Als Schüler auf der Coronastation eingesetzt

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Gesundheits und Krankenpfleger Azubi
Hallo zusammen
Unser Einsatz hat am Donnerstag 18.11 angefangen und ich muss für 1 1/2 Monate auf die Coronastation. Bin im 3 Ausbildungsjahr. Dürfen bei euch Schüler auf der coronastation eingesetzt werden?
Ebenfalls muss ich durchgehend über die ganze Schicht Schutzkleidung tragen, auch auf den Gängen und im stationszimmer. Ist das bei euch ebenfalls so?
 
Im 3. Ausbildungsjahr gehe ich davon aus, dass Du volljährig bist. Damit spricht nichts gegen einen Einsatz in Isolationsbereichen. Ich gehe davon aus, dass Du in die notwendigen Schutzmaßnahmen und Hygienerichtlinien eingewiesen wirst. Und in diesem Fall auch geimpft bist.

An die Hygienerichtlinien Deines Hauses musst Du Dich grundsätzlich halten.
 
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Jou, ist bei uns auch so. Im Oberkurs spricht in der Regel nichts dagegen. Schüler*innen mit geringeren Ausbildungsfortschritten bzw. die Pflegehelferschüler*innen wurden bei uns auf andere Stationen versetzt.
 
Korrektur! - Gestern erhielt uns an der Schule ein Schreiben der Regierung (StmGP Bayern) welches den Einsatz von Schüler*innen (egal welchen Ausbildungsstandes) auf der "Corona-Station" lt. Biostoffverordnung wg. der fehlenden Fachkunde untersagt.

Zitat:
Bei COVID-19-Isolationsbereichen handelt es sich um Bereiche der Schutzstufe 3 (BioStoffV i. V. m. TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ Abschnitt 3.4.2 Abs. 3).

Voraussetzung:
Tätigkeiten in solchen Bereichen dürfen nur Beschäftigten übertragen werden, die fachkundig sowie anhand der Arbeitsanweisungen eingewiesen und geschult sind (BioStoffV i. V. m. TRBA 250 Abschnitt 4.3.1).

Für die Fachkunde nach BioStoffV, um Tätigkeiten in der Schutzstufe 3 durchführen zu dürfen, benötigen Beschäftigte einen Abschluss in der Gesundheits- oder Krankenpflege bzw. in vergleichbaren Ausbildungen vorweisen (BioStoffV i. V. m. TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“ Abschnitt 5 Abs. 2).

Fazit:
Auszubildende erfüllen diese Voraussetzungen nach BioStoffV nicht und dürfen daher nicht in COVID-19-Isolationsbereichen eingesetzt werden.
Wie das andere Bundesländer regeln, weiß ich nicht. In Bayern ist es seit gestern so reglementiert.
 
Was soll denn der Blödsinn?
Fachkunde im Infektionschutz sollte spätestens am Anfang 2. Lehrjahres Thema gewesen sein. Und dann kann ein Schüler auch mal auf so einer Station eingesetzt werden.
Dies sind zwar nicht die schönsten Einsätze, jedoch werden wir uns mit dem Gedanken anfreunden müssen, dass Covid-19 nicht die letzte Infektionskrankheit sein wird, die uns die Schranken weisen wird.
 
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Korrektur! - Gestern erhielt uns an der Schule ein Schreiben der Regierung (StmGP Bayern) welches den Einsatz von Schüler*innen (egal welchen Ausbildungsstandes) auf der "Corona-Station" lt. Biostoffverordnung wg. der fehlenden Fachkunde untersagt.

