Absaugpflichtiger Klient

Ich kenn mind. 3 Patienten, die sich selbst absaugten, auch im stationären Krankenhausaufenthalt
 
Ich kenn mind. 3 Patienten, die sich selbst absaugten, auch im stationären Krankenhausaufenthalt
Aber waren diese Patienten intensivpflichtig?

Ich meine: Nur Tracheostoma und PEG allein ergäbe noch keinen intensivpflichtigen Patienten.
 
Nein, sie waren absolut nicht intensivpflichtig, aber schon berechtigt für den stationären Krankenhausaufenthalt
 
Unter den Patienten mit Kehlkopfkrebs oder Mundboden-Ca etc. gibt es das häufiger. Nicht jeder kommt ganz ohne Unterstützung zurecht, aber intensivpflichtig ist er dadurch allein nicht.
 
Ich hatte in meiner Ausbildungszeit einige Neckdesektion. Die wurden gezielt auf Peripher angeleitet sich selber abzusaugen. Damit sie nach Hause entlassen werden konnten.
 
Also diese hatten danach definitiv eine Trachelkanüle… bis Sprechdevise. sonst währe das mit dem anleiten sich selbst abzusaugen durchaus eigenartig geworden… ;)
 
Ich kenn mind. 3 Patienten, die sich selbst absaugten, auch im stationären Krankenhausaufenthalt
Ich meinte mit meinem Satz nur, daß ich in meiner Zeit in der ambulanten Intensivpflege keinen Pat. dabei hatte, der sich selber hätte absaugen können. Von daher wurde auch niemandem sein Status als intensivpflichtig aberkannt so wie beim Patienten des TE.
 
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Hallo,
ich arbeite für einen Pflegedienst der normal" ambulant versorgt und auch "ausserklinische Intensivpflege" bietet (und leistet). Und im "normal" Bereich haben wir tatsächlich auch einen Pat. mit Trachealkanüle/PEG/Pufi... eigentlich die Kriterien die für AKI qualifizieren. Trotzdem wird er zuhause von der Ehefrau versorgt, unser ambulanter Dienst kommt 2x täglich zur Med. Gabe über PEG und einmal im Monat kommt eine Mitarbeiterin vom "ausserklinischen" Team zum Wechsel der Trachealkanüle (immer die gleiche, da Pat./Ehefrau menschlich sehr gut mit ihr klar kommen und sie den Wechsel einfach Spitze drauf hat). Der Pat. ist in keinster Weise auf AKI angewiesen, bzw. würde sie auch nicht von "seinem" Hausarzt und/oder Facharzt nicht verordnet bekommen. Um AKI zu bekommen muss die Gesamtsituation "stimmen"... Trachealkanüle und co stellen keine automatische Berechtigung/Notwendigkeit dar.