Anleitungszeiten im Einsatz

Melinaaa_sp

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25.02.2023
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Azubi PFF
Akt. Einsatzbereich
Altenheim
Funktion
Azubi
Hallo zusammen,
ich befinde mich momentan im 2. Ausbildungsjahr in der generalistischen Ausbildung. Eigentlich habe ich den schwerpunkt akutpflege, aber momentan bin ich in meinem Einsatz in der Langzeitpflege (insgesamt 4. Einsatz).

Und ich brauche 10% Anleitung des gesamten Einsatzes, das wären dann in meinem Fall 530 Stunden.
Momentan habe ich 42 Stunden Anleitung und mehr werden es nicht werden, weil dafür keine Zeit auf der Station ist, da ist alles sehr unorganisiert.

Nun zu meiner Frage: was passiert wenn man nicht 10% Anleitungszeit hat? gefährdet das meine Examenszulassung?

oder reicht es das ich in meinen Einsätzen aus der Akutpflege mehr als 10% hatte und sich das dann ausgleicht?

Danke im voraus für die antworten :)
 
Sprich mit deiner Schule bzw. den Lehrer*innen dort, die haben lt. Gesetz die Aufsicht über die Praxisanleitungsstunden bei den Einsatzorten.

Die 10 Prozent PA (Praxisanleitung) müssen in allen Orientierungs- und Vertiefungseinsätzen erfüllt werden, damit die Anforderungen zur Examenszulassung erfüllt werden. Es geht hier nicht um das Pflegesetting, sondern um die Einsatzart! Damit die Praxisanleitung unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg einer Einrichtung erfolgen kann, wird diese extra bezahlt. Sollte dein Einsatzort/praktischer Ausbildungsträger die 10 Prozent bei dir nicht erfüllen, wird das Geld wohl für etwas anderes hergenommen. Das darf und soll so nicht sein. Gibt es keine qualifizierte Praxisanleiter*innen in der Einrichtung, darf bzw. kann diese Einrichtung keine Orientierungs- bzw. Vertiefungseinsätze anbieten.

Grob gerechnet solltest du z.B. alle 2 Wochen einen ganzen Tag (8h) strukturierte PA in einem Orientierungs- oder Vertiefungseinsatz haben, damit du auf deine 10 Prozent kommst. Modelle mit mehreren Schüler*innen auf einmal sind möglich (aber keine Klassenstärke.... Eher so.... Mmmm... Ich glaube es waren maximal 6 auf einen Streich) wenn ich das jetzt richtig im Hinterkopf habe.

Deine Ansprechpartner*innen sind in diesem Fall die PAs, PDLs oder Einrichtungsleitungen und zu aller erst deine Klassenleitung bzw. Schulleitung (oder für die praktische Ausbildung beauftragte Lehrkraft an deiner Schule). Schildere deine Bedenken und Beobachtung dort, sie werden die helfen.

Es ist deine Ausbildung - fordere, was dir zusteht! Btw.... Die Einstellung des Forderns, was dir zusteht, ist vielleicht sogar ein ganz eigenes Lernziel für deine berufliche Persönlichkeitsbildung im Rahmen deiner Ausbildung. :p

...hoffentlich stellst du dich nicht als eine meiner Schülerinnen heraus :knockin:
 
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Tatsächlich geht es auch um das Pflegesetting. Die Pflichteinsätze in der Langzeitpflege (amb + stationär) müssen jeweils natürlich auch abgeleistet werden. Hier müssen 10% PA-Zeit erreicht werden, zudem kann der Einsatz nur gezählt werden, wenn nicht mehr als 25% Fehlzeit vorliegen.
Zur Frage: Das ist tatsächlich Sache des Trägers der Ausbildung - also desjenigen mit dem Du den Vertrag hast. Die Schule hat nicht mehr diese Alleinverantwortung. Der Träger muss die praktische Ausbildung sicherstellen - die Schule die theoretische Ausbildung.
Je nachdem wie es aber bei dir organisiert ist, ist deine Kursleitung natürlich dein allererster Ansprechpartner und wird dich dann ggf. weiter verweisen. Bei uns wäre zB die Leitung der hauptamtlichen PA dafür zuständig (auch für die PA-Fragen zu den externen Einsätzen) und würde den Kooperationspartnern entsprechend auf die Füße treten, wenn die ihrem Ausbildungsauftrag nicht nachkommen.
 
Hallo zusammen,
ich befinde mich momentan im 2. Ausbildungsjahr in der generalistischen Ausbildung. Eigentlich habe ich den schwerpunkt akutpflege, aber momentan bin ich in meinem Einsatz in der Langzeitpflege (insgesamt 4. Einsatz).

Und ich brauche 10% Anleitung des gesamten Einsatzes, das wären dann in meinem Fall 530 Stunden.
Momentan habe ich 42 Stunden Anleitung und mehr werden es nicht werden, weil dafür keine Zeit auf der Station ist, da ist alles sehr unorganisiert.

Nun zu meiner Frage: was passiert wenn man nicht 10% Anleitungszeit hat? gefährdet das meine Examenszulassung?

oder reicht es das ich in meinen Einsätzen aus der Akutpflege mehr als 10% hatte und sich das dann ausgleicht?

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Es wäre am besten, wenn du dich an deine Ausbildungsleitung, deinen Ausbilder oder die zuständige Behörde wendest, um diese Frage zu klären.
 
Nun zu meiner Frage: was passiert wenn man nicht 10% Anleitungszeit hat? gefährdet das meine Examenszulassung?

Ich kann nur von mir in Niedersachsen sprechen, vielleicht hilft es dir aber weiter:
Ich hab mein Examen in der stationären Langzeitpflege als Ausbildungsträger/Stammbetrieb absolviert. Ich habe überall meine Pflichtstunden in der Praxisanleitung bekommen, außer eben in meinem Stammbetrieb.

Bei mir war das kein Problem von dem ich jetzt Konsequenzen bekommen hätte ala "Kein Examen aufgrund der fehlenden Praxisanleiterstunden. Ich habe mehrere Blöcke ohne Praxisanleitung absolvieren müssen (im letzten Halbjahr wollte ich einfach nicht vor den Prüfungen wechseln), aber hatte engen Kontakt mit meiner Pflegeschule, welche widerum Kontakt hielt zum Kultusministerium. Ende vom Lied ist, dass mein ehemaliger Ausbilder (bin seit heute offiziell erfolgreich Examinierte) vermutlich nun eine durchaus saftige Strafe zahlen muss und bei Wiederholung als Ausbildungsstätte gesperrt wird.

Vielleicht hilft dir ja meine Erfahrung ja weiter! Alles gute für deine weitere Ausbildung! :-)
 
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