die hiesige Arbeitskammer
Ah! Du bist aus dem Saarland.Ich sehe darin die ersten Konsequenzen aus den „Anregungen“ der Pflegekammer des Nachbar-Bundeslandes.
die hiesige Arbeitskammer
Ah! Du bist aus dem Saarland.Ich sehe darin die ersten Konsequenzen aus den „Anregungen“ der Pflegekammer des Nachbar-Bundeslandes.
Wenigstens der Bedarf nach Rea-Schulungen wird peu a peu erkannt, allerdings entspricht die Reihenfolge der geschulten Berufsgruppen nicht unbedingt den realistischen Gegebenheiten. Schön aber, dass jetzt die Verwaltung und die Werkstatt wieder fachgerecht reanimieren können. Die restlichen paar 1000e MA am Patientenbett gucken immer noch in die Röhre und warten auf Termine.Ich spreche hier nicht von Pflichtveranstaltungen. Hygiene, Reanimation, Geräteschulungen muss der AG anbieten (oder zumindest die Möglichkeit dazu. Man kann die Mitarbeiter ja durchaus zur Schulung einer anderen Einrichtung im Umkreis schicken, ist für kleine AG wahrscheinlich günstiger). Aber ich kann nicht erwarten, dass alles, was interessant und wichtig ist, mundgerecht angeboten wird. Da erwarte ich durchaus Eigeninitiative.
Wer wäre eigentlich der passende Ansprechpartner, den diese Pflichtverletzungen meines AG interessieren würden? Der DBfK, wie Martin erwähnte, oder wer hat da die Hand drauf? Ich kann mir vorstellen, der passenden Stelle einen kleinen Hinweis zukommen zu lassen.
Das wäre z. B. eine Überlegung wert, wenn es um solche Fragen geht wie z. B. "Wer ermöglicht mir eine WB als Wundmanagerin?" Sowas wäre ja durchaus heutzutage ein Pluspunkt, wenn ein AG seinen Mitarbeitern sowas ermöglicht.Ich überlege in der Tat in einem hinteren Kämmerlein meines Kleinhirns, den AG zu wechseln, sollten sich gewisse Zustände nicht sehr zügig ändern.
Nein, dies ist weder Aufgabe des DBfK (noch von Verdi o. ä.).Wer wäre eigentlich der passende Ansprechpartner, den diese Pflichtverletzungen meines AG interessieren würden? Der DBfK, wie Martin erwähnte, oder wer hat da die Hand drauf? Ich kann mir vorstellen, der passenden Stelle einen kleinen Hinweis zukommen zu lassen.
Das gestaltet sich tatsächlich nicht so einfach und es kommt drauf an, in welchem Bereich der Verstoß stattfindet:Wer hat die Interessen, die ich nannte, vorher wahrgenommen? Ich kann nicht ganz glauben , dass es niemanden gab, den man hätte informieren können, wenn ein AG seine gesetzlichen Pflichten verletzte?
Habe ich auch immer wieder im Internet gefunden. ABEREin Verstoß gegen die Pflichtfortbildungen müßte am ehesten den MDK interessieren, da dieser u. a. zumindest stichpunktartig kontrolliert:
"Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V
Aber vielleicht kann ja einer von euch den richtigen hier nennen. Ich suche immer noch.
Das war vielleicht bei euch so; bei uns fand die "Hyperaktivität" schon deutlich früher statt, so Anfang der 2000er - könnte sich grob mit der Jahresangabe im Thieme-Link decken. Möglicherweise haben einzelne Bundesländer die Vorgaben unterschiedlich schnell umgesetzt oder es gab abweichende Vorgaben durch die Länder.Erklärt aber leider auch nicht die vor 3 Jahren beginnende „Hyperaktivität“ der Krankenhäuser im Bereich der Fortbildungen.
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