News Arbeit der Pflegekammer NRW beginnt: DBfK-Fraktion gebildet

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Am heutigen Tag kommt die Kammerversammlung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen erstmals zusammen. Die acht gewählten Delegierten des DBfK Nordwest aus den fünf Wahlkreisen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster gestalten die Arbeit künftig als Fraktion mit.

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Hoffentlich wird hier nicht wieder die Arbeit der Pflegekammer und damit die Profession Pflege von der Landespolitik torpediert, wie wir das in anderen Bundesländern sehen konnten!

Und hoffentlich gibt man der Kammer diesmal eine faire Chance, ihre Arbeit zu machen - nicht so, wie es in anderen Bundesländern gelaufen ist!
 
Endlich werden die unzähligen Kammergegner und deren Argumente von den Medien mal wahrgenommen. Gestern war das zumindest mal in den Nachrichten zu hören.
Leider interessiert die Landesregierung NRW dass in kleinster Weise, aber vielleicht (hoffentlich) merkt man es noch und wacht auf, bevor Millionen verschwendet werden.

Es ist dem Errichtungsausschuss nicht gelungen 50% der Pflegekräfte zu mobilisieren und das spricht nicht dafür, dass die Mehrheit die Kammer will. Und im Kammerausschuss sitzen 40% Gegner der Kammer.
 
In dem Moment, wo diese Kammer von mir verlangt, jährliche Weiterbildungen selbst zu finanzieren, bin ich die längste Zeit Pflegekraft gewesen. Keinen Cent geb ich aus, weder für die Kammer, noch für Posten, deren Finanzierung Aufgabe des AG ist.

Idee gut, Umsetzung mehr als mangelhaft. Holzhammerdiplomatie war noch nie ein Türöffner. Kein Wunder, dass die Akzeptanz so unterirdisch ist.
 
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Was für Posten sind denn Aufgabe des AG?
Für Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten seiner AN zu sorgen. Ohne ins Detail zu gehen, formuliere ich mal vorsichtig, dass mein AG diese Aufgabe sehr zuverlässig ignoriert.

Welche Holzhammerdiplomatie?
Unaufgefordert Briefe schicken, die eine Zwangsmitgliedschaft ankündigen. Drohungen formulieren. Monolog statt Dialog ist für mich keine Gesprächskultur, der ich Vertrauen entgegen bringen kann. Sympathien gewinnen geht anders.
Mir als AN mit enorm viel Entscheidungsgewalt im Betrieb ein schlechtes Gefühl zu vermitteln, ist garantiert ein guter und zielführender Weg, meine Arbeitsbedingungen zu verbessern. Verbindliche Vorgaben für den AG mit sinnhaften Sanktionen bei Nichteinhaltung wären ja auch total verschwendete Energie. Wieso sollte man sowas tun.
 
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Reaktionen: ludmilla
Genauso wie das Wort „Angst“ statt das Wort „Sorge“ in vielen Zusammenhängen meines Erachtens viel zu inflationär genutzt wird, wird das Wort „Pflicht“ im Zusammenhang mit der Pflegekammer sprachlich missbräuchlich zu häufig durch das Wort „Zwang“ ersetzt. Zwang bedeutet laut Duden: „Einwirkung von außen auf jemanden unter Anwendung oder Androhung von Gewalt“. Die Mitgliedschaft beispielsweise in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird ja auch nicht als „Zwangsmitgliedschaft“ bezeichnet, da niemand unter Androhung von Gewalt in diese Mitgliedschaft gezwungen wird. Ein besonnener Sprachgebrauch würde vielleicht die Diskussion auf beiden Seiten eher versachlichen und einen interessanteren Austausch von Argumenten begünstigen.
 
Es ist dem Errichtungsausschuss nicht gelungen 50% der Pflegekräfte zu mobilisieren und das spricht nicht dafür, dass die Mehrheit die Kammer will. Und im Kammerausschuss sitzen 40% Gegner der Kammer.
Tatsächlich lag die Wahlbeteiligung bei lediglich 22,1 Prozent. Ich denke das Ergebnis ist (eigentlich) nicht repräsentativ und empfinde alleine schon die Wahlbeteiligung als Niederlage für unseren ganzen Berufsstand, unabhängig davon ob man für oder gegen die Kammer ist.
 
