Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Fehltag?

funcz

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171
Beruf
GuKKP
Akt. Einsatzbereich
Päd. Onkologie
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt: Meine Freundin macht eine Ausbildung zur Hebamme, ist mittlerweile Mitte des 2. Lehrjahres angelangt und hat in Praxis und Theorie durch Krankheit 5 unzusammenhängende Fehltage (ohne AU) angesammelt. Heute bekam sie von ihrer Schule ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:

Hallo ....,
ich muss dich darüber informieren, dass du bereits 5 Tage ohne dem Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung zusammen hast. Dies bedeutet, dass du ab jetzt bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen musst.
Mit freundlichen Grüßen, ...

Ist das rechtens? Bis jetzt ist sie wohl die erste aus ihrem Kurs, die ein solches Schreiben erhalten hat, andere haben jedoch deutlich mehr unentschuldigte Fehltage angesammelt.
Danke schonmal im vorraus!
 
Also ich dachte bisher man bräuchte immer ab dem ersten Krankheitstag nen Krankenschein. War zumindest im FSJ so... dachte nicht, dass sich das während der Ausbildung ändern würde. Und was ist eigentlich so schlimm daran wenn man krank ist zum Arzt zu gehen?
 
ja, der arbeitgeber kann ab dem ersten krankheitstag eine au verlangen. entweder steht es so im vertrag oder er fordert dies schriftl. ein (wie geschehen).
gruß
schattenblume
 
Natürlich ist das rechtens.
Das muss nicht mal irgendwo stehen. Das man erst eine AU ab dem 2./3. Tag braucht ist eher ein Entgegenkommen des ARbeitgebers, was aber nicht vorgeschrieben ist...

Und wär ich Arbeitgeber, würd ichs auch so handhaben wenn das gehäuft vorkommt.

Geht sie halt zum Arzt wenn sie krank ist.
 
Hallo funcz,
anzuwenden ist hier das:
Entgeltfortzahlungsgesetz schrieb:
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) 1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. 4Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
 
Und mehr noch:
Es war noch nie rechtens 3 Tage ohne AU krank zu sein!
Es war wohl "gängige" Praxis das der AG auf eine sofortige vorlage der AU verzichtete. Damals rechnete er sich aus: "wenn der AN zum Dr. geht wird er bestimmt für ne Woche krank geschieben. Wenn ich dem AN nun 3 Tage Zeit gebe mit der AU (kulant und grossherzig wie ich nun mal bin) kommt er bestimmt schneller wieder in den Laden...
Heute weiss der AG das der AN beim Arztbesuch n 10 euronenschein auf´n Thresen legen muss... und denkt sich: mist der is bestimmt echt krank... da muss ich aber schnell die AU haben - klar der Dr schreibt ihn ne woche platt... aber ich sorg eben dafür das es ne woche bleibt! Nich 3 Tage un dann noch die woche..."
Das ist durchaus rechtens!!!! und war es schon immer!!!

ups: da waren noch andere dazwichen.. aber die Aussage bleibt ja gleich
 
Obwohl natürlich so eine Dreitageskulanz ganz praktisch wäre, wenn man bedenkt, dass drei Tage ausruhen, heißen Tee trinken und im Bett bleiben bei einer bösen Erkältung manchmal schon ware Wunder wirken können. Dann müsste man eben nicht sofort zum Arzt und dafür 10 Euro bezahlen, evtl. noch in der Apotheke zuzahlen.
Von der Arbeitgeberseite aus ist es natürlich schon sinnvoll ab dem 1. Tag eine AU-Bescheinigung zu verlangen und ich finde das auch völlig okay. Daher kann ich nicht verstehen warum die Besage sich darüber wundert...