwerfliches. Mit immer wieder mal einem, zwei freien Tagen dazwischen musst Du ja nur einmal im Monat 14 Tage am Stück arbeiten, also hast Du dem Gesetz nach genug Freizeitausgleich. Minusstunden dürftest Du so allerdings nicht aufbauen, sind das "Altlasten" von einer früheren Station?

Die Woche hat übrigens immer nur sieben Tage :P

Der Dienstplan liegt nicht daran, dass Du Schüler bist. Was glaubst, wie viele Examinierte auf dreistellige Überstundenzahlen kommen? Willkommen in the real life.

Wie kann ein Tarifvertrag sich gegen ein Bundesgesetz sein?
Laut Arbeitszeitgesetz § 5 Abs 1 und 2 darf die Ruhezeit zwischen 2 Schichten nicht weniger wie 10 Stunden betragen.
 
Wie kann ein Tarifvertrag sich gegen ein Bundesgesetz sein?
Laut Arbeitszeitgesetz § 5 Abs 1 und 2 darf die Ruhezeit zwischen 2 Schichten nicht weniger wie 10 Stunden betragen.
Bisschen tiefer gibts die Ausnahme, dass ein tarifvertrag oÄ aug 9h verkürzen kann.
 
Hi,
nach ArzbZG darfst du maximal 10 Stunden pro Tag arbeiten. (Natürlich unter Berücksichtigung der Ruhepausen) Somit ergibt sich bei einer Maximal zulässigen 6 Tagewoche eine maximale Arbeitszeit pro Woche von 60Stunden. Wenn diese gesamtzahl nicht überschritten ist, darfst du bis zu 19 Tage am Stück arbeiten. Solange du natürlich entsprechenden Ausgleich dafür bekommst.
Lg
Kai
 
Na, du kannst ja auch 7 Tage hintereinander arbeiten. Das verstößt gegen kein Gesetz...
 
Na, du kannst ja auch 7 Tage hintereinander arbeiten. Das verstößt gegen kein Gesetz...

Das ist richtig, allerdings auch nur dann, wenn du inerhalb von zwei Monaten einen Ausgleich bekommst. Kannst es ja mal nachrechnen, dürften trotzdem nicht mehr als 60std. sein.
 
Bei uns darf man bis zu 12 Tage am Stück durcharbeiten.
Steht im KrPfG drin ;)
 
Kannst du das genauer angeben mit dem KrPfG? Welcher Paragraph trifft hier zu?

Elisabeth
 
Bevor ich mir das alles durchgucke, frage ich morgen einfach mal nach.
Hoffe das reicht, wenn morgen eine Antwort kommt?
 
Also wirklich, 19 Tage am Stück sind erlaubt?? Bei einer 5 Tage Woche darf man maximal 10 Tage am Stück arbeiten und dann 4 Tage frei, laut Tarifvertrag. Aber das Schüler ausgenutzt und wie Vogelfreie behandelt werden ist auf vielen Stationen leider Gang und Gebe....:angry:
 
Ich bin keine Schülerin, habe eine 5 Tagewoche und darf auch 19 Tage am Stück arbeiten - somit bin ich wohl auch Vogelfrei.

Einen Tarifvertrag gibt es auch, da steht dass es zu einem Ausgleich kommen muss, aber nicht dass ich nach 10 Tagen 4 Tage frei haben muss - vermutlich habe ich den falschen Tarifvertrag.
 
Ähm,... und da kommt doch die Frage auch "Wo fängt gefährliche Pflege an?" :(
 
Das hat mit gefährlicher Pflege nichts zu tun. Du wirst noch ganz andere Möglichkeiten erleben beim Dienstplan. Und ich kann dir versichern, zu 95% halten die jeder arbeitsrechtlichen Überprüfung stand. Leider. Es gibt für unseren Beruf ne Menge Ausnahmeregelungen. Das fängst schon mit der Anzahl der freien Sonntage an. *grmpf*

Elisabeth
 
Und dann wundern sich die Leute das sie kein Pflegepersonal bekommen, wenn schon die Schüler so verheizt werden.

Da kann ich ja glücklich sein. Ich arbeite maximal 7 Tage am Stück, zwar mit 12 Stunden, aber ich hab dann auch immer mindestens 5-7 Tage am Stück frei.
 
7 Tage je 12 Stunden = 84 Wochenstunden.
7 Tage bei mir mit 7,7 Stunden = 53,9 Stunden
10 Tage arbeiten bei mir sind 77 Stunden - danach habe ich 4 Tage frei.

Phoenix, soviel besser bist du nicht gestellt.
 
Du armes Menschenkind, aber 19 Tage sinds wohl, außer man ist minderjährig oder schwanger, oder ist schwerbehindert. In meiner ausbildung 1985-1988 mußten wir einmal 14! Nachtdienste am Stück machen und nachmittags ab 14 Uhr zum Unterricht, aber ich habe auch mal bis zu 17 Tage am Stück gearbeitet inzwischen mache ich maximal 10 Dienste hintereinander.
 
Vier Tage frei sind ein kann- kein muss. Der AG kann dich auch mit einem freien Tag zwischen den Arbeitsblöcken arbeiten lassen solange er die Wochenstundenzahl net überschreitet und für einen Ausgleich der Stunden sorgt.

Unser Beruf ist nicht einfach und verlangt sehr viel ab- wahrscheinlich mehr, als sich so mancher träumen lässt.

Elisabeth
 
...Aber das Schüler ausgenutzt und wie Vogelfreie behandelt werden ist auf vielen Stationen leider Gang und Gebe....:angry:

Musst Du nicht akzeptieren! Wende Dich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) Deines Unternehmens bzw. alternativ an den Betriebsrat.

Gruß. muggel
 

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