Für Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten seiner AN zu sorgen. Ohne ins Detail zu gehen, formuliere ich mal vorsichtig, dass mein AG diese Aufgabe sehr zuverlässig ignoriert.
??
Kann ich jetzt nicht nachvollziehen; insbesondere, um welche Fortbildungen es geht: Gibt ja ein paar Pflichtfortbildungen, da kommt er heute schon nicht rum.
Oder handelt es sich um ein paar Fortbildungen, die Du gerne hättest, wo er Dich aber nicht hingehen lässt?
 
… lediglich 22,1 Prozent. Ich denke das Ergebnis ist (eigentlich) nicht repräsentativ …
Ein geringer Prozentsatz muß nicht zwingend heißen, daß es weniger repräsentativ ist; ansonsten stimme ich Dir zu.
 
@Martin H. Ja und ja, sowohl als auch. Ich habe seit 5 Jahren keine Schulung mehr zu Hygiene, Reanimation oder Brandschutz bekommen. Ähnlich verhält es sich mit Zusatzqualifikationen. Ich wäre gerne Wundmanagerin geworden. Das hat mein AG erfolgreich verhindert.
Ginge es nach der Kammer, bekäme ich die Strafe bis hin zur Aberkennung der Berufserlaubnis, statt meines AG. Und das ist einfach nur schizophren.
 
@Martin H. Ja und ja, sowohl als auch. Ich habe seit 5 Jahren keine Schulung mehr zu Hygiene, Reanimation oder Brandschutz bekommen. Ähnlich verhält es sich mit Zusatzqualifikationen. Ich wäre gerne Wundmanagerin geworden. Das hat mein AG erfolgreich verhindert.
Ginge es nach der Kammer, bekäme ich die Strafe bis hin zur Aberkennung der Berufserlaubnis, statt meines AG. Und das ist einfach nur schizophren.
Das ist eines der Argumente gegen die Kammer. Letztlich wird die Finanzierung der Kammer und der erforderlichen Fortbildungen (die ja an sich gut sind) bei den Pflegekräften hängen bleiben. Aber wenn dann irgendwann mal Einstiegsgehälter von 4000€ von den Gewerkschaften verhandelt wurden, dann kann man die Fortbildungen auch bezahlen. Nur die Zeit für die Fortbildungen geht dann noch von meiner Freizeit ab.
 
@Martin H. Ja und ja, sowohl als auch. Ich habe seit 5 Jahren keine Schulung mehr zu Hygiene, Reanimation oder Brandschutz bekommen.
Damit verstößt er ganz klar gegen das Gesetz. Hat aber mit der Kammer nix zu tun:

Gesetzlich vorgeschrieben
Unabhängig davon sind sie aber auch indirekt gesetzlich vorgeschrieben. Denn der Gesetzgeber hat im SGB XI §11 die Pflichten einer Pflegeeinrichtung verankert, nach der die Versorgung von Pflegebedürftigen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu gewährleisten ist.“



Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte.

Mindestens acht Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V.“


Ähnlich verhält es sich mit Zusatzqualifikationen. Ich wäre gerne Wundmanagerin geworden. Das hat mein AG erfolgreich verhindert.
Das ist dann aber nur Dein Wunsch gewesen, den der AG nicht zwingend erfüllen muß.
Da hat keiner Anspruch drauf, es wird aber auch keiner dafür bestraft, wenn Du diese Weiterbildung nicht machst (bzw. machen darfst). Weder AG noch AN.
Ginge es nach der Kammer, bekäme ich die Strafe bis hin zur Aberkennung der Berufserlaubnis, statt meines AG. Und das ist einfach nur schizophren.
Sorry, aber das ist schlicht und ergreifend Quatsch.
Ansonsten zeig mir doch mal bitte den entsprechenden Passus.
 
