Arbeitszeiten häusliche Intensivpflege

Pflegejuppi

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25.03.2013
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Ersmal Tach zusammen liebe Community,
ich meines Zeichens ex. Krankenpfleger habe jetz nach langem durchschrittenen Krankheitstal endlich wieder den Einstieg in meinen Job gmacht und bin mit meiner jetzigen Anstellung sehr zufrieden.
Arbeite in einem ambulanten Intensivpflegedienst in nrw und bin nach den ersten Arbeitseindrücken und selbstständigen Diensten endlich mal wieder stolz darauf Pfleger zu sein. Zeit für den Patienten sehr verantwortungsvolle Pflege und gutes Gewissen beim Nach Hause gehen. Alles lange nicht mehr gehabt.

Jetzt zu meiner Frage: Wie viele Tage darf man in der ambulanten Intensivpflege maximal hinter einander arbeiten?
Wir fahren im Betrieb je 12 h schichten (Tag und Nacht)
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
 
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch in der ambulanten Intensivpflege. Ergo müssten es die vielbeachteten 19 Tage am Stück sein.
 
Kommt auf den Tarifvertrag an.
AVR zB maximal 5
 
Auch bei 12h Schichten?

Ich würde behauptet: ja. Die Sonntagsarbeit - und nur über die stellt sich die Frage nach der maximalen Anzahl der aufeinanderfolgenden Tage überhaupt - ist in §11 Arbeitszeitgesetz geregelt. Ich hab nichts gefunden, dass die Dauer der Arbeitszeit am Sonntag da einen Einfluss auf den Ausgleichszeitraum hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

In Tarifverträgen kann es natürlich abweichende Regelungen geben.
 
Ich würde behauptet: ja. Die Sonntagsarbeit - und nur über die stellt sich die Frage nach der maximalen Anzahl der aufeinanderfolgenden Tage überhaupt - ist in §11 Arbeitszeitgesetz geregelt. Ich hab nichts gefunden, dass die Dauer der Arbeitszeit am Sonntag da einen Einfluss auf den Ausgleichszeitraum hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Wie gesagt, je nach Tarif kann das abweichen.
In den AVR ist die 12Std Schicht erst letztes Jahr separat aufgenommen und auf 5 Dienste begrenzt worden!
 
Ja klar, in Tarifverträgen kannst Du bessere Konditionen aushandeln, aber das Arbeitszeitgesetz schweigt sich, wenn ich nichts überlesen habe, diesbezüglich aus.

@Pflegejuppi: Welcher Tarifvertrag gilt bei Deinem AG? Steht da was über die 12-Stunden-Schichten drin?
 
Also wir sind ein privates Unternehmen und unterstehen keinem der gängigem Tarifverträge.19 Tage? ich dachte nach Arbeitszeitgesetz wären nur 12 vorgesehen.Hat sich das geändert in den letzten 2 Jahren?

Soll jetzt auf jedenfall 16 12h dienste am stueck machen (12h Nacht) und dann 12 Tage frei kriegen.Ginge wohl nicht anders.Hab den Dienstplaner gesehen und bei sovielen Krankmeldungen wüsste ich auch nicht mehr weiter als PDL er.Also bei Nachtdiensten mach ich da ja noch mit, da ja auch viel Zeit neben den Pflegeinterventionen einfach nur Bereitschaftszeit is. 16 Tagdienste glaub ich sind da schon ne ganz andere Marke. Hat einer von euch noch weitergehende Erfahrungen oder Informationen aus dem ambulanten Intensivbereich?

Danke für die beteiligung an meinem Thread schonmal
 
Wüsste nicht, dass es 12Tage Regelungen mal gab. Auf jeden Fall nicht in den letzten 15 Jahren.

Also 16 Dienste gehen. Die einzige Regelung, die das Gesetz vorgibt ist auf Deutsch, dass nach einem gearbeiteten Sonntag vor dem übernäcjsten Sonntag ein Ausgleich kommen muss. Also spätestens der Samstag. Kann bei 12h Schichten also auf 18 Tage kommen (hab nicht durchgezählt). 16 geht aber theoretisch.
 
Wüsste nicht, dass es 12Tage Regelungen mal gab. Auf jeden Fall nicht in den letzten 15 Jahren.

Also 16 Dienste gehen. Die einzige Regelung, die das Gesetz vorgibt ist auf Deutsch, dass nach einem gearbeiteten Sonntag vor dem übernäcjsten Sonntag ein Ausgleich kommen muss. Also spätestens der Samstag. Kann bei 12h Schichten also auf 18 Tage kommen (hab nicht durchgezählt). 16 geht aber theoretisch.
Ganz genau so isses. Allerdings wäre interessant, was passiert, wenn was passiert und bekannt wird, das der Dienstplanersteller jemanden mit 12h Diensten 18 tage hat durchackern lassen (wobei das dann auch schon 216 Stunden in dem Monat wären).
 
Allerdings wäre interessant, was passiert, wenn was passiert und bekannt wird, das der Dienstplanersteller jemanden mit 12h Diensten 18 tage hat durchackern lassen (wobei das dann auch schon 216 Stunden in dem Monat wären).
Da passiert nichts, weil es sich nicht um einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz handelt. Es zählt ja lediglich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, über 12 Wochen bei Vollzeit oder 52 Wochen bei Teilzeit gerechnet, wenn ich es richtig im Kopf habe.

Wenn der TE jeden Monat rund ums Jahr so arbeiten würde, wäre das ein Verstoß, aber es scheint sich ja um einen augenblicklichen Engpass zu handeln, der später wieder ausgeglichen wird. Das ist gesetzlich gestattet. Und hier gibt es keinen Tarifvertrag, der für solche Vorkommnisse Regelungen vorgibt.
 
Ich meinte eher aus haftungsrechtlicher Sicht, wenn der Mitarbeiter einen schwerwiegenden Fehler begeht, weil er überarbeitet ist.

Bei mir reichen schon 5 12h Schichten und ich geh auf dem Zahnfleisch, werde schusselig, hab Konzentrationsprobleme, reagiere langsamer, bin unausgeglichener ...
 
Da der Mitarbeiter in einem solchen Fall nur sehr selten eine Überlastungsanzeige schreibt oder aber mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ankommt, passiert dem AG aller Voraussicht nach überhaupt nichts. Er hat sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und die Überarbeitung des Mitarbeiters konnte er ja nicht riechen. Zumal da ja jeder Mitarbeiter seine eigenen Toleranzgrenzen hat.

Der betroffene Mitarbeiter wird sich möglicherweise vor Gericht wiederfinden (ist vor einigen Jahren einem übernächtigten Intensivpfleger passiert. War aber im Krankenhaus.)
 

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