Zitat:

Wie das andere Bundesländer regeln, weiß ich nicht. In Bayern ist es seit gestern so reglementiert.
Ja, so war es bei uns gestern auch, plötzlich war diese Meldung da!
Wir haben das auch so gehandhabt, dass die Schüler nach genauer Einweisung rein dürfen/sollen/ sogar müssen, weil bei uns wegen der angespannten Lage (und dem zu wenig Personal) ja sogar Schüler absichtlich und gezielt hier dorthin versetzt wurden.
Würde mich echt interessieren, wie genau das jetzt umgesetzt wird....
Für mich hört es sich schriftlich an, als wäre das nun eine echte Vorschrift, die auch bei Ausnahmen nicht umgehbar ist, oder?
Also:
Wie setzt ihr das um?
 
Wie setzt ihr das um?
Ja... das ist gerade noch Thema bei uns. Aktuell wird es wohl so umgesetzt werden müssen, weil die Regierung an dieser Stelle ja ansagt, wie es zu laufen hat --> und wenn die nächste Mail von der Regierung kommt, schaut es unter Umständen wieder anders aus.

Einige Stimmen mutmaßen, dass sich diese Regelung eh nur bis zu einem bestimmten Inzidenzwert umsetzen lässt und spätestens dann fällt, wenn sonst kaum noch Einsatzbereiche, welche keine Schutzstufe 3 sind, übrig bleiben. Und der Punkt mit dem Personalmangel, so kritisch das auch gesehen werden kann, wenn man diesen mit Auszubildenden stopft, wird sicherlich auch hier und da eine Rolle spielen.

Tatsächlich bin ich persönlich eher der Meinung, dass Schüler*innen mit den entsprechenden Ausbildungsinhalten schon in "Schutzstufe 3"-Bereichen eingesetzt werden können. Warum auch nicht? Andere absolvierte Inhalte befähigen sie doch ebenso diese anzuwenden bzw. umzusetzen.
 
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Für mich hört es sich schriftlich an, als wäre das nun eine echte Vorschrift, die auch bei Ausnahmen nicht umgehbar ist, oder?
Also:
Wie setzt ihr das um?
Naja... wenn das eine Anweisung der Regierung ist, dann müsst ihr sie umsetzen! :wink1:
Ob sie nun sinnvoll sein mag oder nicht.
 
Die haben wohl Angst, dass die Schüler sonst gleich aus dem Beruf fliehen
 
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Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass das erlaubt ist. Wir haben auch viele Azubis im Krankenhaus aber diese werden nicht auf der Coronastation eingesetzt, obwohl hier Hilfe nötig wäre
 
Zum Thema Wissen:

Wenn das Land Bayern das ganz konkret und offiziell untersagt, würde ich mich auch danach richten ;)

Die TRBA untersagen das jedoch nicht per se sondern lassen es zu, dass Auszubildende die die notwendigen Inhalte bereits erfahren haben, auch in diesen Bereichen eingesetzt werden.
 
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Ich könnte mir vorstellen das man letztendlich das Fachwissen erst mit einem Examen gegeben sehen will. So wie eigentlich ja bis zum Tag X keine Verordneten Medikamente alleine verabreicht werden dürfen...

Ansonsten empfinde ich das auch als aktive Mitarbeiterverscheuchung.

Ich glaube das wird viele Azubis nach dem bestandenen Examen aus dem Haus kehren.
 
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Warum sollte ein Schüler da nicht hindürfen, wenn er volljährig und theoretisch eingewiesen ist....
 
Bei uns wird das auf jeden Fall gemacht. Bei meiner Nachfrage war Volljährigkeit nötig, klar, aber es wurde nicht gesagt dass nur im dritten Jahr dort eingesetzt werden kann. Die Inzidenzen und der Druck sind hier sehr hoch- ich harre der Dinge die da kommen.
 
Ok, das ist dann schon mal ne Aussage! :-)
Anscheinend händelt das jedes Bundesland anders.
 
Kann nur sagen, wie das bei uns in der Klinik (Niedersachsen) gehandhabt wird:

Ist die Person Volljährig, geht das in Ordnung. Eine Auszubildende hat die "Corona Station" als ihre "Heimatstation". Dort hat sich aber unter Corona nur wenig geändert. Es ist nämlich eine "Infektionsstation"
 
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