Wenn ich die Briefe noch hätte, gern. So stand es drin: Kommt die PK ihrer Pflicht zur Fort-/Weiterbildung mit den von dir genannten 8h nicht nach, können Sanktionen bis hin zur Aberkennung der Berufserlaubnis drohen.
Bin deswegen mit dem Wisch zu meiner MAV gegangen und die haben mir diesen Passus auseinandergenommen und genauso bestätigt. Würde ich mich sonst so echauffieren? Dies ist doch einer der Kernpunkte (neben der Unmöglichkeit, die Mitgliedschaft abzulehnen), die die Pflegekräfte in NRW so auf die Barrikaden bringt.
 
Bin deswegen mit dem Wisch zu meiner MAV gegangen und die haben mir diesen Passus auseinandergenommen und genauso bestätigt.
Dann hat die MAV keine Ahnung.
Das kann so nicht sein.
Lies doch mal hier:

Arbeitsschutz, Notfallmanagement, Brandschutz und Hygiene sind Fortbildungen, die Pflegekräfte regelmäßig durchlaufen müssen – so will es der Gesetzgeber.“


Und 2009 gab es noch keine einzige Pflegekammer in Deutschland.
 
Würde ich mich sonst so echauffieren? Dies ist doch einer der Kernpunkte (neben der Unmöglichkeit, die Mitgliedschaft abzulehnen), die die Pflegekräfte in NRW so auf die Barrikaden bringt.
Du hältst es wirklich für dermaßen furchtbar, einen (1!) Arbeitstag pro Jahr der Auffrischung Deines Wissens zu widmen?

Wir sind bereits gesetzlich (und moralisch) dazu verpflichtet, unser Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Das ist ohne Fort- oder Weiterbildungen unmöglich. Acht Stunden pro Jahr sind deutlich unter dem, was der Gesetzgeber z.B. für den Erhalt der Praxisanleiter-Qualifikation erwartet. Findest Du diese Zeitspanne wirklich zu viel verlangt?
 
Du hältst es wirklich für dermaßen furchtbar, einen (1!) Arbeitstag pro Jahr der Auffrischung Deines Wissens zu widmen?
Nein, Claudia, ich würde es mir sehr wünschen, dass ich regelmäßig, auch gerne mit mehreren Tagen pro Zeitraum X, zu wichtigen Themen aufgefrischtes Wissen erhalte.
Vielleicht drücke ich mich heute ganz besonders undeutlich aus, daher nochmal in schön:
Mich stört, ...
... dass die Nicht-Teilnahme an solchen Pflichtmaßnahmen mir zulasten gelegt wird und nicht dem AG, der solche Maßnahmen einfach mal nicht anbietet
... dass ich solche Maßnahmen in meiner Freizeit und auf eigene Kosten wahrnehmen muss
... dass mein AG seine Pflichten ungestraft verletzt, ohne dass es die Kammer NRW stört, die stattdessen die AN rügt

So verständlich?
 
Jillian, ich kann nur von mir berichten:
Erst hat es jahrelang niemanden interessiert, ob jemand eine Fortbildung über z. B. Reanimation besucht hat.
Dann plötzlich haben sie genauestens drauf geachtet, daß man genau einmal im Jahr Reanimation, Hygiene, Brandschutz und med. Produkte (Infusomaten etc.) gemacht hat. Wurde genau dokumentiert.
Und das war immer in der Arbeitszeit und man musste nichts dafür zahlen.
Daher behaupte ich, Dein AG hat seine Pflichten vernachlässigt!

Was ich mir noch vorstellen könnte:

Der AG bietet die Pflichtfortbildungen an und Du gehst nicht hin. Dann würdest Du in der Tat Ärger kriegen. Aber das ist ja, wie Du schreibst, nicht der Fall.

Vielleicht kannst Du mal beim DBfK anfragen?
 
