krankenpfleger
Senior-Mitglied
- Registriert
- 12.09.2007
- Beiträge
- 198
Hallo Lillebrit,
Frage 1:
Sind sind die examinierten Pflegekräfte viel mehr betroffen, weil die Schüler wegen drastisch gestiegener Unterrichtsstunden entsprechend mehr in der Praxis fehlen, was die Examinierten auszubaden haben ?
Frge 2:
Ist es richtig, daß der Gesetzgeber beim Schülereinsatz keine Einsparungen, sondern eine Erhöhung des Schlüssels von 1:7 auf 1:9 verabschiedet hat, was mehr Einstellungen von Schülern ermöglicht, um z.B. deren Außeneinsätze zu kompensieren ?
Frage 3:
Du schreibst (Zitat folgt): "Auf Station ist Anleitung selten Gewährleistet...die Lehrer haben durch Schulzusammenlegungen sowie Erhöhung der zu Unterrichtenden Stundenzahlen auch keine Kapazitäten mehr dafür.
Ist es richtig, daß der Gesetzgeber entschieden hat, daß sog. bisherigen Mentorinnen und Mentoren sich zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter qualifizieren müssen ?
Frage 4:
Ist es ferner richtig, daß künftig die Stationen und Arbeitsbereiche, die keine ausgebildeten Praxisanleiter haben, auf gesetzlicher Grundlage keine Schüler mehr entsendet bekommen ?
Den Stationen pauschal zu unterstellen, daß diese den Schülern Gefälligkeitsbeurteilungen ausstellt, wird alle die Praxisanleiter treffen, die sich sehr engagieren und z.B. in Arbeitsgruppen darum bemüht sind, auch das Beurteilungswesen fortlaufend zu verbessern.
Frage 1:
Sind sind die examinierten Pflegekräfte viel mehr betroffen, weil die Schüler wegen drastisch gestiegener Unterrichtsstunden entsprechend mehr in der Praxis fehlen, was die Examinierten auszubaden haben ?
Frge 2:
Ist es richtig, daß der Gesetzgeber beim Schülereinsatz keine Einsparungen, sondern eine Erhöhung des Schlüssels von 1:7 auf 1:9 verabschiedet hat, was mehr Einstellungen von Schülern ermöglicht, um z.B. deren Außeneinsätze zu kompensieren ?
Frage 3:
Du schreibst (Zitat folgt): "Auf Station ist Anleitung selten Gewährleistet...die Lehrer haben durch Schulzusammenlegungen sowie Erhöhung der zu Unterrichtenden Stundenzahlen auch keine Kapazitäten mehr dafür.
Ist es richtig, daß der Gesetzgeber entschieden hat, daß sog. bisherigen Mentorinnen und Mentoren sich zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter qualifizieren müssen ?
Frage 4:
Ist es ferner richtig, daß künftig die Stationen und Arbeitsbereiche, die keine ausgebildeten Praxisanleiter haben, auf gesetzlicher Grundlage keine Schüler mehr entsendet bekommen ?
Den Stationen pauschal zu unterstellen, daß diese den Schülern Gefälligkeitsbeurteilungen ausstellt, wird alle die Praxisanleiter treffen, die sich sehr engagieren und z.B. in Arbeitsgruppen darum bemüht sind, auch das Beurteilungswesen fortlaufend zu verbessern.