"Alter Urlaub" verfällt bei Krankheit?

billi

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Hallo!

Ich habe 6 Tage Urlaub mit ins neue Jahr genommen. Geplant waren diese Tage eigentlich jetzt Ende Februar/Anfang März. Da ich aber nach einer OP noch krank geschrieben bin, kann ich diesen Urlaub nicht nehmen. Nicht jetzt und ich werde ihn auch nicht bis Ende März nehmen können, aufgrund der Arbeitsunfähigkeit. Normal verfällt ja der Urlaub aus dem Vorjahr, der nicht bis Ende März genommen wurde.
Weiß jemand, ob das im Krankheitsfall auch so ist? Das Dienstplanprogramm zeigt bei Verschieben des Urlaubes nämlich "minus 6 Tage" an. Ich habe mal versucht ein bisschen im Internet zu recherchieren und finde da unterschiedlich Angaben.

Viele Grüße!
 
Eigentlich galt immer: Dann ist dein Urlaub trotzdem endgültig verfallen.

Vor ein paar Jahren gab es aber ein Grundsatzurteil dazu, nachdem dein Urlaub nicht mehr verfallen darf!
Je nachdem kann er aber auf den gesetzlichen Anspruch reduziert werden. Das würde aber eher ins Gewicht fallen, wenn jemand noch den ganzen Jahresurlaub da stehen hätte...


Sprich das ganze erstmal höflich an, dann suche nach dem Urteil ;)
 
Das Dienstplanprogramm zeigt bei Verschieben des Urlaubes nämlich "minus 6 Tage" an.
Die Programmierung wird Sonderfälle nicht berücksichtigen, sondern nur den Regelfall. Hier wird die Personalstelle eingreifen müssen.
 
Bei uns ist es so das man dann an die Personalabteilung bzw. PDL/ Geschäftsführung einen Brief schreiben muss mit der bitte auf Übernahme des Resturlaubs (geplant zu nehmen ende Februar/anfang März und nun wegen Krankheit in das 2. Quartal mit zu nehmen)...
bislang hat dies immer geklappt in unserem Haus!
Ich drücke die Daumen das es auch bei dir klappt!!
 
Bei uns ist es so das man dann an die Personalabteilung bzw. PDL/ Geschäftsführung einen Brief schreiben muss mit der bitte auf Übernahme des Resturlaubs (geplant zu nehmen ende Februar/anfang März und nun wegen Krankheit in das 2. Quartal mit zu nehmen)...
bislang hat dies immer geklappt in unserem Haus!
Ich drücke die Daumen das es auch bei dir klappt!!

Das hat aber nicht mit dem Wohlwollen der PDL/GF zu tun, sondern ist, wie Maniac bereits geschrieben hat, zwingend vorgeschrieben.
Der Europäische Gerichtshof hat die alte Regelung gekippt (AZ: c-350/06). Urlaub verfällt bei Krankheit nicht!

Rechtsprechung: C-350/06
Urlaub verfällt dank neuer Regelung nicht mehr
 
Bei uns ist es so das man dann an die Personalabteilung bzw. PDL/ Geschäftsführung einen Brief schreiben muss mit der bitte auf Übernahme des Resturlaubs (geplant zu nehmen ende Februar/anfang März und nun wegen Krankheit in das 2. Quartal mit zu nehmen)...

Urlaub, der im laufenden Kalenderjahr aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden kann, muss auch ohne Ankündigung oder Antrag bis zum 31.3. des Folgejahres (Übernahme ins nächste Kalenderjahr) übertragen werden. Ich frage mich nun, ist das nach dem neuen Grundsatzurteil anders geregelt?
 
Ich hatte einen ähnliches Fall. Als ich im Mai aus dem (allerdings 4monat. Krankenstand) zurückkam, musste ich den Antrag stellen, in diesem Monat Mai den Vorjahresurlaub gewährt zu bekommen. Dadurch blieb der Anspruch erhalten, auch wenn ich ihn aus betrieblichen Gründen nicht erhalten hätte.
Meine Gewerkschaft hat mich gut beraten können
 
Urlaub, der im laufenden Kalenderjahr aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden kann, muss auch ohne Ankündigung oder Antrag bis zum 31.3. des Folgejahres (Übernahme ins nächste Kalenderjahr) übertragen werden. Ich frage mich nun, ist das nach dem neuen Grundsatzurteil anders geregelt?

Ganz einfach, bislang konnte der Urlaub des Vorjahres nach dem 31.3. verfallen. Das geht jetzt nicht mehr!
 

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