@Martin H. Ja und ja, sowohl als auch. Ich habe seit 5 Jahren keine Schulung mehr zu Hygiene, Reanimation oder Brandschutz bekommen. Ähnlich verhält es sich mit Zusatzqualifikationen. Ich wäre gerne Wundmanagerin geworden. Das hat mein AG erfolgreich verhindert.
Ginge es nach der Kammer, bekäme ich die Strafe bis hin zur Aberkennung der Berufserlaubnis, statt meines AG. Und das ist einfach nur schizophren.
Hallo Julian,

bei uns hat sich Jahrelang niemand für die Pflichtfortbildungen interessiert. Genau so wenig wie bei den Praxisanleitern die dort vorgesehene Fortbildungen.
Obwohl wir in unserem Bundesland keine Plegekammer hat die hiesige Arbeitskammer ( in der jeder Arbeitnehmer des Bundeslandes „Zwangsmitglied“ ist) panische Angst vor einer Einführung einer Pflegekammer……und der „Druck“ bei verschiedenen Stellen zeigt Wirkung:
1. In unserem Betrieb sind die Pflichtfortbildungen seit 3 Jahren wirklich Pflicht. Sogar die Pandemie hat dieser Pflicht keinen Einhalt geboten. Im Gegenteil. Innerhalb von 3Monaten hat unser AG es geschafft, die Pflichtfortbildungen online anzubieten. Die Arbeitszeit (wenn man sie zu Hause macht) wird gutgeschrieben.
Seit diesem Jahr sogar mit Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen, falls man sie nicht macht.

2. Das Landesamt lässt nur noch Praxisanleiter zu Prüfungen zu, die ihre 24 Stunden Praxisanleiter-Fortbildung pro Jahr nachweisen können. Wenn der AG diese nicht nachweisen kann, darf er nicht mehr ausbilden. Die Umsetzung beim AG ging ähnlich schnell wie bei den Pflichtfortbildungen.

Ich sehe darin die ersten Konsequenzen aus den „Anregungen“ der Pflegekammer des Nachbar-Bundeslandes.
Ansonsten kann ich nicht nachvollziehen, warum die Umsetzung nach Jahrzehnten plötzlich möglich ist.

Da die Nicht-Umsetzung der Fortbildungen primär dem AG Probleme macht ist nach meinen Kenntnissen die Umsetzung der Fortbildungen in der Arbeitszeit bei allen mir bekannten Arbeitgebern in Umsetzung.

Also : Vielleicht nicht alles nur negativ sehen.
Zumindest bei uns scheinen erste positive Effekte zu entstehen.

LG Einer

P.S. Wenn dein AG unkooperativ ist, suche dir schnell einen neuen. Andere werden deine Bereitschaft zu Fortbildungen schätzen und dich fördern.
 
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Reaktionen: Martin H.
Mich stört, ...
... dass die Nicht-Teilnahme an solchen Pflichtmaßnahmen mir zulasten gelegt wird und nicht dem AG, der solche Maßnahmen einfach mal nicht anbietet
Es ist meiner Ansicht nach nicht auch nicht zu viel verlangt, sich selbst um Fortbildungen zu kümmern und auch einmal Veranstaltungen außerhalb des eigenen Hauses zu besuchen. Heutzutage geht vieles davon sogar online, dann spart man sich auch noch die Fahrt.

Ich spreche hier nicht von Pflichtveranstaltungen. Hygiene, Reanimation, Geräteschulungen muss der AG anbieten (oder zumindest die Möglichkeit dazu. Man kann die Mitarbeiter ja durchaus zur Schulung einer anderen Einrichtung im Umkreis schicken, ist für kleine AG wahrscheinlich günstiger). Aber ich kann nicht erwarten, dass alles, was interessant und wichtig ist, mundgerecht angeboten wird. Da erwarte ich durchaus Eigeninitiative.

Ich habe seit Abschluss meiner Berufsausbildung so gehalten. Wenn es interessante Fortbildungen oder Kongresse gab, habe ich mich für den Besuch angemeldet Teilweise hat es der AG gezahlt, teilweise war es Arbeitszeit und des Öfteren hab ich alles selbst bezahlt (und die Kosten dann bei der Steuererklärung abgesetzt). Das war für mich selbstverständlich. Der AG hat nur ein begrenztes Budget für Fortbildungen; er kann und sollte Notwendiges anbieten, aber er kann nicht unbegrenzt aus dem Vollen schöpfen.

Als Erwachsene bin ich selbst für die Erbringung meiner Pflichten verantwortlich. Ein Arbeitgeber sollte mich da bis zu einem gewissen Punkt unterstützen, da stimme ich Dir zu. Ich würde dies auch bei einer Bewerbung in Betracht ziehen. Aber von meiner Seite sollte auch was kommen.