Aberkennung von Gehaltsstufen bei Wechsel/Kündigung

Rike1808

Newbie
Registriert
02.05.2018
Beiträge
2
Hallo Ihr Lieben, ich habe eine Frage zu den Gehaltsstufen. Ist es korrekt, dass man bei Kündigung und Wechsel des Arbeitsplatzes seine Gehaltsstufe "einbüßt" ? Ich habe festgestellt, dass man mir nach dem Wechsel von der Notaufnahme in die Anästhesie zwar P8 übernommen hat, aber nicht die Gehaltsstufe. Sie ist beibehalten worden, das heißt, für ein weiteres Jahr gleich geblieben. Ich habe es selbst erst bemerkt, als mir eine neue Kollegin berichtet hat, dass man ihr bei dem Wechsel die bisher ereeichte Gehaltsstufe gestrichen hat und sie wieder von vorne anfängt. Kann das sein? Berufserfahrung ist doch Berufserfahrung, oder versteh ich da was falsch? Ich bin gerade dabei auf die Intensivstation zu wechseln, habe aber keine Interesse, dass man mir wieder die Stufe "parkt". Das spart der Arbeitgeber ja bei jedem Wechsel einer Pflegekraft Geld. Vielen Dank für eure Antworten.
 
Tja, wann war das denn? Bis ca. März 2017 war es so das Du von z.B. TVöD 7 / Stufe 3 nach 8 Stufe 2 gerutscht bist, (automatisch eine Altersstufe weniger) außer wenn die neue Eingruppierung weniger Geld als vorher erbracht hätte dann blieb die Altersstufe. War der "neue" Betrag gleich wie der Alte (z.B. 8 Stufe 2 gleich 7 Stufe 3 ) dann wurde ein sogenannter Ausgleichsbetrag fällig....ca. 58 Euro, damit doch im Endeffekt "mehr" ausgezahlt wurde. Heute bleibt meiner Info nach die Altersstufe. Wenn Du "heute" wechselst so solltest Du IMHO im TvöD gleich mit der "Altersstufe" bleiben.
 
Zuerst mal Danke für die Antwort. Ich war 2013 auf Normalstation P7 Stufe 1, dann 2014 Wechsel ZNA P8 Stufe 2, ebenso im Jahr 2015, also P8 Stufe 2. 2016 ging's in die Anästhesie mit P8 Stufe 3 bis jetzt März 2018. Bin gerade am wechseln auf ITS und frage mich nun, ob ich Stufe 4 bekomme oder noch auf 3 bleibe.
 
Lies doch in deinem Tarif nach, das müsste dort genau stehen.
Ich vermute mal, dass deine Laufzeit der Stufe neu beginnt. Du kämst ja erst 2019 in Stufe 4(?).
Aber nur aus der Hüfte. Nachlesen!

Edit: verlesen, merke ich gerade.
Du hast doch gar keine Veränderung. Anästhesie und intensiv macht doch beides p8?!

Damit ändert sich ja nur die Ziffer. Meines Erachtens, dann gar keine änderung.
 
  • Like
Reaktionen: Joerg
Bei einem Wechsel innerhalb des Hauses habe ich noch nie einen Verlust der Stufenlaufzeit erlitten.
Bei einem AG - Wechsel allerdings schon.
Tatsächlich habe ich sogar (vor 2017) mindestens eine Erfahrungsstufe niedriger hinnehmen müssen.

...die Laufzeit beginnt von vorne
Ja ... und
Das spart der Arbeitgeber ja bei jedem Wechsel einer Pflegekraft Geld.
Ja!
Du wartest leider wieder 3 Jahre … also in deinem Fall 5 Jahre insgesamt.
(wie ich das finde sei mal dahingestellt .... aber hey, wenigstens kann man dir die 3 nicht mehr nehmen ... grins)

VG Lusche
 
Bei einem AG-Wechsel wäre das nicht ungewöhnlich.
 
  • Like
Reaktionen: Lillebrit
Sorry, aber wenn ich hier so lese, denke ich manchmal wie wenig wert meinen Kollegen ihre Lebenszeit ist. Ich würde nie eine Runterstufung hinnehmen, sei es beim internen Wechsel oder extern. Tarifvertrag hin oder her, Mensch ihr müsst besser verhandeln, gerade jetzt sind die Zeiten besonders gut um mehr Gehalt herauszuschlagen.
 
  • Like
Reaktionen: Bumblebee2
Moin,
ja laut TVöD ist eine Herabstufung beim Arbeitgeberwechsel möglich. Allerdings kann der neue Arbeitgeber auf die Herabstufung verzichten und freiwillig die bereits erreichte Stufe weiterzahlen. Am besten gleich beim Vorstellungsgespräch ansprechen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, mein neuer Arbeitgeber hat mir sogar von sich aus beim Vorstellungsgespräch angeboten die bereits erreichte Stufe zu vergüten. Ich hätte auch den Arbeitgeber nicht gewechselt, wenn ich wieder von vorne anfangen hätte müssen.
Gruß
 
Nur zur Info: Es geht nicht darum, dass die TE nach dem Wechsel komplett bei Null anfängt. Lediglich die Laufzeit der bisher erreichten Stufe beginnt wieder von vorn. Das wäre z.B. im letzten Jahr auch bei einem (erfolgreichen) Antrag auf Höherstufung in der P-Tabelle geschehen, und das ohne Arbeitgeberwechsel.
 

Ähnliche Themen